Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 56
Sie sich einerseits diese doch eklatante Zunahme an Einsatzfahrten der Wiener Rettung und andererseits was gedenken Sie zu tun, um hier im Sinne der Kosteneffizienz weitere Steigerungen hintan zu halten?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Abgeordnete!
Man muss sicher neuerlich mit der Ärztekammer
verhandeln, wieweit ein Ärztefunkdienst auch tagsüber unterwegs sein sollte. Es
ist so, dass die Ärzte die Verpflichtung zu Hausbesuchen während der
Ordinationszeiten haben, aber dem oft auch gar nicht nachkommen können und
daher empfehlen, die Rettung zu verständigen. Ich weiß das selbst von manchen
Fällen, wo dann Beschwerden der Patienten zu mir kamen. Ich verstehe aber auch,
dass der Arzt mit einem vollen Wartezimmer nicht ins Auto steigen und zu dem
Patientenbesuch fahren kann. Sicher war auch ein Teil, der zu der Steigerung
geführt hat, die Ambulanzgebühr, denn wenn die Menschen die Rettung gerufen
haben, dann mussten sie nicht bezahlen. Wenn eine Handlung gesetzt wurde, sei
es eine Untersuchung oder eine Infusion, dann war es bereits eine Kassenleistung
und nicht zu bezahlen, während sie im Spital bezahlen mussten. Wir müssen den
Ursachen und den Diagnosen, was dazu geführt hat, sehr nachgehen. Dazu wird
eine ausgewogene gute Statistik und eine gute Recherche nötig sein, die auch
der Herr Mag Klvana erbringen muss. Danach werden wir sehen, wie es weitergehen
wird, ob auch in manchen Institutionen angerufen wird, wenn ältere Menschen
dehydriert sind. Auch das soll vorkommen, dass man dann die Rettung ruft, die
dort die Infusionen verabreichen. Nur ist natürlich in einem solchen Fall der
Besuch eines Arztes oder auch die Anstellung eines Arztes, der Infusionen
verabreicht, wesentlich zielführender als dass man immer die Rettung ruft. Ich
bin da voll bei Ihnen, dass man die Rettung nicht unnötig rufen soll.
Auf der anderen Seite werde ich mich immer dagegen
aussprechen, dass man auch nur einen einzigen Einsatz ablehnt, denn letzten
Endes kann man am Telefon niemals entscheiden, ob der Zustand lebensbedrohlich ist
oder nicht. Genauso wie ich die Weisung gegeben habe, dass ein Patient, der
eine Ambulanz aufsucht, durch einen Arzt begutachtet zu werden hat. Man kann
ihn nicht wegschicken. Ob dann was nötig ist oder nicht, ob dort oder woanders,
das ist das, was dann in der Entscheidung liegt. Aber von vornherein zu
entscheiden, dass das unnötig ist, ohne jemanden gesehen zu haben oder vor Ort
zu sein, das ist in meinen Augen unmöglich.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Lakatha.
Abg Ingrid Lakatha
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Stadträtin!
Eine Verordnung kann, aber muss nicht in Begutachtung
gehen.
Ich wollte Sie nun fragen, ob die Verordnung zum
Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz in Begutachtung gehen wird oder nicht
oder ob die Krankenbeförderungsdienste in einer anderen Weise beim
Zustandekommen dieser Verordnung eingebunden sind?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Abgeordnete!
Wie gesagt, ich möchte hier die Verordnung noch
anschauen und möchte sie Ihnen am 24. März auch zeigen und wir werden dann
gemeinsam darüber reden. Ich weiß, dass die Rettungsdienste großes Interesse an
dem haben, weil auch Gesetze und Verordnungen natürlich mit mehr Kosten
verbunden sind. Das ist uns allen klar. Und ich bin dafür, da wir mit den
privaten Anbietern in Wien sehr gut arbeiten, dass man die breitest möglich
einbezieht, wiewohl ich eine Anhängerin der hohen Qualität bin und wir dort, wo
Qualität nötig ist, auf diese sicher nicht verzichten können.
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun
zur Aktuellen Stunde.
Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags
und Gemeinderats hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Wien - Standort für
Innovation und Lebensgefühl“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs 2
der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt.
Ich bitte den ersten Unterzeichner, Herrn Abg
Friedrich Strobl, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich festhalte, dass
seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Ich darf jetzt schon darauf
aufmerksam machen, dass bei den weiteren Wortmeldungen die Damen und Herren
Abgeordneten sich nur einmal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf
Minuten begrenzt ist.
Nun ist der Herr Abg Friedrich Strobl am Wort.
Abg Friedrich Strobl (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Danke, Herr Präsident! Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben heute in der Aktuellen Stunde den Titel
„Wien - Standort für Innovation und Lebensgefühl“ und ich glaube, wir können
voll Stolz und voll Selbstbewusstsein auch darauf hinweisen, dass diese Fakten
auch durch nationale und internationale Studien bestätigt worden sind.
Ich möchte aber ganz zu Beginn
meiner Ausführungen nicht versäumen, auch darauf hinzuweisen, dass es natürlich
so ist, dass bei aller Freude über die Präsentation der Studien ein bisschen
ein Wermutstropfen dabei ist, denn in unserer Stadt - und wir haben die Zahlen
ja vor einigen Tagen bekommen - gibt es eine sehr hohe Arbeitslosigkeit. Wir
haben über 92 000 arbeitslose Wienerinnen und Wiener in unserer Stadt
und ich glaube, man sollte doch auch darüber sprechen. Ich weiß auch, dass es
für die Betroffenen kein Trost ist, dass sie persönlich mit ihrer Lebensqualität
nicht zufrieden sind, wenn sie keinen Job haben. Und ich weiß auch, dass es
kein Trost ist, wenn wir darauf hinweisen, dass es zum Beispiel gegenüber dem
Vormonat zu einem leichten Rückgang der Arbeitslosenzahlen gekommen ist. Es ist
auch kein Trost, wenn wir sagen, dass in unserer Stadt
200 000 Nichtwienerinnen und -wiener beschäftigt sind. Und es ist für
die Jugendlichen auch kein Trost, wenn wir darauf hinweisen, dass zirka
4 000 Jugendliche, die in
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