Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 66
schließt andere Berufe von vornherein nicht aus, sondern
führt im Gegenteil sogar an, dass bei speziellen fachlichen Materien noch
weitere Mitglieder hinzuzuziehen sind.
Nachdem aber – das haben auch Sie richtig ausgeführt
– der Landessanitätsrat derzeit in erster Linie die Aufgaben der Besetzungen
wahrnimmt, war es natürlich für die Frau Stadträtin wichtig, und sie hat das
auch im interfraktionellen Gespräch ausgeführt, dass die Protokolle nicht
veröffentlicht werden, weil es natürlich auch um die Vertraulichkeit von
Bewerbungen geht. Ich glaube nicht, dass Bewerberinnen und Bewerber sehr
erfreut wären, wenn dann im Amtsblatt zum Beispiel das Befinden ihrer Bewerbung
dargelegt würde. In dem Sinn haben Sie völlig recht, es muss die
Vertraulichkeit gewahrt werden.
Sollte es aber der Fall sein, dass der
Landessanitätsrat – er ist ja ein wichtiges beratendes Organ für den
Landeshauptmann und für die Landesregierung und von dieser deshalb auch
bestellt und von dieser beauftragt – zu anderen Fragen des Gesundheitswesens
Stellungnahmen abzugeben hat, schließt das Gesetz nicht aus, dass solche
Stellungnahmen sehr wohl veröffentlicht werden könnten.
Ich möchte nur noch eine Präzisierung hinzufügen. Ich
denke, bevor ich das noch angebe, erwähne ich, dass wir an und für sich in der
Wiener Gesetzgebung in der Regel so vorgehen, dass ein Gesetz möglichst weit
gefasst wird und möglichst viele Varianten zulässt – das ist auch so ein Gesetz
–, um nicht von vornherein eine Einengung zu machen, was zum Beispiel durch
Ausschreibungen aber auch durch Vorschreiben von ganz bestimmten Fächern und
Berufsgruppen der Fall wäre.
Ich denke, es ist ein richtiger Weg, ein Gesetz so zu
verfassen, dass man es nicht bei der nächsten Gelegenheit schon wieder
novellieren muss. Eine Präzisierung ist allerdings notwendig.
Da der Österreichischen Apothekerkammer im
Gesetzentwurf ein Vorschlagsrecht für ein Mitglied im Landessanitätsrat
eingeräumt wird, weil es bei den Agenden auch um die Bestellungen der Leiter
der Anstaltsapotheken des Wiener Krankenanstaltenverbundes geht, möchte ich
hier gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen Mag Helmut Kowarik, Ingrid
Korosec und Dr Sigrid Pilz den Abänderungsantrag einbringen, dass hier zu
"Österreichische Apothekerkammer" die Ergänzung hinzugefügt wird:
"Landesgeschäftsstelle Wien", um das zu präzisieren.
Im Übrigen ersuche ich um Annahme des Gesetzes. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Geschätzte Damen und Herren!
Ich möchte kurz noch darauf eingehen: Es ist nicht
üblich, dass Ärzte - und die Frau Landessanitätsdirektorin ist eine Ärztin -
einen Gesetzentwurf vorbereiten, sondern das wird immer durch die legistische
Abteilung, durch die MA 15 durchgeführt. Im Zuge der Begutachtung werden
alle Stellungnahmen, alle Meinungen mit einbezogen.
Ich halte dieses Gesetz an sich für sehr gut. Ich bin
auch dagegen - und das wollen wir nicht -, dass Sitzungsprotokolle
veröffentlicht werden, da es sich ja um sehr personenbezogene Daten handelt und
da es auch schon früher ausgeschlossen wurde, dass Dinge, die
Persönlichkeitsrechte verletzen würden, veröffentlicht werden.
Es steht der Landessanitätsdirektorin offen, über
alle Themen, die sie für nötig hält oder die die Landesregierung wünscht,
Sitzungen einzuberufen und entsprechende Fachleute beizuziehen, die nicht
unbedingt aus dem ärztlichen Berufsstand oder aus dem Berufsstand der Apotheker
kommen müssen. Der Oberste Sanitätsrat, der sehr viele Personen umfasst, tagt
aber nur relativ selten. Der Wiener Landessanitätsrat tagt fast monatlich, und
da ist es einfacher mit diesem Personenkreis, vor allem da es sich um diese
Themen handelt.
Wir werden aber sicher irgendein ähnliches Gremium
finden müssen, um auch Spitzenpositionen in anderen Bereichen und in nichtmedizinischen
Bereichen in ähnlicher Weise zu begutachten. Nur wäre das in einer Weise
überschneidend, die eher kontraproduktiv wäre, weil da auch sehr viel auf den
ärztlichen Beruf und auf den Apothekerberuf eingegangen wird, die für die
anderen nicht so interessant sind.
In diesem Sinne halte ich dieses Gesetz für einen
großen Fortschritt. Zu eng kann man auch nicht alles fassen, weil es dann
manchmal unerfüllbar wird. Aber sollte man damit nicht das Auslangen finden,
steht es uns frei, in einigen Jahren eine Novelle durchführen. Das jetzige
Gesetz hat allerdings 130 Jahre gehalten. - Herzlichen Dank. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Danke sehr. -
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Es wurden zwei Abänderungsanträge eingebracht. Ich
lasse darüber in der Reihenfolge der Einbringung abstimmen.
Der erste Abänderungsantrag, eingebracht von Frau Abg
Dr Pilz und FreundInnen, betrifft § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 6
und § 7.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem
Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist nur von
GRÜNEN und FPÖ unterstützt und daher abgelehnt.
Der zweite Abänderungsantrag ist ein
Vierparteienantrag und betrifft § 2 Abs. 2.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem
Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag ist einstimmig
angenommen.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang mit der soeben beschlossenen
Abänderung zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist ohne ÖVP und GRÜNE
mehrheitlich angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
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