Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 56
Magistratsdirektion. Ich möchte aber, bevor ich das tue - wir haben ja am 24. März eine interfraktionelle Sitzung -, den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen dieses Gesetz vorlegen, damit wir eventuell Wünsche noch einfließen lassen können, bevor wir endgültig zum Abschluss komme.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Lakatha.
Abg Ingrid Lakatha (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Also ich würde sagen, dann warten wir gemeinsam
auf den 24. März.
Frau Stadträtin! Es gibt ja zu den Gesetzen im
Allgemeinen immer eine Verordnung. Wissen Sie schon konkret die Inhalte dieser
Verordnung oder ist da noch überhaupt nichts in Arbeit?
Präsident Johann Hatzl: Bitte, Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Ich kann Ihnen das jetzt in der Sekunde nicht sagen. Dass überhaupt nichts in
Arbeit ist, kann ich mir bei der qualitätsvollen Arbeit der MA 15 der
Rechtsabteilung nicht vorstellen. Ich werde aber versuchen, dass wir diese
Verordnung gemeinsam mit dem Gesetz im interfraktionellen Gespräch am
24. März besprechen werden. Ich habe schon bemerkt, dass es auch der
Wunsch ist, Heimgesetz und Verordnung übereinstimmend zu machen.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Kowarik.
Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Es ist ja wirklich sehr schön, dass unsere Beamten so
genau und so exakt arbeiten, nur dauert es halt doch schon ein bisschen lange.
Aber unabhängig davon möchte ich nachfragen, ob es nicht doch noch möglich ist,
bei der Gesetzeswerdung dieses neuen Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetzes
darüber nachzudenken, dass auch die Problematik der sogenannten Betthebungen
irgendwie einfließt. Wir haben ja die große Schwierigkeit, dass es immer wieder
vorkommt, dass die Rettung zu Patienten gerufen wird, die zum Beispiel aus dem
Bett gefallen sind, aus eigener Kraft nicht mehr ins Bett hinein können, auch
irgendwie krank sind und so weiter und so fort und dann wohl ins Bett gehoben
werden müssen. Es wird auch untersucht, ob sie irgendwelche Brüche oder
Erkrankungen haben und dann weigern sie sich oder unterschreiben, dass sie
nicht ins Krankenhaus geführt werden wollen, was dann dazu führt, dass
letztendlich die Krankenkassa nicht bezahlt und die Wiener Rettung hier eine
Gebührenrechnung vorlegt.
Ich glaube, dass in dem neuen Entwurf auch auf diese
Problematik zu wenig Rücksicht genommen wird und dass man die einzelnen
Paragraphen, die sich damit beschäftigen, zum Beispiel auch wenn die Rettung
gerufen wird, dass der dann dafür zahlen muss und so weiter, noch einmal
überdenken muss.
Könnten Sie sich vorstellen, dass man da noch das
eine oder andere ändert?
Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin
bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Also wir müssen das alles sicher überdenken, aber Sie wissen, wir haben ja
schon einen Meilenstein erzielt, dass wir auch aus sozialen Gründen auf die Einhebungen
verzichten können. Wann immer die Rettung für die Betthebungen gerufen wird, so
ist das praktisch nicht finanzierbar, weil das dann ausufert und wir dann mehr
Personal in den teuer bezahlten Nachtdiensten haben müssen, weil es ja dazu
vermehrt in der Nacht kommt. Es schreibt ja auch der Gesetzgeber vor, wann
etwas als eine medizinische Leistung zählt und wann nicht. Die Krankenkassa
wehrt sich natürlich zu bezahlen, wenn es sich um keine medizinische Leistung
handelt. Es ist so, dass von der Rettung alles übernommen wird, was von der
Krankenkassa anerkannt wird. Ich bin auch immer eher dafür, weil ich finde, es
ist auch schwer für den Rettungssanitäter zu entscheiden, ob eine Verletzung
stattgefunden hat oder nicht, mit Ausnahme wenn einer halt irgendwie
runtergeglitten ist und sagt, ich habe sicher nichts. Die Patienten haben das
Entscheidungsrecht, dass sie nicht ins Spital wollen. Aber nur mit einer
ärztlichen Untersuchung ist für die Krankenkassa die Verpflichtung zur
Bezahlung gegeben. Ob nur für das Bettheben unbedingt ein Rettungsdienst geholt
werden muss und ob wir da nicht auf anderes ausweichen müssen, das müssen wir
sehr ernstlich auch im Sinne der Kostenfrage diskutieren. Sie wissen, dass die
Rettungsdienste alle doch gewaltige Kosten für das Gesundheitswesen
verursachen. Das kann man nicht leugnen.
Es ist natürlich, und ich weiß es, die Problematik,
die Sie ansprechen, dass ein Anbieter, der seinen Sitz nicht in Wien hat, immer
die Rettung verständigt. Die meisten Anbieter der Notrufpiepser haben selber
Krankentransporte und schicken dann ihre Leute hin und wenn sie dann nicht
wegtransportiert werden, wäre das auch eine viel kleinere Summe beziehungsweise
manche inkludieren in diesen Vertrag, dass sie auch im Notfall hinfahren und
die Patienten ins Bett heben.
Das sind natürlich auch Kooperationspartner der Stadt
Wien und in Zeiten, wo die Finanzen nicht größer werden, muss man natürlich
immer wieder ins Auge fassen, mit welchen Anbietern kann man einen
Gesundheitsdienst für die Stadt Wien aufrecht erhalten, der auch leicht
finanzierbar ist. Also fünf Ausfahrten, zehn Ausfahrten pro Teilnehmer pro
Monat auf Kosten der Steuerzahler und die anderen übernehmen das in ihr
Angebot, das wird schwer finanzierbar sein. Aber wir können gern über diese
Problematik auch beim interfraktionellen Gespräch reden.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Pilz.
Abg Dr Sigrid Pilz
(Grüner Klub im Rathaus): Frau
Stadträtin!
Sie geben mir das Stichwort. Mir geht es auch um die
Kostenfrage und um die Effizienz. Wir haben im letzten Gesundheitsausschuss ja
auch über die exorbitanten Steigerungen bei den Einsatzfahrten der Wiener
Rettung gesprochen. Ihre Beamten haben bei einem Anruf von meiner Mitarbeiterin
von 20 Prozent Steigerung gesprochen. Das hat dann der zuständige Beamte
im Ausschuss relativiert und gemeint, es wären nur 8 Prozent. Hoffentlich
hat er Recht. Aber auch 8 Prozent Steigerung in einem Jahr ist schon
erheblich.
Jetzt meine Frage Sie, Frau
Stadträtin: Wie erklären
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