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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 56

 

Magistratsdirektion. Ich möchte aber, bevor ich das tue - wir haben ja am 24. März eine interfraktionelle Sitzung -, den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen dieses Gesetz vorlegen, damit wir eventuell Wünsche noch einfließen lassen können, bevor wir endgültig zum Abschluss komme.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Lakatha.

 

Abg Ingrid Lakatha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Also ich würde sagen, dann warten wir gemeinsam auf den 24. März.

 

Frau Stadträtin! Es gibt ja zu den Gesetzen im Allgemeinen immer eine Verordnung. Wissen Sie schon konkret die Inhalte dieser Verordnung oder ist da noch überhaupt nichts in Arbeit?

 

Präsident Johann Hatzl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Ich kann Ihnen das jetzt in der Sekunde nicht sagen. Dass überhaupt nichts in Arbeit ist, kann ich mir bei der qualitätsvollen Arbeit der MA 15 der Rechtsabteilung nicht vorstellen. Ich werde aber versuchen, dass wir diese Verordnung gemeinsam mit dem Gesetz im interfraktionellen Gespräch am 24. März besprechen werden. Ich habe schon bemerkt, dass es auch der Wunsch ist, Heimgesetz und Verordnung übereinstimmend zu machen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Kowarik.

 

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Es ist ja wirklich sehr schön, dass unsere Beamten so genau und so exakt arbeiten, nur dauert es halt doch schon ein bisschen lange. Aber unabhängig davon möchte ich nachfragen, ob es nicht doch noch möglich ist, bei der Gesetzeswerdung dieses neuen Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetzes darüber nachzudenken, dass auch die Problematik der sogenannten Betthebungen irgendwie einfließt. Wir haben ja die große Schwierigkeit, dass es immer wieder vorkommt, dass die Rettung zu Patienten gerufen wird, die zum Beispiel aus dem Bett gefallen sind, aus eigener Kraft nicht mehr ins Bett hinein können, auch irgendwie krank sind und so weiter und so fort und dann wohl ins Bett gehoben werden müssen. Es wird auch untersucht, ob sie irgendwelche Brüche oder Erkrankungen haben und dann weigern sie sich oder unterschreiben, dass sie nicht ins Krankenhaus geführt werden wollen, was dann dazu führt, dass letztendlich die Krankenkassa nicht bezahlt und die Wiener Rettung hier eine Gebührenrechnung vorlegt.

 

Ich glaube, dass in dem neuen Entwurf auch auf diese Problematik zu wenig Rücksicht genommen wird und dass man die einzelnen Paragraphen, die sich damit beschäftigen, zum Beispiel auch wenn die Rettung gerufen wird, dass der dann dafür zahlen muss und so weiter, noch einmal überdenken muss.

 

Könnten Sie sich vorstellen, dass man da noch das eine oder andere ändert?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Also wir müssen das alles sicher überdenken, aber Sie wissen, wir haben ja schon einen Meilenstein erzielt, dass wir auch aus sozialen Gründen auf die Einhebungen verzichten können. Wann immer die Rettung für die Betthebungen gerufen wird, so ist das praktisch nicht finanzierbar, weil das dann ausufert und wir dann mehr Personal in den teuer bezahlten Nachtdiensten haben müssen, weil es ja dazu vermehrt in der Nacht kommt. Es schreibt ja auch der Gesetzgeber vor, wann etwas als eine medizinische Leistung zählt und wann nicht. Die Krankenkassa wehrt sich natürlich zu bezahlen, wenn es sich um keine medizinische Leistung handelt. Es ist so, dass von der Rettung alles übernommen wird, was von der Krankenkassa anerkannt wird. Ich bin auch immer eher dafür, weil ich finde, es ist auch schwer für den Rettungssanitäter zu entscheiden, ob eine Verletzung stattgefunden hat oder nicht, mit Ausnahme wenn einer halt irgendwie runtergeglitten ist und sagt, ich habe sicher nichts. Die Patienten haben das Entscheidungsrecht, dass sie nicht ins Spital wollen. Aber nur mit einer ärztlichen Untersuchung ist für die Krankenkassa die Verpflichtung zur Bezahlung gegeben. Ob nur für das Bettheben unbedingt ein Rettungsdienst geholt werden muss und ob wir da nicht auf anderes ausweichen müssen, das müssen wir sehr ernstlich auch im Sinne der Kostenfrage diskutieren. Sie wissen, dass die Rettungsdienste alle doch gewaltige Kosten für das Gesundheitswesen verursachen. Das kann man nicht leugnen.

 

Es ist natürlich, und ich weiß es, die Problematik, die Sie ansprechen, dass ein Anbieter, der seinen Sitz nicht in Wien hat, immer die Rettung verständigt. Die meisten Anbieter der Notrufpiepser haben selber Krankentransporte und schicken dann ihre Leute hin und wenn sie dann nicht wegtransportiert werden, wäre das auch eine viel kleinere Summe beziehungsweise manche inkludieren in diesen Vertrag, dass sie auch im Notfall hinfahren und die Patienten ins Bett heben.

 

Das sind natürlich auch Kooperationspartner der Stadt Wien und in Zeiten, wo die Finanzen nicht größer werden, muss man natürlich immer wieder ins Auge fassen, mit welchen Anbietern kann man einen Gesundheitsdienst für die Stadt Wien aufrecht erhalten, der auch leicht finanzierbar ist. Also fünf Ausfahrten, zehn Ausfahrten pro Teilnehmer pro Monat auf Kosten der Steuerzahler und die anderen übernehmen das in ihr Angebot, das wird schwer finanzierbar sein. Aber wir können gern über diese Problematik auch beim interfraktionellen Gespräch reden.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Sie geben mir das Stichwort. Mir geht es auch um die Kostenfrage und um die Effizienz. Wir haben im letzten Gesundheitsausschuss ja auch über die exorbitanten Steigerungen bei den Einsatzfahrten der Wiener Rettung gesprochen. Ihre Beamten haben bei einem Anruf von meiner Mitarbeiterin von 20 Prozent Steigerung gesprochen. Das hat dann der zuständige Beamte im Ausschuss relativiert und gemeint, es wären nur 8 Prozent. Hoffentlich hat er Recht. Aber auch 8 Prozent Steigerung in einem Jahr ist schon erheblich.

 

Jetzt meine Frage Sie, Frau Stadträtin: Wie erklären

 

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