Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 66
vielmals. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Johann Römer: Zum Wort ist
niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den
vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein
Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig beschlossen.
Ich danke der Frau Volksanwältin und dem Herrn
Volksanwalt, dass Sie mit uns debattiert haben. Sie können mitnehmen, dass Ihr
Bericht, sicherlich nicht überraschend, auch heuer wieder einstimmig zur
Kenntnis genommen worden ist.
Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes, mit dem ein Landessanitätsrat für das Land Wien
eingerichtet wird (Wiener Landessanitätsratsgesetz – WLSRG).
Berichterstatterin hierzu ist die Frau amtsf StRin Dr
Pittermann. Ich bitte Sie die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren!
Ich erstatte Bericht über ein Gesetz, mit dem ein
Wiener Landessanitätsrat eingerichtet werden soll.
Als Neuerungen kommen in dieses Gesetz – das alte
besteht seit mehr als 100 Jahren –, dass ein Vorschlagsrecht oder ein
Delegierungsrecht für die Wiener Gesundheitsanbieter besteht. Das sind die
Wiener Ärztekammer, die Apothekerkammer mit Landesstelle Wien sowie die Wiener
Gebietskrankenkasse.
Ansonsten wird die Zahl der ordentlichen Mitglieder
des Sanitätsrates inklusive der Vorsitzenden auf 16 Personen erhöht. Ich
ersuche Sie, Herr Präsident, falls es Wortmeldungen gibt, die Debatte
einzuleiten.
Präsident Johann Römer: Gemäß
§ 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? –
Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau
Abg Dr Pilz.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im
Rathaus): Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Hoher Landtag!
Wir sind froh, dass es diese dringend notwendige
Aktualisierung des Landessanitätsratsgesetzes jetzt gibt. Aber wir sehen doch
einige Mängel und bedauern, dass es nicht möglich war, mit diesem Entwurf Nägel
mit Köpfen zu machen und dort Erneuerungen einzuziehen, wo sie unseres
Erachtens nach schon längst überfällig sind.
In einem ganz konkreten Punkt ist das Gesetz sogar
ein Rückschritt gegenüber dem Gesetz von 1870, denn damals ist Folgendes – ich
zitiere – zu Grunde gelegt gewesen: "Die Sitzungsprotokolle sind in der
Amtlichen Zeitung zu publizieren, insofern sie nicht öffentliche, dienstliche
oder Privatrücksichten dadurch verletzen." – Ich denke, mit dem Umstand,
dass jetzt die Sitzungsprotokolle nicht öffentlich sind, haben wir, was die
demokratische Haltung des Landessanitätsrats betrifft, tatsächlich einen
Rückschritt verzeichnen, denn wir meinen, es macht Sinn, Protokolle öffentlich
zugänglich zu machen, wenn die Bürger und Bürgerinnen die Entscheidungen, die
getroffen werden, verstehen sollen.
Der Landessanitätsrat hat umfassende Aufgaben, selbst
wenn er sich in der Vergangenheit darauf beschränkt hat, sein Vorschlagsrecht
für die Besetzung von leitenden Stellen im ärztlichen Bereich wahrzunehmen. Im
neuen Entwurf hat er die erste und wichtigste Aufgabe darin, den Herrn
Landeshauptmann und die Landesregierung in den das Gesundheitswesen
betreffenden Angelegenheiten umfassend zu beraten. "Umfassend" kann
sich unserer Meinung nach nicht darauf beschränken, sozusagen eine bessere
Auswahlstelle für ärztliche Spitzenjobs darzustellen. Wir meinen, wenn eine so
umfassende Aufgabe hier angeführt ist, dann soll sie auch umfassend
wahrgenommen werden. Das heißt, wir sind nicht damit zufrieden, dass die Ärzte,
die Gebietskrankenkasse und die Apotheker eingebunden werden. Uns fehlen andere
wichtige Berufsgruppen.
Frau Kollegin, ich freue mich, dass wir diesmal einer
Meinung sind, dass Sie mir zunicken. (Abg Anica Matzka-Dojder: Das ist
äußerst selten!) Es ist äußerst selten, Frau Matzka-Dojder, aber ich freue
mich, dass es so ist. Ich sage Ihren Namen mittlerweile auch ohne jeden Fehler.
Das Pflegepersonal – wir wissen es längstens seit dem
Pflegeheimskandal – hat eine wichtige Funktion. Es ist nicht mehr so, dass die
Ärzte und Ärztinnen ihre hochwertige Arbeit machen und dann das bisschen Pflege
erledigt wird, sondern auch der Umstand, dass man die Pflegewissenschaften
etablieren will, zeigt, wie wichtig diese Berufsgruppe ist. Sie ist jedoch
schlicht und einfach nicht im Landessanitätsrat vertreten, wie auch die
medizinisch-technischen Berufe, wie auch die Hebammen. Wir glauben, dass das
Gesetz in diesem Punkt eigentlich zu kurz greift, denn wenn wir diese
umfassende Zuständigkeit des Wiener Gesundheitswesens ernstnehmen, dann sollten
wir die wichtigsten Berufsgruppen, die auch die Mehrheit im Gesundheitswesen
darstellen, nicht aus dieser Aufgabe ausschließen.
Ich hoffe, dass meine Kolleginnen aus der hinteren
Reihe, Frau Kato und Frau Matzka-Dojder, auch in diesem Punkt meiner Meinung
sind. Sonja, es ist nicht ganz dein Zuständigkeitsbereich, aber von Frau zu
Frau, von weiblicher Abgeordneter zu weiblicher Abgeordneter, will ich auch in
einem durchaus fachfremden Gesetz schlicht darauf hinweisen, was im Landessanitätsratsgesetzesentwurf
steht, nämlich dass es sich aus Männern und Frauen zusammensetzen soll. Dazu
kann ich nur auf Oberösterreichisch sagen: "Na, net!". Sollen
sozusagen Fische und Hasen hier gemeint sein? Aber auch in dieser Hinsicht kann
man als von Gleichberechtigung überzeugter Frau nicht zufrieden sein, wenn dann
in einem Gremium eine Alibifrau oder zwei Alibifrauen möglicherweise vertreten
sind, um dem Gesetz Genüge zu tun.
Wenn man das mit meiner zweiten Forderung verbindet, dass
die Pflegeberufe vertreten sein sollten, würde es noch viel mehr Sinn machen,
denn dort stellen
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