Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 104
als Standortgeber ist aufgefordert, eben mit gutem
Beispiel voranzugehen.
Auf den von Wiener Wohnen verwalteten Wohnhäusern
befanden sich, meine Damen und Herren, 2002 bereits 450 Antennenanlagen.
Bei einer solchen Anlage ist das jetzt als Beispiel kritisiert worden, wo man
sie errichtet hat, obwohl der TÜV festgestellt hat, dass es überschritten ist.
Aber wir haben in Zukunft einen weiteren Netzausbau,
der natürlich gesichert werden muss im Sinne des Wirtschaftsstandortes. Daher
ist es besonders wichtig, sehr sensibel zu sein und genau Acht zu geben. Die
ÖVP beantragt daher, dass Wiener Wohnen einen Teil der lukrierten Einnahmen,
die für regelmäßige Kontrollmessungen der Mobilfunkanlagen hereinkommen, für
allgemeine Informationsmaßnahmen verwendet, meine Damen und Herren, etwa im
Ausmaß von 5 Prozent. 5 Prozent von den Geldern, die hereinkommen,
sind zirka 75 000 EUR. Damit kann man eigentlich schon ein bisschen
PR machen, da kann man schon aufklärend wirken, da kann man schon helfen. In
diese Richtung sollte auch die Stadt Wien ein bisschen ihr Geld nützen, um der
Bevölkerung mehr Informationen zu geben.
Meine Damen und Herren! Die Einhaltung der Grenzwerte
ist unbedingt notwendig, aber es soll keine Panik gemacht werden. Und diese
Panik, die Sie generell machen, soll abgelehnt werden. Die ist verwerflich,
weil sie den Menschen, der Wirtschaft, der Stadt und den Bewohnern in keiner
Weise nützt. (Abg Mag Rüdiger Maresch:
Sie haben keine Ahnung! Sie reden so einen Unsinn, Herr Kollege!)
Ich möchte mich dafür bedanken, dass diese Beispiele
gebracht werden, damit die Stadt auch in Zukunft Maßnahmen setzt, damit
Überschreitungen verhindert werden, aber auch Ängste genommen werden. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl:
Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Frank.
Abg Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Herr Volksanwalt!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Heuer ist ein wesentliches Kapitel im Bericht des
Volksanwaltes dem Spektrum der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gewidmet und da wiederum ganz
speziell vielen Abtretungen ins öffentliche Gut. Ich möchte das jetzt an ein
paar Beispielen einmal dingfest machen und dann daraus meine Schlüsse ziehen.
Der Fall eins: Da führt jemand Beschwerde darüber,
dass er völlig überraschend dazu verpflichtet worden sei, eine auf der
gegenüberliegenden Straßenseite befindliche Fläche zu erwerben und anschließend
ins öffentliche Gut abzutreten. Und weiter heißt es, dass ihm der zuständige
Stadtrat mitgeteilt habe, dass er im Ausmaß der von der Stadt unentgeltlich
zurückzustellenden Fläche Grund erwerben und anschließend kostenlos ins
öffentliche Gut abtreten müsse. Eine Fläche, die verkehrsmäßig bereits
ausgebaut und als Privatanlage der Stadt Wien ausgewiesen ist.
Und jetzt einmal ganz ehrlich: Kennt sich irgendjemand
aus, was dieser Bürger tatsächlich tun muss? Eine "von der Stadt
unentgeltlich zurückzustellende Fläche erwerben und anschließend kostenlos ins
öffentliche Gut abtreten". Das heißt, die Stadt müsste dem Bürger eine
Fläche unentgeltlich zur Verfügung stellen, und damit sie das tun kann, muss
der Bürger das zuerst von der Stadt Wien kaufen.
Also abgesehen davon, dass in diesem Fall ein völlig
außer Verhältnis stehender Anteil seines Bauplatzes unentgeltlich hätte
abgetreten werden müssen, war der Fall sachlich nicht gerechtfertigt und daher
auch Gegenstand der Untersuchung durch die Volksanwaltschaft.
Ich möchte die Umstände nicht näher beleuchten, denn
es kann sie jeder im Bericht nachlesen, aber die Volksanwaltschaft kommt zu dem
Schluss, dass es nicht im Sinne des Gesetzes sein kann, dass die Anlieger
zuerst diese kostenlos an sie zurückzustellende Fläche käuflich erwerben
müssen.
Für mich sind in diesem Fall zwei Probleme von
Bedeutung:
Erstens: Gerade, wenn es um Abtretungen geht, ist durch
die Vielzahl der verschiedenen Arten – wie etwa Rückstellung, Abtretung,
Privateinlage mit oder ohne Entschädigung und so weiter – die Sachlage für den
Normalbürger nicht mehr durchschaubar. Er muss der Behörde vertrauen. Das heißt
aber auch, dass er ihr damit auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.
Zweitens: Die Volksanwaltschaft zitiert hier
lediglich Gesetze und kommt dann zu dem jeweiligen Schluss. Das heißt aber
auch, dass es durchaus im Ermessen der Beamten der Stadt Wien wäre, ja meiner
Meinung nach sogar deren Aufgabe, gemäß Gesetz dem Bürger sein Recht zukommen
zu lassen, was aber leider nicht passiert. Ganz im Gegenteil, man hofft darauf,
dass sich ohnehin kaum jemand beschwert, und durch Untätigkeit seitens der
Stadt Wien wartet man darauf, dass der Betroffene, der sich nicht auskennt,
aufgibt.
Ich sehe das dann auch völlig anders als die Frau Abg
Ramskogler, die gemeint hat, die Volksanwaltschaft ist eben dazu da, dem Bürger
dann zu seinem Recht zu verhelfen. Ich glaube, dass in erster Linie die Stadt
Wien und deren Beamte dazu da sein sollen, dem Bürger sein Recht zu erwirken
und nicht darauf zu warten, ob dieser Betroffene zum Volksanwalt geht und erst
dann sein Recht zugesprochen bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)
Zudem ist gerade die Angelegenheit im Zusammenhang
mit den Abtretungen eine derart komplizierte Materie, dass der
Durchschnittsbürger hier keinen Überblick hat. Ich ersuche daher alle von den
zuständigen Fraktionen, noch einmal zu überlegen, inwieweit man hier
entsprechend den Vorschlägen der Volksanwaltschaft all diese
Abtretungsformalitäten vereinfachen kann, damit auch Nichtfachleute sie
verstehen können.
Der Fall zwei: Hier war es noch
viel schlimmer, da hier von einem Exbauplatz 55,12 Prozent der Fläche
hätten abgetreten werden sollen und sich die Stadt Wien schlichtweg weigerte,
für den über 30 Prozent hinausgehenden Anteil Entschädigung zu leisten,
und das, obwohl
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