Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 104
im § 17 der Bauordnung festgelegt ist, dass bis maximal 30 Prozent des Bauplatzes unentgeltlich abzutreten sind. Und obwohl es dieses Gesetz gibt, ist man nicht bereit, es zu vollziehen und dem Bürger nicht etwas zu schenken, sondern ihm einfach sein Recht angedeihen zu lassen. Dass man da von Volks- und Bürgernähe sprechen soll, sehe ich nicht.
Es ist überhaupt in diesen Fällen erkennbar, dass man
relativ rasch – und das muss ich jetzt leider sagen – die gesetzwidrigen
Vorschriften durchführt, aber dann bei Einsprüchen Jahre vergehen lässt und
sogar die Volksanwaltschaft bemüht werden muss, damit der Bürger zu seinem
Recht kommt. Die Auffassung der Freiheitlichen ist dies nicht.
Der Fall drei – und das ist jetzt sowieso filmreif –:
In einer Wohnhausanlage hat jemand die Vorgartenregelung dazu benützt, den
Vorgarten nicht entsprechend den Bebauungsbestimmungen zwingend gärtnerisch zu
gestalten, sondern man hat ihn als Abstellplatz benützt, und zwar als
Abstellplatz für mehr als 15 Autos, Mopeds, Anhänger, mehr als
100 Autoreifen und so weiter und dort eine Kfz-Werkstätte betrieben, die
Lärm und Gestank verbreitet.
Obwohl der Magistratsabteilung 37 dieser
Missstand seit Mai 1992 bekannt war, hat sie einfach nicht reagiert. Sie hat
auch verabsäumt zu überprüfen, ob im Wohngebiet die Nutzung von Räumen für
Montagezwecke überhaupt zulässig ist.
Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass im
Sinne der Bauordnung von Wien – und Wien war ja schließlich der Gesetzgeber für
die Bauordnung – dies auch dann nicht zulässig wäre, wenn es zu keinerlei
Beeinträchtigungen komme würde. Hier sind es immerhin Lärm und Gestank.
Wie reagieren jetzt die zuständigen Behörden? Sie
lassen das Grundstück räumen? Weit gefehlt! Nein, es wird ein Bescheid
folgenden Inhalts erlassen: Die Raumteilung und Raumwidmung im gesamten Bereich
des Hauses wird so abgeändert, dass anstelle der bestehenden Wohnung ein
Büroraum mit zugeordneten Lagerräumen entstand und somit das Wohnhaus zu einem
Büro- und Geschäftshaus umgebaut wurde. Auch an eine Umwidmung in gemischtes
Baugebiet wurde gedacht, und das, obwohl im Stadterneuerungsplan 1994
vorgesehen war, eine Attraktivierung des Planungsgebietes als Wohn- und
Lebensraum zu schaffen, was aber durch diese gemischte Baugebietswidmung nicht
mehr gegeben wäre.
Wieder einmal haben wir es hier – und ich nenne das
jetzt bewusst so – mit einer Freunderl-Anlass-Widmung zu tun. Anders kann es
doch nicht erklärt werden, dass man zuerst nahezu 10°Jahre untätig ist und dann
als der Weisheit letzter Schluss eine Umwidmung im Sinne dessen durchführen
will, der gegen das Gesetz verstößt.
Das kann und darf keine gültige Rechtsauffassung der
zuständigen Amtsstellen sein, und wir lehnen so eine Vorgehensweise aufs
Schärfste ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gab noch eine Menge von Fällen, wie etwa den
Auftrag zur Gehsteigherstellung ohne vorherige Ermittlung vor Ort, wo es zu
erheblichen Kosten gekommen wäre, hätte nicht ein couragierter Bürger sich an
die Volksanwaltschaft gewandt. Denn zuerst gab es eine Vorschreibung zur
Gehsteigherstellung. 1997. Dann eine Feststellung, dass der Gehsteig in Ordnung
ist. 1998. Dann eine Vorschreibung einer anderen Magistratsdienststelle im
Jahre 2001, dass der Gehsteig in einem sicherheitsgefährlichen Zustand ist und
noch kein bauordnungsmäßiger Gehsteig – das war dann im Jahr 2002 – hergestellt
wurde. Dann gab es einen Schriftverkehr, ebenfalls im Jahr 2002, dass noch
keine definitive Stellungnahme möglich ist. Und letztlich das Ergebnis im Jahr
2003: Es gibt einen trittsicheren Gehsteig, und es muss, entgegen früherer
Vorschreibungen, kein neuer errichtet werden.
Auch diese Beschwerde dauerte Jahre, und es war
letztlich die Volksanwaltschaft, die sie zu einem günstigen Ende führte.
Ich frage mich aber, was das die Stadt Wien kostet,
wenn hier jahrelang Schriftverkehr geführt wird, Magistratsdienststellen mit
der Herstellung von Gehsteigen befasst werden, die sich letztlich als voll
funktionsfähig herausstellen. Keinerlei Überprüfung vor Ort, wie der
tatsächliche Zustand ist. Auch hier kann man deutlich sehen, dass sich eine
immer stärker um sich greifende Mentalität breit macht: Die SPÖ sagt, was der
Bürger zu tun hat, und Einsprüche werden nicht geduldet. Der Bürger zahlt.
Vielleicht will man aber auch durch Untätigkeit und
verzögerte Vorgehensweise den Bürger einfach nur mürbe machen. Oder wie
erklären Sie sich, dass in einem anderen Fall Beschwerdeführer, denen letztlich
Recht gegeben wurde, mit den Kommissionsgebühren belastet werden sollen?
Untätigkeit bei einer 30 Jahre alten
Gaskombitherme. Worauf wollte man hier warten? Dass alles in die Luft fliegt?
Zugegeben, es wurde dann rasch reagiert, aber auch erst nach Einschreiten der
Volksanwaltschaft, nicht aus Notwendigkeit und schon gar nicht zum Wohle des
Bürgers.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, doch einmal
die unzähligen Bürgerservicestellen dazu zu benutzen, für den Bürger da zu
sein, ihn in seinen Anliegen zu unterstützen und nicht zu hoffen, dass die
Bürger, wenn man ihnen lange genug das Recht verweigert, resignieren und
aufgeben.
Aus diesem Volksanwaltschaftsbericht ist deutlich
herauszulesen, dass es oftmals zu Schwierigkeiten kam, die durch Untätigkeit
der Beamtenschaft zustande gekommen sind. Ich möchte hier nicht alle in einen
Topf werfen, denn im Verhältnis zur Gesamtzahl der Erledigungen ist hier Gott
sei Dank nur ein sehr geringer Teil von der Volksanwaltschaft beanstandet
worden. Entstanden ist dies aber auch durch fehlende Kontrolle, was wir ohnehin
schon immer bemängelt haben. Trotzdem entsteht der Eindruck, dass der Bürger
nicht immer ernst genommen wird, und es ist nicht selbstverständlich, dass das
geforderte Recht auch zuerkannt wird.
Ich bedanke mich bei der
Volksanwaltschaft, die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular