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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 104

 

Peter Hacker mitgegeben –, die MA 12 verweigert die Bearbeitung des Antrages und schickt die Frau N zur Pensionsversicherungsanstalt, wo sie einen Antrag auf Invaliditätspension stellen soll.

 

Und was jetzt der Punkt bei der Geschichte ist: Die MA 12 lehnt sich zurück und arbeitet einmal gar nicht. Die warten jetzt, bis die Pensionsversicherungsanstalt rückmeldet, was denn nun mit Frau N ist und ob sie eine Pension bekommt. Nur, für die Frau N stellt sich das ja so dar, dass sie weder eine Pension erhält noch Sozialhilfe. Die Frau N hat sozusagen nichts. (Abg Heinz Hufnagl: Arbeitslosengeld hat sie nicht bekommen?) Sie wird schon von irgendetwas gelebt haben. Das steht nicht im Bericht. Ich gebe jetzt genau das wieder, was im Bericht der Volksanwälte drinnen steht.

 

Es ziehen dann acht Monate ins Land. Also ich hoffe ja, dass niemand in diesem Raum sitzt und sagt, das ist auch noch normal oder das ist rechtens oder das darf sein. Das wird ja wahrscheinlich niemand sagen. Wir alle werden der Meinung sein, acht Monate sind ein Wahnsinn. Und dann erst sagt aber die Pensionsversicherungsanstalt, dass keine ausreichenden Versicherungszeiten vorliegen. Also das hätte doch jemand innerhalb von ein paar Tagen feststellen können, denke ich mir einmal, und es wäre vielleicht sehr bürgerfreundlich gewesen, das auch zu tun.

 

Aber nicht, dass man glaubt, jetzt ergeht eine Entscheidung der MA 12: Nein, weit gefehlt. Da kommt nichts! Mittlerweile sind 14 Monate ins Land gezogen, und die Magistratsdirektion tut dann – ich nehme an, auf Ersuchen der Volksanwaltschaft – nichts anderes als die Vorgangsweise der MA 12 zu rechtfertigen. Das heißt, auch wenn wir jetzt da alle sehr empört sind, in der Magistratsdirektion muss das den zuständigen Herrschaften normal vorgekommen sein, und die rechtfertigen die Vorgangsweise.

 

Ich finde das sehr bedenklich. Denn dass jemand am Sozialreferat einmal einen Fehler macht, das kann schon vorkommen – sollte nicht vorkommen –, aber dass dann die Magistratsdirektion auch noch ihren Sanctus zu dieser Sache gibt, halte ich doch für einen gewaltigen Missstand.

 

Die Volksanwaltschaft stellt dann auch einen Missstand in der Verwaltung fest und setzt durch, dass die Frau das Geld bekommt. Interessant ist aber auch, was die Volksanwaltschaft nicht durchsetzen konnte, nämlich dass die MA 12 in Zukunft Verfahren nicht mehr unterbrechen wird und darf, bis so eine Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers vorliegt. Das heißt, wir können damit rechnen, dass wenn so ein Fall erneut eintritt, sich die MA 12 – jetzt gibt es sie ja nicht mehr, das Sozialreferat halt – erneut zurücklehnt und einmal wartet, was die Pensionsversicherungsanstalt sagt.

 

Ich denke – nachdem die künftige Stadträtin gerade hereingekommen ist und ich mich ja jetzt mit derartigen Bitten an sie wenden muss –, auch die neue Stadträtin sollte diesen Bericht sehr aufmerksam lesen und dafür sorgen, dass sich die Dinge ändern. So kann es ja nicht bleiben, dass die Sozialreferate in dieser Art und Weise mit Menschen umgehen, die sicher nicht zu den begüterten gehören.

 

Ich habe einen weiteren Fall herausgenommen. Man glaubt es ja nicht, man muss ja diese Berichte gelesen haben. Ich glaube, wenn ich das im Freundeskreis erzähle, was es in Wien für Sachen gibt, das glaubt mir doch kein Mensch. Alle sind der Meinung, Wien ist eine gut verwaltete Stadt. Sie glauben es auch nicht, aber der Herr Volksanwalt ist da und hat das geschrieben, also ich glaube, es ist nicht anzuzweifeln. Mein Freundeskreis glaubt das nicht. Die sind nämlich davon überzeugt – ich bin zum Teil auch davon überzeugt –, dass Wien eine gut verwaltete Stadt ist und dass es derartige Vorfälle einfach nicht geben kann. Es gibt sie aber jedes Jahr.

 

Einem geistig schwerstbehinderten jungen Mann wird acht Jahre lang zu wenig Sozialhilfe ausbezahlt – man glaubt es kaum –, und zwar erhält er nur ein Viertel der Leistung, also doch sehr wenig, würde ich einmal sagen. Es ist schon klar, was jetzt kommt: Das Sozialreferat verweigert die Nachzahlung. Und was man jetzt noch dazusagen muss: Das Sozialreferat ist nicht einmal verpflichtet nachzuzahlen. Auch das stellt sich heraus, dass das rechtlich so nicht vorgesehen ist. Das heißt, er bekommt acht Jahre lang nur ein Viertel von dem, was ihm zusteht, ist ein schwerstbehinderter junger Mann, also sicher einer, der es mehr als braucht, und bekommt es nicht. Erst als die Volksanwaltschaft sich dann einschaltet und meint, man sollte zumindest eine teilweise Nachzahlung vorsehen, erfolgt eine Nachzahlung für drei Jahre.

 

Meine Damen und Herren! Allein diese beiden Fälle, wären sie die einzigen, die da drinnen namhaft gemacht werden, würden schon genügen, um zu sagen: Da stimmt irgendetwas überhaupt nicht in den Sozialreferaten und in der Art und Weise, wie man dort mit den Menschen umgeht. Denn wir wissen ja, dass die wenigsten Menschen überhaupt zur Volksanwaltschaft finden. Es rufen bei mir im Büro ja viele an und bitten um Beratung oder bitten darum, dass ich ihnen sage, ob in bestimmten Fällen das Sozialreferat Recht hat oder nicht. Das heißt, die fragen mich. Das sind dann immer Leute, denen ich erstens einmal natürlich sage, was ich glaube, die ich aber auch zur Volksanwaltschaft weiterschicke. Aber es ist nicht so, dass alle SozialhilfeempfängerInnen dieses umfassende Wissen haben, dass man sich an die Volksanwaltschaft wenden kann.

 

Das heißt, es ginge auch darum, die Volksanwaltschaft noch bekannter zu machen in Bevölkerungsgruppen, denen dieses Wissen nicht selbstverständlich zur Verfügung steht. Vielleicht wird das die künftige Stadträtin einmal ein bisserl auch in Angriff nehmen.

 

Ich möchte ihnen noch einen Fall zur Kenntnis bringen, denn den habe ich auch wirklich tragisch gefunden. Da gibt es eine alleinerziehende Mutter von sechs Kindern. Der schwerstbehinderte Sohn stirbt im Jänner 1999, und ihre sehr prekäre finanzielle Situation zwingt sie jetzt, zum Sozialreferat zu gehen und um finanzielle Unterstützung für das Begräbnis zu bitten. Aber nicht, dass das Sozialreferat ein Einsehen hat, nein, es

 

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