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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 104

 

unterstützen soll, ein erster Fingerzeig in die richtige Richtung ist. Das, was natürlich die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang anstreben muss, ist ein Recht auf Informationen so wie wir es nach Art 148 B-VG folgende in allen Bereichen der Verwaltung haben. Ich sage Ihnen ganz offen, wir werden sehen, wie weit uns ihre Entschließung bringt. Es ist möglich, dass wir das Ziel auf diese Art und Weise erreichen; wenn nicht, dann werden Sie das mit absoluter Sicherheit im nächsten Bericht der Volksanwaltschaft lesen.

 

Wir bedauern, dass der aus unserer Sicht mögliche Weg einer sowohl einfachgesetzlichen wie auch landesverfassungsgesetzlichen Regelung in diesem Zusammenhang nicht gegangen wurde.

 

In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch hinzufügen, dass offensichtliche Besserungen das Handbuch der Soziahilfe gebracht hat, dass aber auch in diesem Zusammenhang eine weitere Verrechtlichung sicherlich sinnvoll und auch notwendig erscheint.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abg Barnet und Herr Abg Schieder, lassen Sie mich abschließend ein paar Feststellungen zu den von Ihnen getroffenen aktuellen Diskussionen treffen.

 

Es ist sicherlich so, dass als Volksanwaltschaft die Aufgabe wahrzunehmen ist, die Fakten zu prüfen, insbesondere aus rechtsstaatlicher Sicht und aus Sicht des Bürgers und dass man hier die Dinge zweifelsfrei beim Namen zu nennen hat. Das, wozu der Volksanwalt verpflichtet ist, ist Fakten zu nennen, sie den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen und Voraussetzungen für deren Entscheidungen zu schaffen. Unsere Tätigkeit ist daher sicherlich politisch, aber nicht parteipolitisch und jede Verpolitisierung unserer Tätigkeit, unserer Aussagen hat zumindest zur Konsequenz, dass manches von dem, was wir sagen, die Tendenz hat, hinterfragt zu werden.

 

Ich darf Ihnen die Frage stellen, ob Sie wirklich der Meinung sind, dass das, was ich hier gesagt habe und das, was ich geschrieben habe, ich in der Lage gewesen wäre zu schreiben und zu sagen, wenn ich in drei Tagen in einer sehr pointierten Weise für den Bundesparteivorsitzenden-Stellvertreter der Partei, der ich nach wie vor angehöre, kandidieren würde?

 

Ich bin daher der Auffassung, dass im Sinne einer Glaubwürdigkeit unserer Argumentation, auch unserer Prüfungstätigkeit, eine Zurückhaltung angebracht ist und lassen Sie mich auch noch hinzufügen, dass das eine Verpflichtung ist, die sich aus der politischen Courtoisie und auch aus dem Geist der Verfassung ergibt. Die Verfassung selbst verbietet das natürlich nicht. Ich glaube aber, dass ein Volksanwalt durchaus wissen muss und wissen soll, dass er, aber auch ein Beamter, nicht alles tun darf, was die Verfassung nicht ausdrücklich verbietet.

 

Ich darf in diesem Zusammenhang für die Aufmerksamkeit und dem Abg Stürzenbecher für die Ermöglichung einer korrekten parlamentarischen Kleidung danken. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Herr Volksanwalt.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Ein Beschlussantrag, eingebracht von den Abgen Jerusalem, Pilz und Korosec betreffend Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Hier wird die sofortige Abstimmung des Antrags verlangt.

 

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

 

Wir kommen zum Beschlussantrag der ÖVP-Abgen Fuchs und Klucsarits betreffend UMTS-Netzausbau in Wien. Hier wurde die Zuweisung an die Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung, an die Geschäftsgruppe Umwelt sowie an die Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr beantragt.

 

Wer mit dieser Zuweisung einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Mehrheit; ist so angenommen.

 

Ich darf mich herzlich von dir, lieber Herr Volksanwalt, verabschieden. Wir danken, dass du so lange bei uns ausgeharrt hast und auch von der Stimmung in diesem Saal ein bisschen mitbekommen hast. Viel Erfolg für deine weitere Arbeit! (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP und den GRÜNEN.)

 

Es gelangt nun die Postnummer 1 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeitsgesetz 1983 für die Wahlperiode 2001 bis 2006 hinsichtlich des Mitglieds des Landtags, Herrn Abg Georg Fuchs.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg Polkorab, die Verhandlung einzuleiten.

 

Abg Rosemarie Polkorab (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Als Vorsitzende des Unvereinbarkeitsausschusses darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Herr Landtagsabgeordneter Georg Fuchs meldete zeitgerecht mit Schreiben vom 26.3.2004 seine Tätigkeit als Geschäftsführer der WCM Kommunikationsagentur GmbH.

 

Gemäß § 4 Abs 1 des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983 in Verbindung mit § 129b Abs 1 der Wiener Stadtverfassung ist für die Ausübung dieser Tätigkeit die Zustimmung des Wiener Landtags nach Vorbereitung im Unvereinbarkeitsausschuss notwendig.

 

Im Ausschuss wurde dem Antrag einstimmig die Zustimmung erteilt. Daher ersuche ich Sie auch im Landtag um Zustimmung gemäß § 8 in Verbindung mit § 4 des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983, Bundesgesetzblatt Nummer 330. - Danke.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem

 

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