Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 66
die Frauen ohnehin die Mehrheit. Also warum macht man nicht
mit sozialdemokratischer Frauenpolitik ernst und kommt mit einem Vorschlag auf
den Tisch, der schlicht und einfach 50 zu 50 vorsieht? Niemand konnte es mir
erklären. Ich kann es mir nur so vorstellen, dass die Ärzte überwiegend
männlich sind und es überwiegend männliche Seilschaften sind, die schon wieder
die gläserne Decke eingezogen haben, vor allem wenn es darum geht, die wichtigsten
Spitzenfunktionen aus ihren Reihen zu besetzen. Da hilft das Gesetz, diese
Seilschaften dann auch am Laufen zu halten.
Das sind die Änderungswünsche, die wir haben. Nehmen
Sie Ihren Auftrag mit diesem Gesetz umfassend ernst! Zwingen Sie alle Berufsgruppen,
die im Gesundheitswesen tätig sind, hinein! Beschränken Sie sich nicht darauf,
sozusagen eine Auswahl zur Agentur für Spitzenpositionen zu sein! Und kommen
Sie mir nicht mit dem Argument: "Das wäre ja noch schöner, wenn das
Pflegepersonal mitbestimmt, wie Ärzte und Ärztinnen ausgewählt werden!",
denn erstens tut eine gewisse Interdisziplinarität gut und zweitens würde das
auch heißen, dass die Spitzenpositionen im Pflegebereich auch im
Landessanitätsrat transparent vergeben werden müssen.
Was hieße das zum Beispiel für eine Situation, wie
sie jetzt im Geriatriezentrum am Wienerwald vorgefunden wird, mit diesen für
uns nicht nachvollziehbaren Stellenrochaden in der Führung, wo der
Pflegedirektor einmal nach St. Andrä geht, dann wieder zurückkommt und man
weder weiß, warum er gegangen ist noch warum er wieder zurückgekommen ist
beziehungsweise warum die alte Führung wieder installiert wurde. Wenn wir hier
die Vorgänge transparent machen und Abstimmungen auf einer Ebene, wo sie
hingehören, durchführen würden, dann würde das dem Pflegeberuf dienen.
In diesem Sinne habe ich einen Abänderungsantrag
vorbereitet und ersuche Sie um Zustimmung. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer: Als Nächste zum
Wort gemeldet ist Frau Abg Lakatha. Ich erteile es ihr.
Abg Ingrid Lakatha (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Meine Damen und
Herren!
Ich möchte zuerst auf den Abänderungsantrag der Frau
Kollegin Pilz zurückgehen. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Denn wir
müssen uns darüber im Klaren sein, dass derzeit die vorwiegende Aufgabe des
Landessanitätsrats die medizinisch-fachliche Bestellung von
Abteilungsdirektoren und von Direktoren überhaupt ist. Eine Ausweitung auf
sämtliche Berufsgruppen halten wir aus diesem Grunde nicht für sinnvoll. Es ist
aber überhaupt nichts dagegen einzuwenden, dass sie beratend zu bestimmten
Bestellungen beigezogen werden.
Weiters sprechen wir uns auch gegen die
Veröffentlichung der Protokolle im Amtsblatt oder im Internet aus. Die
Ausschreibung ist öffentlich. Wer bestellt wird, erfolgt auch öffentlich. Ich
glaube, die Zwischenberichte werden keinem Kandidaten, der nicht zum Zug kommt,
helfen. Daher werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Es ist völlig richtig, dass ein Gesetz aus dem
Jahre 1870 entstaubt und zeitgemäß formuliert werden soll. Ich werde Ihnen
aber kurz sagen, warum wir diesem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen. Wir
sprechen uns gegen eine Ausweitung von 8 auf 15 stimmberechtigte Mitglieder
aus, da wir finden, 8 haben ihre Aufgabe bisher ausgesprochen gut gemacht und
15 ist ein derartig aufgeblähter Apparat, dass er nur schwerfällig wird und der
Papierkram wächst und wächst.
Außerdem sind wir der Meinung, dass solche wichtigen
Beratungsfunktionen auch öffentlich ausgeschrieben werden sollen, denn dadurch
wird der Beratungskreis wesentlich vielfältiger. Völlig richtig halten wir,
dass die Periode begrenzt ist. Nach neun Jahren, nach drei Funktionsperioden,
muss ausgesetzt werden, denn Ehrenamtlichkeit kann auch zur Gewohnheit werden.
Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist die
Formulierung: "Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass Frauen im
Landessanitätsrat entsprechend vertreten sind." – Das ist eine derartig
schwammige Formulierung, die überhaupt nichts aussagt. Also die richtige
Formulierung wäre, dass die Besetzung des Landessanitätsrats paritätisch zu
erfolgen hat. Alles andere sagt überhaupt nichts aus.
Jetzt nur am Rande: Wir finden es eigenartig, dass
die Landessanitätsdirektorin nach ihrem eigenen Bericht in die
Entwurfsentstehung überhaupt nicht eingebunden war. Sie ist eigentlich immer
dabei und ihre Funktion ist nicht befristet. Also wäre es selbstverständlich,
dass auch ihr Rat eingeholt werden sollte!
Wir bleiben dabei, wir stimmen diesem Gesetz nicht
zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer: Als Nächste zum
Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Neck-Schaukowitsch. Ich erteile es ihr.
Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Damen und
Herren! Herr Präsident! Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des
Wiener Landtags!
Im Prinzip kann ich mich sehr kurz fassen, da wir die
Materie an und für sich im interfraktionellen Gespräch diskutiert haben und ich
Sie hier nicht mit der dortigen Diskussion über Gebühr langweilen möchte. Ich
möchte aber doch auf ein paar Punkte meiner Vorrednerinnen eingehen. Vieles
wurde schon gesagt. Dem Grundsätzlichen von Frau Abg Pilz und Frau Abg Lakatha
habe ich in dem Sinne nichts hinzuzufügen.
Ich schließe mich der Frau Abg Lakatha insofern an, als der
Antrag der Frau Abg Pilz abgelehnt wird. Ihre Begründung in dem Sinn ist auch
meine. Ich möchte mich aber schon dagegen aussprechen, dass hier kritisiert
wurde, dass nun mit dem neuen Gesetz eine Ausweitung des Landessanitätsrats
passiert. Ich glaube, dass es heutzutage gerade im Gesundheitswesen wichtig
ist, möglichst viele qualifizierte Personen im Landessanitätsrat zu haben und
die Vielfalt, nicht nur in der Medizin sondern auch anderer Berufe. Das Gesetz
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