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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 104

 

verlangt von der Frau, dass sie ihren geschiedenen Mann auf Unterhalt klagt. Sie macht das, sie fordert von ihrem Ex den Unterhalt ein, und am 20. September 2002 – Sie sehen also, vom Jänner 1999 bis zum September 2002 zieht viel Zeit ins Land – wird dieses Begehren abgewiesen, und die Frau muss Prozesskosten in der Höhe von 2 357 EUR ersetzen. Es ist der Volksanwaltschaft zu danken, dass die MA 12, also das Sozialreferat, diesen Schaden dann doch ersetzt hat.

 

Meine Damen und Herren! Ich denke mir, solche Sachen dürften eigentlich nicht passieren. Es muss irgendwie jetzt einmal eine Maßnahme gesetzt werden, die das Sozialreferat deutlich darauf hinweist, was geht und was nicht geht. Vielleicht handelt es sich auch um Schulungen, vielleicht handelt es sich um begleitende Maßnahmen. Ich weiß es wirklich nicht, aber es muss etwas geschehen, damit derartige Vorfälle sich nicht immer wieder wiederholen.

 

Wir haben einen Herrn R – das sind immer so phantasievolle Abkürzungen –, der stellt einen Antrag auf Zuerkennung der Sozialhilfe, und zwar am 6. März 2000. Jetzt erspare ich Ihnen die vielen Gründe, die vom Sozialreferat namhaft gemacht werden, warum er das nicht kriegt. Ich lasse das jetzt einfach einmal weg und sage Ihnen nur, dass dreieinhalb Jahre später noch keine Entscheidung gefallen ist. Ja, wo leben wir überhaupt? Da fragt man sich ja langsam: Wo leben wir? Das ist so haarsträubend. Noch einmal: Wenn ich das meinen Freunden erzähle, die glauben es mir nicht. Denen drücke ich den Bericht der Volksanwaltschaft in die Hand und sage: Bitte, schau nach, es stimmt, es steht hier, das wirst du glauben.

 

Also dreieinhalb Jahre später ist noch keine Entscheidung gefallen, und jetzt erst geht er zur Volksanwaltschaft. Der Herr R hat dann rückwirkend immerhin 10 000 EUR erhalten, also durchaus eine Menge Geld, würde ich einmal sagen, und die Volksanwaltschaft bittet dann wieder die Magistratsdirektion um eine Stellungnahme, und zwar auch, was die Dauer des Verfahrens anlangt.

 

An dieser Stelle endet der Volksanwaltschaftsbericht. Es würde mich natürlich interessieren, wie diesbezüglich die Stellungnahme der Magistratsdirektion ausgesehen hat, ob das wirklich so ist, dass die Magistratsdirektion alles, was diese Sozialreferate da tun, in Schutz nimmt.

 

Meine Damen und Herren! Es gibt da jetzt noch sehr viele Fälle, die aufgezählt sind, die ich nicht alle wiedergeben möchte. Auch im Behindertenbereich gibt es schwere Mängel zum Beispiel bei der Unterbringung erwachsener Autisten. Der Herr Abg Wagner schaut schon. Vielleicht sind die Mängel mittlerweile schon behoben. Ich meine jetzt nicht nur diese eine Wohngemeinschaft, sondern ich meine an sich die dringende Forderung und Bitte, dass man nämlich erwachsene Autisten nicht irgendwo in irgendwelche Wohngemeinschaften hineinsteckt, sondern da schon Spezialeinrichtungen notwendig wären, die auf diese spezielle Bedürfnislage eingehen. (Abg Kurt Wagner: Das geschieht ja!) Das würde mich sehr freuen. Ich freue mich über alles, was zur Zufriedenheit der Menschen gelöst wird an Problemen. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie uns das dann auch berichten, Herr Abg Wagner.

 

Oder es gibt den Hinweis der Volksanwaltschaft auf schwere Mängel in den Wiener Pflegeheimen. Na gut, das muss auch da drinnen stehen, aber das wissen wir ja alle längst und haben wir ja ausreichend diskutiert.

 

Meine Damen und Herren! Wenn wir so einen Bericht in die Hand bekommen, dann wissen wir, wie unendlich wichtig es ist, dass so eine Kontrolle stattfindet und dass überhaupt für Menschen die Möglichkeit besteht, Einspruch zu erheben – da fängt es schon an; Einspruchsmöglichkeiten müssen ja immer gewährleistet sein – oder auch eine Kontrolle in Bewegung zu setzen.

 

Wenn wir uns jetzt, das alles wissend, in Erinnerung bringen, dass der Herr Volksanwalt ja schon des Öfteren eingemahnt und daran erinnert hat, dass er den Fonds Soziales Wien nicht gleichermaßen prüfen und kontrollieren kann und auch ein konkreter Vorschlag von Seiten der Volksanwaltschaft gemacht wurde, dann sind wir einmal mehr beim Fonds. Jetzt möchte ich nach dieser langen Diskussion, die wir hatten, daran erinnern und darauf hinweisen, dass auch der Volksanwalt in seinen Ausführungen zu diesem Bericht sowohl auf die zwei, drei Vorzüge hinweist, die man gemeinhin einer Ausgliederung unterstellt, die eine Ausgliederung haben soll, aber auch auf die zahlreichen negativen Auswirkungen hinweist, die das haben kann, und auch darauf hinweist, welche Probleme er bei der Ausgliederung in den Fonds sieht. Das ist alles auf Seite 28 ausgeführt. Ich lese es jetzt nicht mehr extra vor – das braucht ja nicht alles noch länger zu werden, und wir haben es oft diskutiert –, aber zusammenfassend möchte ich darauf hinweisen, dass es zur Ausgliederung auch von Seiten der Volksanwaltschaft eine kritische Stellungnahme gibt, die man in Betracht ziehen kann und sollte.

 

Meine Damen und Herren! In diesem Bericht der Volksanwaltschaft steht noch viel drinnen, und andere Abgeordnete werden sicher andere Bereiche in den Mittelpunkt stellen. Mir war der Sozialbereich besonders wichtig. Nachdem Peter Hacker noch im Raum ist, möchte ich gerne auch ihm ans Herz legen, diese Vorgangsweise der Sozialreferate in Hinkunft möglicherweise auch selbst in anderer Form zu kontrollieren und da Möglichkeiten einzuführen, wie man dem beikommen kann. Denn das ist wirklich eine Schande für Wien und sollte sich meiner Meinung nach aufhören.

 

Meine Damen und Herren! Ich bringe jetzt abschließend auch noch einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, und zwar in meinem Namen, im Namen der Abg Sigrid Pilz und im Namen der Abg Ingrid Korosec von der ÖVP, was nämlich die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft betrifft. Wir haben da unterschiedliche Ansichten. Die SPÖ meint, das kann nur über den Bund laufen, über den Konvent laufen. Wir sind der Ansicht, Wien kann selbst dafür sorgen, dass der Volksanwalt den Fonds prüfen kann. Ich erspare Ihnen jetzt die Begründung. Der Beschlussantrag lautet ganz simpel:

 

"Der Landtag wolle beschließen: Die amtsführende

 

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