Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 104
verlangt von der Frau, dass sie ihren geschiedenen Mann auf Unterhalt klagt. Sie macht das, sie fordert von ihrem Ex den Unterhalt ein, und am 20. September 2002 – Sie sehen also, vom Jänner 1999 bis zum September 2002 zieht viel Zeit ins Land – wird dieses Begehren abgewiesen, und die Frau muss Prozesskosten in der Höhe von 2 357 EUR ersetzen. Es ist der Volksanwaltschaft zu danken, dass die MA 12, also das Sozialreferat, diesen Schaden dann doch ersetzt hat.
Meine Damen und Herren! Ich denke mir, solche Sachen
dürften eigentlich nicht passieren. Es muss irgendwie jetzt einmal eine
Maßnahme gesetzt werden, die das Sozialreferat deutlich darauf hinweist, was
geht und was nicht geht. Vielleicht handelt es sich auch um Schulungen,
vielleicht handelt es sich um begleitende Maßnahmen. Ich weiß es wirklich
nicht, aber es muss etwas geschehen, damit derartige Vorfälle sich nicht immer
wieder wiederholen.
Wir haben einen Herrn R – das sind immer so
phantasievolle Abkürzungen –, der stellt einen Antrag auf Zuerkennung der
Sozialhilfe, und zwar am 6. März 2000. Jetzt erspare ich Ihnen die vielen
Gründe, die vom Sozialreferat namhaft gemacht werden, warum er das nicht
kriegt. Ich lasse das jetzt einfach einmal weg und sage Ihnen nur, dass
dreieinhalb Jahre später noch keine Entscheidung gefallen ist. Ja, wo leben wir
überhaupt? Da fragt man sich ja langsam: Wo leben wir? Das ist so
haarsträubend. Noch einmal: Wenn ich das meinen Freunden erzähle, die glauben
es mir nicht. Denen drücke ich den Bericht der Volksanwaltschaft in die Hand
und sage: Bitte, schau nach, es stimmt, es steht hier, das wirst du glauben.
Also dreieinhalb Jahre später ist noch keine Entscheidung
gefallen, und jetzt erst geht er zur Volksanwaltschaft. Der Herr R hat dann
rückwirkend immerhin 10 000 EUR erhalten, also durchaus eine Menge Geld,
würde ich einmal sagen, und die Volksanwaltschaft bittet dann wieder die
Magistratsdirektion um eine Stellungnahme, und zwar auch, was die Dauer des
Verfahrens anlangt.
An dieser Stelle endet der Volksanwaltschaftsbericht.
Es würde mich natürlich interessieren, wie diesbezüglich die Stellungnahme der
Magistratsdirektion ausgesehen hat, ob das wirklich so ist, dass die
Magistratsdirektion alles, was diese Sozialreferate da tun, in Schutz nimmt.
Meine Damen und Herren! Es gibt da jetzt noch sehr
viele Fälle, die aufgezählt sind, die ich nicht alle wiedergeben möchte. Auch
im Behindertenbereich gibt es schwere Mängel zum Beispiel bei der Unterbringung
erwachsener Autisten. Der Herr Abg Wagner schaut schon. Vielleicht sind die
Mängel mittlerweile schon behoben. Ich meine jetzt nicht nur diese eine
Wohngemeinschaft, sondern ich meine an sich die dringende Forderung und Bitte,
dass man nämlich erwachsene Autisten nicht irgendwo in irgendwelche
Wohngemeinschaften hineinsteckt, sondern da schon Spezialeinrichtungen
notwendig wären, die auf diese spezielle Bedürfnislage eingehen. (Abg Kurt Wagner: Das geschieht ja!) Das
würde mich sehr freuen. Ich freue mich über alles, was zur Zufriedenheit der
Menschen gelöst wird an Problemen. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie uns das
dann auch berichten, Herr Abg Wagner.
Oder es gibt den Hinweis der Volksanwaltschaft auf schwere
Mängel in den Wiener Pflegeheimen. Na gut, das muss auch da drinnen stehen,
aber das wissen wir ja alle längst und haben wir ja ausreichend diskutiert.
Meine Damen und Herren! Wenn wir so einen Bericht in
die Hand bekommen, dann wissen wir, wie unendlich wichtig es ist, dass so eine
Kontrolle stattfindet und dass überhaupt für Menschen die Möglichkeit besteht,
Einspruch zu erheben – da fängt es schon an; Einspruchsmöglichkeiten müssen ja
immer gewährleistet sein – oder auch eine Kontrolle in Bewegung zu setzen.
Wenn wir uns jetzt, das alles wissend, in Erinnerung
bringen, dass der Herr Volksanwalt ja schon des Öfteren eingemahnt und daran
erinnert hat, dass er den Fonds Soziales Wien nicht gleichermaßen prüfen und
kontrollieren kann und auch ein konkreter Vorschlag von Seiten der
Volksanwaltschaft gemacht wurde, dann sind wir einmal mehr beim Fonds. Jetzt
möchte ich nach dieser langen Diskussion, die wir hatten, daran erinnern und
darauf hinweisen, dass auch der Volksanwalt in seinen Ausführungen zu diesem
Bericht sowohl auf die zwei, drei Vorzüge hinweist, die man gemeinhin einer
Ausgliederung unterstellt, die eine Ausgliederung haben soll, aber auch auf die
zahlreichen negativen Auswirkungen hinweist, die das haben kann, und auch
darauf hinweist, welche Probleme er bei der Ausgliederung in den Fonds sieht.
Das ist alles auf Seite 28 ausgeführt. Ich lese es jetzt nicht mehr extra
vor – das braucht ja nicht alles noch länger zu werden, und wir haben es oft
diskutiert –, aber zusammenfassend möchte ich darauf hinweisen, dass es zur
Ausgliederung auch von Seiten der Volksanwaltschaft eine kritische
Stellungnahme gibt, die man in Betracht ziehen kann und sollte.
Meine Damen und Herren! In diesem Bericht der
Volksanwaltschaft steht noch viel drinnen, und andere Abgeordnete werden sicher
andere Bereiche in den Mittelpunkt stellen. Mir war der Sozialbereich besonders
wichtig. Nachdem Peter Hacker noch im Raum ist, möchte ich gerne auch ihm ans
Herz legen, diese Vorgangsweise der Sozialreferate in Hinkunft möglicherweise
auch selbst in anderer Form zu kontrollieren und da Möglichkeiten einzuführen,
wie man dem beikommen kann. Denn das ist wirklich eine Schande für Wien und
sollte sich meiner Meinung nach aufhören.
Meine Damen und Herren! Ich bringe jetzt abschließend
auch noch einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, und zwar in meinem Namen,
im Namen der Abg Sigrid Pilz und im Namen der Abg Ingrid Korosec von der ÖVP,
was nämlich die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft betrifft. Wir haben da
unterschiedliche Ansichten. Die SPÖ meint, das kann nur über den Bund laufen,
über den Konvent laufen. Wir sind der Ansicht, Wien kann selbst dafür sorgen,
dass der Volksanwalt den Fonds prüfen kann. Ich erspare Ihnen jetzt die
Begründung. Der Beschlussantrag lautet ganz simpel:
"Der Landtag wolle
beschließen: Die amtsführende
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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