Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 66
zu tun, was sie für ihn tun kann.
In diesem Sinne, Frau Abg FRANK, resigniert die
Volksanwaltschaft nicht. Wir sind uns nur bewusst, dass auch nach 26 oder
27 Jahren der Tätigkeit der Volksanwaltschaft das Ziel nicht erreicht ist.
Einem Sisyphus gleich versuchen wir permanent den Stein auf den Berg zu rollen,
wissend, dass, bevor wir den Kamm erreicht haben, der Stein wieder ins Tal
rollen wird, wobei das Hinunterrollen jedes Mal die Erstattung eines Berichts
an den Nationalrat oder an den Landtag ist.
Lassen Sie mich zu den angeschnittenen Punkten noch
ein paar Dinge sagen. Im Zusammenhang mit der MA 12 und mit dem
Sozialbereich der Wiener Stadtverwaltung haben wir einige Erfolge erzielt.
Stetes Bohren von halben Brettern hat das Handbuch, das jetzt vorgelegt wurde,
möglich gemacht. Dessen Dicke und Mächtigkeit beweist, dass fundamentale Arbeit
geleistet worden ist. Die Diskussion in den Ausschüssen hat letztendlich dazu
geführt, dass dies jetzt ein Handbuch ist, das nicht nur der Verwaltung
zugänglich ist, sondern darüber hinaus den Abgeordneten und, ich bin davon
überzeugt, auch den Rechtsunterworfenen, dass in einem rechtsstaatlichen System
Regelungen allen offen sind.
Wir haben uns in der Zwischenzeit davon überzeugt,
dass das Terminsystem in der Sozialhilfe durchaus seinen Sinn hat und dazu
führt, dass es eine raschere Abfolge von Gesprächen gibt.
Wir haben auch bemerkt, dass die Verfahrensdauer,
insbesondere beim Pflegegeld, auf Grund von Reorganisationen verbessert werden
könnte.
Ich stehe aber nicht an, festzustellen, dass die
Beseitigung des Parteiengehörs von uns nach wie vor kritisiert wird. Ich
glaube, dass das letztendlich auch mittelfristig und längerfristig nicht unbedingt
ein Vorteil im Hinblick auf kürzere Verfahren sein müsste, und zwar deswegen
nicht, weil eine solche Verletzung des Parteiengehörs gegebenenfalls zu
öffentlichen gerichtlichen Verfahren führen kann, die es mit dem nicht gegeben
hat.
Eine wirklich wunder Punkt in unseren
Auseinandersetzungen ist die Ausgliederung oder sind, besser gesagt, die Folgen
der Ausgliederung. Es ist und kann nicht Aufgabe der Volksanwaltschaft sein,
die Organisationsform, wie bestimmte Leistungen erbracht werden, zu kritisieren
oder darzustellen. Mir ist klar, dass die Entwicklung der öffentlichen
Verwaltung mit sich bringen kann und bringen muss, dass historische Aufgaben
anders dargestellt werden als das in der Vergangenheit der Fall war. Worum es
uns geht, ist, dass die Volksanwaltschaft auf Grund der derzeitigen
gesetzlichen Regelung die Prüfungskompetenz dann verliert, wenn die Leistung
von jemand anderem als von der Gemeinde Wien oder vom Bund, den Ländern oder
Städten in anderen Bundesländern als der Gebietskörperschaft erbracht wird. Das
führt dazu, dass wir im hoheitlichen Bereich natürlich die volle Prüfkompetenz
erhalten, aber es ist – so würde ich meinen – ein Konsens zwischen der
Volksanwaltschaft und allen Fraktionen dieses Hauses, dass Soziales schlechthin
eine öffentliche Aufgabe bleiben muss, gleichgültig von wem es erbracht wird.
Das ist nicht nur eine Frage der Verträge der öffentlichen Hand mit solchen
Rechtsträgern, die die Leistungen, die zu kontrollieren sind, erbringen sollen,
sondern die Erbringung der Leistung selbst. Dort verlieren wir die
Zuständigkeit. Ich nehme das, zumindest auf Grund der jetzigen Situation und
des jetzigen Standes der Diskussion, bedauernd zur Kenntnis. Ich glaube nur,
dass gerade diese Entscheidung ein wesentlicher Punkt sein sollte, um im
österreichischen Konvent, wo ich die Ehre habe die Volksanwaltschaft zu
vertreten, diskutiert zu werden, und zwar deswegen, weil im Sinne des vorher
Gesagten, dass die öffentliche Verwaltung beziehungsweise die öffentliche Hand
eine Leistung im Interesse des Gesetzes und nach dem Wortlaut des Gesetzes zu
erbringen hat, auch eine Kontrolle nicht nur des Rechnungshofs, sondern auch
der Volksanwaltschaft nach sich ziehen muss.
Eine weitere Bemerkung zum Fall J., dem alten Herren,
der leider verstorben ist. Dazu muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren,
das ist kein Wiener Problem. Das muss man mit aller Deutlichkeit sagen. Die
Zahl der dementen Patienten steigt österreichweit. Ich muss Ihnen auch sagen,
die Probleme in Wiener Pflegeheimen, die wir in den Medien zur Kenntnis nehmen
mussten, haben wir in allen Bundesländern. Es ist eine gesellschaftliche Frage,
die damit beginnt, dass die Zahl der dementen Patienten drastisch gestiegen
ist. Das ist ein Problem, das wir in Wien, aber auch in jedem der anderen acht
Bundesländer haben und dass die Vorbereitung des Gesundheitssystems in diesem
Zusammenhang ein bisschen hinterherhinkt. Das beginnt damit, dass die Zahl der
entsprechenden Stationen in Wien jetzt aufgestockt wurde, aber natürlich im
Hinblick auf die enormen Kosten in diesem Zusammenhang das nicht in der
akkuraten Masse erfolgt ist, die wünschenswert gewesen wäre. Das ist aber auch
in allen anderen Bundesländer so.
Darüber hinaus – das ist etwas, was wir noch zu
diskutieren haben werden – ist auch der Stellenwert der Gerontologie in der
Medizin nicht in ausreichend Maßen sichergestellt. Die Qualifikation der dort
Arbeitenden ist noch nicht in ausreichendem Maße gegeben. Schließlich und
endlich werden wir uns auf diese gesellschaftliche Problematik vorbereiten
müssen, so wie das letztendlich auch auf Bundesebene zu geschehen hat, denn
das, was wir bisher haben, ist ein Heimvertragsgesetz mit teilweisen
Bestimmungen über den Heimaufenthalt, aber ein von der Volksanwaltschaft schon
seit Jahren gewünschtes und gefordertes Heimaufenthaltsgesetz ist noch immer
nicht beschlossen. Ich bin in diesem Zusammenhang zuversichtlich, dass die
jüngsten Diskussionen einen Schub in diese Richtung bedeuten. Wir könnten ihn
sicherlich brauchen.
Eine letzte Bemerkung, Frau Abgeordnete: Wir nehmen Ihren
Wunsch nach Auskunft und nach Rechtfertigung gern mit. Wir werden es dem Herrn
Dr Stadler mitteilen und ich bin davon überzeugt, dass er Ihnen direkt
antworten wird. Es ist sein Geschäftsbereich. Daher möchten wir nicht für ihn
antworten. – Danke
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