Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 66
Verbesserung auch durchzusetzen.
Wien hat sich im Sommer die Zeit genommen, eine sehr
große Arbeit geleistet, um einen Entwurf für ein bundeseinheitliches
Tierschutzgesetz zu entwerfen. Dieser Entwurf ging auch in die Verhandlungen
auf Bundesebene ein.
Also, eine Grundlage dieses Bundes-Tierschutzgesetzes
war auch das Wiener Tierschutzgesetz. Es ist der Entwurf, den wir auf
Bundesebene eingebracht haben. Aber, so muss ich leider jetzt mit Entsetzen
feststellen, dieser Entwurf wurde leider eben nicht umgesetzt. Die
Harmonisierung auf höchstem Niveau, die wurde zwar zugesagt, sie wurde
versprochen, sie wurde unter dem Aspekt „Tiere haben keine Stimme“ zur
Chefsache erklärt.
Ja, es ist tatsächlich so und mit Ihrem Entwurf (an die ÖVP und FPÖ gerichtet) werden die Tiere eben auch bis jetzt
und heute keine Stimme erhalten. Es ist eben kein Tieranwalt vorgesehen, so wie
es auch das Volksbegehren gefordert hat, und das ist besonders bedauerlich.
Worum geht es hier in diesem Gesetz, in diesem
Entwurf? Es sind Regelungen enthalten, und so entnehme ich den Medien, die
Länder, so heißt es, können ja strengere Regelungen beibehalten. Das geht aus
dem vorliegenden Entwurf nicht hervor, denn in dem vorliegenden Entwurf steht
in der vorgesehenen Verfassungsbestimmung, Tierschutz ist Bundessache.
Nun, wenn Tierschutz Bundessache wird, dann hat der
Landesgesetzgeber ja keine Kompetenz mehr. Und genau das war ja das Ziel eines
bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes, das man eingesetzt hat auf höchstem
Niveau, ohne Zersplitterung auf Landesebene.
Und genau das soll offenbar jetzt wiederum angedacht
werden. Ja, dafür reicht aber das vorhandene Gerüst, dafür reicht die
15a Bundesgesetzvereinbarung.
Ja, und für mich auch noch sehr bedauerlich: Die
gesamten Verordnungen liegen noch nicht vor, und somit fehlt ein zentraler
Punkt. Daher lehnen wir diesen Entwurf zur Zeit ab.
Zentraler Punkt ist: Es gibt keinerlei konkrete
Übergangsbestimmungen. Das heißt, dieser Entwurf soll nur für neue Anlagen
gelten, also nur für Pro-Futura-Anlagen, nur für Anlagen, die in Zukunft
genehmigt werden. Bestehende Anlagen, und darum geht es ja uns allen hier, es
geht um den Tierschutz hier und heute, auch um bestehende Anlagen, und diese
Anlagen sollen von diesem Entwurf nicht betroffen sein. Es handelt sich hier um
sehr weiche Übergangsbestimmungen, die hier sicherlich nicht zum Tragen kommen
können.
Der einzige Antragsteller wäre das Tier, und genau
dieses Tier hat eben keinen Fürsprecher. Für bestehende Anlagen ist dieses
Gesetz nicht anzuwenden und das ist der große Nachteil dieses gesamten
Gesetzeswerkes, denn darum soll es uns ja gehen. Für hier und jetzt und für
bestehende Anlagen.
Es geht uns um einen Modernisierungsschub, einen
Modernisierungsschub in der altbekannten Tierhaltung und das auf
Österreich-Ebene.
Und noch ein Punkt, der ja versprochen wurde: Das
Tiertransportgesetz. Auch das soll weiterhin eigenständig gelten, und nicht nur
ein ganz simples Tierschutzgesetz.
Also, alles Punkte, die hier nicht umgesetzt wurden,
die aber versprochen wurden. Der Bundeskanzler hat sich hier ein sehr großes
Projekt vorgenommen und ich gehe davon aus, dass er seinen Versprechen
nachkommt. Wir werden sehr genau darauf achten. Und wie gesagt, die
Diskussionen stehen hier noch an.
Ja, ich möchte die gesamte Diskussion mit einem
Spruch von Mahatma Gandhi beenden: Die Größe und den moralischen Fortschritt
einer Nation kann man daran ermessen, wie sie die Tiere behandeln.
Und in diesem Sinne erhoffe ich mir noch eine
wesentliche Verbesserung des vorliegenden Entwurfes des
Bundes-Tierschutzgesetzes und ersuche gleichzeitig um Zustimmung zur Vorlage
des Wiener Tierschutzgesetzes, das derzeit noch das strengste in Österreich ist
und hoffentlich als Vorbild für Gesamtösterreich auch weiterhin gelten wird. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben.
Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig
angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschluss- und
Resolutionsanträge und den Zusatzantrag.
Ich lasse zuerst den Beschluss- und Resolutionsantrag
der Grünen betreffend
Anbindehaltung im Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz abstimmen. Es wurde
die sofortige Abstimmung des Antrages verlangt.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrstimmig ohne die FPÖ so beschlossen.
Wir kommen zum zweiten Beschluss- und
Resolutionsantrag betreffend Bundes-Tierschutzgesetz. Hier wurde auch die
sofortige Abstimmung verlangt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag
die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrstimmig
mit SPÖ und Grüne so beschlossen.
Wir kommen zum
Zusatzantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten, betreffend Hundemarke und Chip. (Abg Günter Kenesei: Und Kennzeichnung!) Hier
wurde auch die sofortige Abstimmung verlangt. Wer für diesen Zusatzantrag ist,
den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag ist so einstimmig
beschlossen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. Ein Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte daher
jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand.
Das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig
beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 11 der Tagesordnung. Sie betrifft
den Wiener Landwirtschaftsbericht 2001, 2002.
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