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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 66

 

die Frauen ohnehin die Mehrheit. Also warum macht man nicht mit sozialdemokratischer Frauenpolitik ernst und kommt mit einem Vorschlag auf den Tisch, der schlicht und einfach 50 zu 50 vorsieht? Niemand konnte es mir erklären. Ich kann es mir nur so vorstellen, dass die Ärzte überwiegend männlich sind und es überwiegend männliche Seilschaften sind, die schon wieder die gläserne Decke eingezogen haben, vor allem wenn es darum geht, die wichtigsten Spitzenfunktionen aus ihren Reihen zu besetzen. Da hilft das Gesetz, diese Seilschaften dann auch am Laufen zu halten.

 

Das sind die Änderungswünsche, die wir haben. Nehmen Sie Ihren Auftrag mit diesem Gesetz umfassend ernst! Zwingen Sie alle Berufsgruppen, die im Gesundheitswesen tätig sind, hinein! Beschränken Sie sich nicht darauf, sozusagen eine Auswahl zur Agentur für Spitzenpositionen zu sein! Und kommen Sie mir nicht mit dem Argument: "Das wäre ja noch schöner, wenn das Pflegepersonal mitbestimmt, wie Ärzte und Ärztinnen ausgewählt werden!", denn erstens tut eine gewisse Interdisziplinarität gut und zweitens würde das auch heißen, dass die Spitzenpositionen im Pflegebereich auch im Landessanitätsrat transparent vergeben werden müssen.

 

Was hieße das zum Beispiel für eine Situation, wie sie jetzt im Geriatriezentrum am Wienerwald vorgefunden wird, mit diesen für uns nicht nachvollziehbaren Stellenrochaden in der Führung, wo der Pflegedirektor einmal nach St. Andrä geht, dann wieder zurückkommt und man weder weiß, warum er gegangen ist noch warum er wieder zurückgekommen ist beziehungsweise warum die alte Führung wieder installiert wurde. Wenn wir hier die Vorgänge transparent machen und Abstimmungen auf einer Ebene, wo sie hingehören, durchführen würden, dann würde das dem Pflegeberuf dienen.

 

In diesem Sinne habe ich einen Abänderungsantrag vorbereitet und ersuche Sie um Zustimmung. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Lakatha. Ich erteile es ihr.

 

Abg Ingrid Lakatha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte zuerst auf den Abänderungsantrag der Frau Kollegin Pilz zurückgehen. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Denn wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass derzeit die vorwiegende Aufgabe des Landessanitätsrats die medizinisch-fachliche Bestellung von Abteilungsdirektoren und von Direktoren überhaupt ist. Eine Ausweitung auf sämtliche Berufsgruppen halten wir aus diesem Grunde nicht für sinnvoll. Es ist aber überhaupt nichts dagegen einzuwenden, dass sie beratend zu bestimmten Bestellungen beigezogen werden.

 

Weiters sprechen wir uns auch gegen die Veröffentlichung der Protokolle im Amtsblatt oder im Internet aus. Die Ausschreibung ist öffentlich. Wer bestellt wird, erfolgt auch öffentlich. Ich glaube, die Zwischenberichte werden keinem Kandidaten, der nicht zum Zug kommt, helfen. Daher werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.

 

Es ist völlig richtig, dass ein Gesetz aus dem Jahre 1870 entstaubt und zeitgemäß formuliert werden soll. Ich werde Ihnen aber kurz sagen, warum wir diesem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen. Wir sprechen uns gegen eine Ausweitung von 8 auf 15 stimmberechtigte Mitglieder aus, da wir finden, 8 haben ihre Aufgabe bisher ausgesprochen gut gemacht und 15 ist ein derartig aufgeblähter Apparat, dass er nur schwerfällig wird und der Papierkram wächst und wächst.

 

Außerdem sind wir der Meinung, dass solche wichtigen Beratungsfunktionen auch öffentlich ausgeschrieben werden sollen, denn dadurch wird der Beratungskreis wesentlich vielfältiger. Völlig richtig halten wir, dass die Periode begrenzt ist. Nach neun Jahren, nach drei Funktionsperioden, muss ausgesetzt werden, denn Ehrenamtlichkeit kann auch zur Gewohnheit werden.

 

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist die Formulierung: "Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass Frauen im Landessanitätsrat entsprechend vertreten sind." – Das ist eine derartig schwammige Formulierung, die überhaupt nichts aussagt. Also die richtige Formulierung wäre, dass die Besetzung des Landessanitätsrats paritätisch zu erfolgen hat. Alles andere sagt überhaupt nichts aus.

 

Jetzt nur am Rande: Wir finden es eigenartig, dass die Landessanitätsdirektorin nach ihrem eigenen Bericht in die Entwurfsentstehung überhaupt nicht eingebunden war. Sie ist eigentlich immer dabei und ihre Funktion ist nicht befristet. Also wäre es selbstverständlich, dass auch ihr Rat eingeholt werden sollte!

 

Wir bleiben dabei, wir stimmen diesem Gesetz nicht zu. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Neck-Schaukowitsch. Ich erteile es ihr.

 

Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Wiener Landtags!

 

Im Prinzip kann ich mich sehr kurz fassen, da wir die Materie an und für sich im interfraktionellen Gespräch diskutiert haben und ich Sie hier nicht mit der dortigen Diskussion über Gebühr langweilen möchte. Ich möchte aber doch auf ein paar Punkte meiner Vorrednerinnen eingehen. Vieles wurde schon gesagt. Dem Grundsätzlichen von Frau Abg Pilz und Frau Abg Lakatha habe ich in dem Sinne nichts hinzuzufügen.

 

Ich schließe mich der Frau Abg Lakatha insofern an, als der Antrag der Frau Abg Pilz abgelehnt wird. Ihre Begründung in dem Sinn ist auch meine. Ich möchte mich aber schon dagegen aussprechen, dass hier kritisiert wurde, dass nun mit dem neuen Gesetz eine Ausweitung des Landessanitätsrats passiert. Ich glaube, dass es heutzutage gerade im Gesundheitswesen wichtig ist, möglichst viele qualifizierte Personen im Landessanitätsrat zu haben und die Vielfalt, nicht nur in der Medizin sondern auch anderer Berufe. Das Gesetz

 

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