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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 66

 

vielmals. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Johann Römer: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Wir kommen zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig beschlossen.

 

Ich danke der Frau Volksanwältin und dem Herrn Volksanwalt, dass Sie mit uns debattiert haben. Sie können mitnehmen, dass Ihr Bericht, sicherlich nicht überraschend, auch heuer wieder einstimmig zur Kenntnis genommen worden ist.

 

Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem ein Landessanitätsrat für das Land Wien eingerichtet wird (Wiener Landessanitätsratsgesetz – WLSRG).

 

Berichterstatterin hierzu ist die Frau amtsf StRin Dr Pittermann. Ich bitte Sie die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren!

 

Ich erstatte Bericht über ein Gesetz, mit dem ein Wiener Landessanitätsrat eingerichtet werden soll.

 

Als Neuerungen kommen in dieses Gesetz – das alte besteht seit mehr als 100 Jahren –, dass ein Vorschlagsrecht oder ein Delegierungsrecht für die Wiener Gesundheitsanbieter besteht. Das sind die Wiener Ärztekammer, die Apothekerkammer mit Landesstelle Wien sowie die Wiener Gebietskrankenkasse.

 

Ansonsten wird die Zahl der ordentlichen Mitglieder des Sanitätsrates inklusive der Vorsitzenden auf 16 Personen erhöht. Ich ersuche Sie, Herr Präsident, falls es Wortmeldungen gibt, die Debatte einzuleiten.

 

Präsident Johann Römer: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Hoher Landtag!

 

Wir sind froh, dass es diese dringend notwendige Aktualisierung des Landessanitätsratsgesetzes jetzt gibt. Aber wir sehen doch einige Mängel und bedauern, dass es nicht möglich war, mit diesem Entwurf Nägel mit Köpfen zu machen und dort Erneuerungen einzuziehen, wo sie unseres Erachtens nach schon längst überfällig sind.

 

In einem ganz konkreten Punkt ist das Gesetz sogar ein Rückschritt gegenüber dem Gesetz von 1870, denn damals ist Folgendes – ich zitiere – zu Grunde gelegt gewesen: "Die Sitzungsprotokolle sind in der Amtlichen Zeitung zu publizieren, insofern sie nicht öffentliche, dienstliche oder Privatrücksichten dadurch verletzen." – Ich denke, mit dem Umstand, dass jetzt die Sitzungsprotokolle nicht öffentlich sind, haben wir, was die demokratische Haltung des Landessanitätsrats betrifft, tatsächlich einen Rückschritt verzeichnen, denn wir meinen, es macht Sinn, Protokolle öffentlich zugänglich zu machen, wenn die Bürger und Bürgerinnen die Entscheidungen, die getroffen werden, verstehen sollen.

 

Der Landessanitätsrat hat umfassende Aufgaben, selbst wenn er sich in der Vergangenheit darauf beschränkt hat, sein Vorschlagsrecht für die Besetzung von leitenden Stellen im ärztlichen Bereich wahrzunehmen. Im neuen Entwurf hat er die erste und wichtigste Aufgabe darin, den Herrn Landeshauptmann und die Landesregierung in den das Gesundheitswesen betreffenden Angelegenheiten umfassend zu beraten. "Umfassend" kann sich unserer Meinung nach nicht darauf beschränken, sozusagen eine bessere Auswahlstelle für ärztliche Spitzenjobs darzustellen. Wir meinen, wenn eine so umfassende Aufgabe hier angeführt ist, dann soll sie auch umfassend wahrgenommen werden. Das heißt, wir sind nicht damit zufrieden, dass die Ärzte, die Gebietskrankenkasse und die Apotheker eingebunden werden. Uns fehlen andere wichtige Berufsgruppen.

 

Frau Kollegin, ich freue mich, dass wir diesmal einer Meinung sind, dass Sie mir zunicken. (Abg Anica Matzka-Dojder: Das ist äußerst selten!) Es ist äußerst selten, Frau Matzka-Dojder, aber ich freue mich, dass es so ist. Ich sage Ihren Namen mittlerweile auch ohne jeden Fehler.

 

Das Pflegepersonal – wir wissen es längstens seit dem Pflegeheimskandal – hat eine wichtige Funktion. Es ist nicht mehr so, dass die Ärzte und Ärztinnen ihre hochwertige Arbeit machen und dann das bisschen Pflege erledigt wird, sondern auch der Umstand, dass man die Pflegewissenschaften etablieren will, zeigt, wie wichtig diese Berufsgruppe ist. Sie ist jedoch schlicht und einfach nicht im Landessanitätsrat vertreten, wie auch die medizinisch-technischen Berufe, wie auch die Hebammen. Wir glauben, dass das Gesetz in diesem Punkt eigentlich zu kurz greift, denn wenn wir diese umfassende Zuständigkeit des Wiener Gesundheitswesens ernstnehmen, dann sollten wir die wichtigsten Berufsgruppen, die auch die Mehrheit im Gesundheitswesen darstellen, nicht aus dieser Aufgabe ausschließen.

 

Ich hoffe, dass meine Kolleginnen aus der hinteren Reihe, Frau Kato und Frau Matzka-Dojder, auch in diesem Punkt meiner Meinung sind. Sonja, es ist nicht ganz dein Zuständigkeitsbereich, aber von Frau zu Frau, von weiblicher Abgeordneter zu weiblicher Abgeordneter, will ich auch in einem durchaus fachfremden Gesetz schlicht darauf hinweisen, was im Landessanitätsratsgesetzesentwurf steht, nämlich dass es sich aus Männern und Frauen zusammensetzen soll. Dazu kann ich nur auf Oberösterreichisch sagen: "Na, net!". Sollen sozusagen Fische und Hasen hier gemeint sein? Aber auch in dieser Hinsicht kann man als von Gleichberechtigung überzeugter Frau nicht zufrieden sein, wenn dann in einem Gremium eine Alibifrau oder zwei Alibifrauen möglicherweise vertreten sind, um dem Gesetz Genüge zu tun.

 

Wenn man das mit meiner zweiten Forderung verbindet, dass die Pflegeberufe vertreten sein sollten, würde es noch viel mehr Sinn machen, denn dort stellen

 

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