Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 104
Fraktion für die geleistete Arbeit der Volksanwaltschaft bei dir, aber auch bei deiner Kollegin und bei deinem Kollegen bedanken, ebenso bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne die natürlich diese erfolgreiche Arbeit – was ich von dieser Stelle aus auch sagen möchte – nicht möglich gewesen wäre.
Gerade in der heutigen Zeit, wo viel zu wenig Zeit
bleibt, um sich um die Sorgen und die Nöte von Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu
kümmern, ist es wichtig, dass es die Institution der Volksanwaltschaft gibt, die
oft auch sehr schmerzlich mit dem Finger auf Missstände hinweist und besondere
Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Ich glaube aber, dass das der Sache keinen
Abbruch tun sollte, denn das ist in unserer heutigen Zeit ein ganz, ganz
wichtiger Faktor.
Lieber Peter, ich bin bei dir fast immer dazu
verleitet, dir in fast jedem Einzelfall auch persönlich Recht zu geben, Abbitte
zu leisten und zu sagen, mea culpa. Ich glaube, gerade in einem Bereich wie der
Gemeinde Wien, wo jährlich Hunderttausende zu uns kommen, Anträge stellen, von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbildlich behandelt werden, kommt es leider
auch immer wieder vor, dass es manchmal nicht so funktioniert, wie wir uns das
vorstellen. Du machst uns dann darauf aufmerksam, dass manches natürlich nicht
zum Regelfall werden darf, und wir bemühen uns redlich – ich sage das für meine
Fraktion –, diese Missstände so schnell wie möglich abzustellen.
Ich möchte jetzt im Konkreten auf drei Fälle
eingehen, die im Bericht der Volksanwaltschaft besonders genannt und
hervorgehoben sind.
Zum Ersten komme ich zu dem Punkt, was die Kritik
bezüglich der Kontrolltätigkeit im Bereich des Fonds Soziales Wien anbelangt.
Du warst leider bei der Diskussion vorher nicht dabei, wo wir namens unserer
Fraktion – die Kollegin Ramskogler war es – einen Beschluss- und
Resolutionsantrag eingebracht haben, der da lautet:
"Der Wiener Landtag fordert den Fonds Soziales
Wien auf, auch die Volksanwaltschaft bei ihren Kontrolltätigkeiten aktiv und
bestmöglich zu unterstützen. Zugleich richtet der Wiener Landtag an den
Österreichischen Konvent zur Verfassungsreform den Appell, eine
verfassungsrechtliche Bestimmung zu schaffen, die der Volksanwaltschaft jeweils
auch dort Kontrollrechte einräumt, wo solche dem Rechnungshof eingeräumt werden."
Ich hoffe, mit dieser Bestimmung wird das möglich,
und es ist jetzt der Bundesgesetzgeber gefordert. Er muss nur diesbezüglich
einen Antrag vorlegen – meine Fraktion im Parlament wird sich dem sicherlich
nicht versagen –, und damit wäre bereits eine solche gesetzliche Bestimmung
geschaffen.
Meine Damen und Herren! Was ich aber hier
diesbezüglich noch ganz besonders erwähnen möchte, ist dass es in Einzelfällen
durchaus zu Missständen kommen kann, aber es gibt auch Missstände, die man aus
der Situation heraus im Prinzip erklären kann, und wenn man sie erklärt,
versteht man dann vielleicht manchmal auch die Hintergründe besser.
Ich habe diesbezüglich von einem Fall gelesen, der
auf der Seite 39 steht: Nichteinhaltung einer Finanzierungszusage gegenüber
einem Verein. Ich muss dazu sagen, ich kenne diesen Fall sehr genau, weil ich
wochenlang persönlich damit betraut war und Gespräche, Verhandlungen geführt
habe. Es ist ein Verein, der auch mit Autisten arbeitet, der am
6. Dezember 2002 eine Zusage der Magistratsabteilung 12
bezüglich Ausbaus von Plätzen im Bereich von Wohngemeinschaften und im Bereich
der Arbeitsstruktur bekam. Diese Zusage wurde dann leider – und das war
grundsätzlich ein Fehler – wieder zurückgenommen. Was ich dir aber berichten
kann, ist dass sie – es ging hier insgesamt um drei Trägerorganisationen –
letzten Endes die Zusage für die Subvention bekommen haben, die Werkstätten der
genannten Organisation sind allerdings noch im Bau. Auf dem
Subventionsschreiben dieser Organisation stehen acht Plätze, weil mit der
MA 12 vereinbart wurde, in einem ersten Schritt um acht anzusuchen und sie
erst nach Fertigstellung – das erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt – um weitere
zehn aufzustocken.
Also, lieber Herr Volksanwalt, dieses Problem, das heute
hier noch offen scheint, ist in der Zwischenzeit formell erledigt.
Der zweite Bereich, der mir auch persönlich bekannt
ist, ist die Wohnbetreuung von Menschen mit autistischen Störungen. Da muss man
dazusagen, ich habe selber das Geschäft, das sich mit diesen Bereichen
beschäftigt, 1995 übernommen, und da war mir dieser Fall bereits persönlich
bekannt. Es ist insgesamt ein schwieriger Fall. Ich habe damals, noch 1995, mit
der Österreichischen Autistenhilfe und den in Wien verantwortlichen Funktionsträgern
gesprochen, die mir erklärt haben, es gibt hier immer wieder unterschiedliche
Standpunkte zwischen den Betreibern von solchen Wohngemeinschaften und
Unterbringungsmöglichkeiten und nahen Verwandten und Angehörigen.
Jetzt ist man von jeder Organisation und von jeder
Seite her immer bemüht, nach Möglichkeit ein Einverständnis herzustellen und
für beide Seiten das Bestmögliche zu tun. In diesem Fall war das leider nicht
möglich. Was wir aber im Prinzip gemacht haben – wir haben uns darum wirklich
sehr, sehr intensiv gekümmert –, war dass wir uns Gutachten erstellen ließen.
Es gibt ein Gutachten, das ich heute sogar mithabe, das erst vor kurzem
erstellt wurde, und zwar hat uns das Univ Prof Dr Ernst Berger erstellt. Es
geht hier um diesen Fall, genau um die betreffende Person, deren Namen ich
nicht nennen möchte. Da heißt es:
"Dieser Prozess wurde durch
Fachdiskussionen und Publikationen und laufende Erfahrungen begleitet. Dies
bildet die Grundlage der fachpolitischen Orientierung der Stadt Wien. Der
letzte Abschnitt dieses Prozesses, die Übersiedlung schwer und mehrfach
behinderter Menschen sowie geistig behinderter Menschen mit zusätzlich
psychischen Krankheiten, wurde durch eine wissenschaftliche Evaluationsstudie
begleitet, die klar zeigt, dass sowohl die Lebensqualität als auch die
psychische Befindlichkeit der Klienten, die davor zum Teil
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