Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 104
Peter Hacker mitgegeben –, die MA 12 verweigert die Bearbeitung des Antrages und schickt die Frau N zur Pensionsversicherungsanstalt, wo sie einen Antrag auf Invaliditätspension stellen soll.
Und was jetzt der Punkt
bei der Geschichte ist: Die MA 12 lehnt sich zurück und arbeitet einmal
gar nicht. Die warten jetzt, bis die Pensionsversicherungsanstalt rückmeldet,
was denn nun mit Frau N ist und ob sie eine Pension bekommt. Nur, für die Frau
N stellt sich das ja so dar, dass sie weder eine Pension erhält noch
Sozialhilfe. Die Frau N hat sozusagen nichts. (Abg Heinz Hufnagl:
Arbeitslosengeld hat sie nicht bekommen?) Sie wird schon von irgendetwas
gelebt haben. Das steht nicht im Bericht. Ich gebe jetzt genau das wieder, was
im Bericht der Volksanwälte drinnen steht.
Es ziehen dann acht Monate
ins Land. Also ich hoffe ja, dass niemand in diesem Raum sitzt und sagt, das
ist auch noch normal oder das ist rechtens oder das darf sein. Das wird ja
wahrscheinlich niemand sagen. Wir alle werden der Meinung sein, acht Monate
sind ein Wahnsinn. Und dann erst sagt aber die Pensionsversicherungsanstalt,
dass keine ausreichenden Versicherungszeiten vorliegen. Also das hätte doch
jemand innerhalb von ein paar Tagen feststellen können, denke ich mir einmal,
und es wäre vielleicht sehr bürgerfreundlich gewesen, das auch zu tun.
Aber nicht, dass man glaubt,
jetzt ergeht eine Entscheidung der MA 12: Nein, weit gefehlt. Da kommt
nichts! Mittlerweile sind 14 Monate ins Land gezogen, und die
Magistratsdirektion tut dann – ich nehme an, auf Ersuchen der Volksanwaltschaft
– nichts anderes als die Vorgangsweise der MA 12 zu rechtfertigen. Das
heißt, auch wenn wir jetzt da alle sehr empört sind, in der Magistratsdirektion
muss das den zuständigen Herrschaften normal vorgekommen sein, und die
rechtfertigen die Vorgangsweise.
Ich finde das sehr
bedenklich. Denn dass jemand am Sozialreferat einmal einen Fehler macht, das
kann schon vorkommen – sollte nicht vorkommen –, aber dass dann die
Magistratsdirektion auch noch ihren Sanctus zu dieser Sache gibt, halte ich
doch für einen gewaltigen Missstand.
Die Volksanwaltschaft
stellt dann auch einen Missstand in der Verwaltung fest und setzt durch, dass
die Frau das Geld bekommt. Interessant ist aber auch, was die Volksanwaltschaft
nicht durchsetzen konnte, nämlich dass die MA 12 in Zukunft Verfahren
nicht mehr unterbrechen wird und darf, bis so eine Entscheidung des
Pensionsversicherungsträgers vorliegt. Das heißt, wir können damit rechnen,
dass wenn so ein Fall erneut eintritt, sich die MA 12 – jetzt gibt es sie
ja nicht mehr, das Sozialreferat halt – erneut zurücklehnt und einmal wartet,
was die Pensionsversicherungsanstalt sagt.
Ich denke – nachdem die
künftige Stadträtin gerade hereingekommen ist und ich mich ja jetzt mit
derartigen Bitten an sie wenden muss –, auch die neue Stadträtin sollte diesen
Bericht sehr aufmerksam lesen und dafür sorgen, dass sich die Dinge ändern. So
kann es ja nicht bleiben, dass die Sozialreferate in dieser Art und Weise mit
Menschen umgehen, die sicher nicht zu den begüterten gehören.
Ich habe einen weiteren
Fall herausgenommen. Man glaubt es ja nicht, man muss ja diese Berichte gelesen
haben. Ich glaube, wenn ich das im Freundeskreis erzähle, was es in Wien für
Sachen gibt, das glaubt mir doch kein Mensch. Alle sind der Meinung, Wien ist
eine gut verwaltete Stadt. Sie glauben es auch nicht, aber der Herr Volksanwalt
ist da und hat das geschrieben, also ich glaube, es ist nicht anzuzweifeln.
Mein Freundeskreis glaubt das nicht. Die sind nämlich davon überzeugt – ich bin
zum Teil auch davon überzeugt –, dass Wien eine gut verwaltete Stadt ist und
dass es derartige Vorfälle einfach nicht geben kann. Es gibt sie aber jedes
Jahr.
Einem geistig schwerstbehinderten jungen Mann wird
acht Jahre lang zu wenig Sozialhilfe ausbezahlt – man glaubt es kaum –, und
zwar erhält er nur ein Viertel der Leistung, also doch sehr wenig, würde ich
einmal sagen. Es ist schon klar, was jetzt kommt: Das Sozialreferat verweigert
die Nachzahlung. Und was man jetzt noch dazusagen muss: Das Sozialreferat ist
nicht einmal verpflichtet nachzuzahlen. Auch das stellt sich heraus, dass das
rechtlich so nicht vorgesehen ist. Das heißt, er bekommt acht Jahre lang nur
ein Viertel von dem, was ihm zusteht, ist ein schwerstbehinderter junger Mann,
also sicher einer, der es mehr als braucht, und bekommt es nicht. Erst als die Volksanwaltschaft
sich dann einschaltet und meint, man sollte zumindest eine teilweise
Nachzahlung vorsehen, erfolgt eine Nachzahlung für drei Jahre.
Meine Damen und Herren! Allein diese beiden Fälle,
wären sie die einzigen, die da drinnen namhaft gemacht werden, würden schon
genügen, um zu sagen: Da stimmt irgendetwas überhaupt nicht in den
Sozialreferaten und in der Art und Weise, wie man dort mit den Menschen umgeht.
Denn wir wissen ja, dass die wenigsten Menschen überhaupt zur Volksanwaltschaft
finden. Es rufen bei mir im Büro ja viele an und bitten um Beratung oder bitten
darum, dass ich ihnen sage, ob in bestimmten Fällen das Sozialreferat Recht hat
oder nicht. Das heißt, die fragen mich. Das sind dann immer Leute, denen ich
erstens einmal natürlich sage, was ich glaube, die ich aber auch zur
Volksanwaltschaft weiterschicke. Aber es ist nicht so, dass alle
SozialhilfeempfängerInnen dieses umfassende Wissen haben, dass man sich an die
Volksanwaltschaft wenden kann.
Das heißt, es ginge auch darum, die Volksanwaltschaft
noch bekannter zu machen in Bevölkerungsgruppen, denen dieses Wissen nicht
selbstverständlich zur Verfügung steht. Vielleicht wird das die künftige
Stadträtin einmal ein bisserl auch in Angriff nehmen.
Ich möchte ihnen noch einen Fall zur
Kenntnis bringen, denn den habe ich auch wirklich tragisch gefunden. Da gibt es
eine alleinerziehende Mutter von sechs Kindern. Der schwerstbehinderte Sohn
stirbt im Jänner 1999, und ihre sehr prekäre finanzielle Situation zwingt sie
jetzt, zum Sozialreferat zu gehen und um finanzielle Unterstützung für das
Begräbnis zu bitten. Aber nicht, dass das Sozialreferat ein Einsehen hat, nein,
es
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