Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 66
insbesondere als er die Situation des Problems des
Vorruhestands ansprach. Ich möchte vielleicht nur hier zur Nachhilfe ein
Flugblatt der FCG Wien zeigen, ja, ein Flugblatt der FCG Wien: Zum Termin 30.
November ist der Vorruhestand auch für LehrerInnen, die von 1949 bis 1953
geboren sind, möglich. (Abg Franz Ekkamp
zur ÖVP und FPÖ: Da schau her!) Ansuchen sind bis spätestens Oktober 2003
an den Stadtschulrat für Wien zu richten unter dem Motto "mit Sicherheit
mehr Service". Das ist das, was die ÖVP tut, und das ist das was die ÖVP
sagt, und das sind zwei grundverschiedene Dinge. (Beifall bei der SPÖ)
Tatsache ist, dass das, was hier auch von der
Freiheitlichen Partei und von der ÖVP als Überzug tituliert wurde, die
Erfüllung der Vorgaben von Bundesgesetzen ist. (Abg Dr Matthias Tschirf: Nur!) Denn es ist nicht Jux und Tollerei,
dass es in Wien Integrations- und Behindertenkinder gibt, dass es in Wien
Begleitung von Kindern, die sprachliche Probleme haben, gibt, dass es in Wien
Heilstättenschulen gibt. (Abg Dr Matthias
Tschirf: Sagen Sie!) Das ist vorgesehen in einem Bundesgesetz, und das tun
wir. Sie nennen es Überzug, ich nehme das zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ. – Abg Heinz Christian Strache: Das
Bundeslehrergesetz!)
Und wenn hier offensichtlich in Unkenntnis der
juristischen Situation von Zustimmung zum Finanzlandesausgleich gesprochen
wird, dann sollten wir uns vielleicht auch noch einmal die Situation des Jahr
2000 vor Augen führen: Damals war es so, dass es in Wien Ziel war,
15 Milliarden S, das ist deutlich über 1 Milliarde EUR,
einzusparen. Auf Grund der Verhandlungen dort ist es gelungen, diese
Einsparungen in Wien zu reduzieren. Es wurde der Finanzausgleich mit einem
eindeutigen Vorbehalt Wiens abgeschlossen, was auch seit damals immer wieder
dokumentiert wurde. Aber unabhängig davon - und ich kann mir nicht vorstellen,
dass das die Damen und Herren von der ÖVP nicht wissen - ist das
Finanzausgleichgesetz ein Bundesgesetz, das im Nationalrat beschlossen wird und
dort auch mit der Mehrheit der 104 Mandatare von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde.
(Abg Harry Kopietz zur ÖVP und FPÖ: Hört,
hört!)
Die Übereinstimmung mit den Landeshauptleuten ist
zwar Usus, aber nicht Voraussetzung dafür, dass es ein solches
Finanzausgleichsgesetz gibt. Das heißt, wir waren hier immer dagegen und
aufgrund eines Bundesgesetzes wurde uns
diese Regelung oktroyiert. (Beifall bei
der SPÖ. - Abg Walter Strobl: Das kommt
hinein ins Protokoll!) Tatsache ist,
dass nicht nur Wien hier Probleme hat, zwar anders gelagerte, es aber auch in
den Bundesländern Probleme gibt und sieben von neun Bundesländern kommen mit
diesem, hier oktroyierten Verhältnis, nicht zu Recht. Sie nennen es überzogen,
wir nennen es Erfüllung der gesetzlichen Forderungen.
Daher gibt es auch eine Beschlussvorlage aller
Landesamtsdirektoren für die Landeshauptleutekonferenz am 1.12., wo genau diese
Frage und die Probleme von sieben von neun Bundesländern auch wieder diskutiert
werden. Tatsache ist, dass ich eigentlich den Eindruck hatte, dass im
Bildungsministerium die Probleme, die wir und andere Bundesländern haben, zur
Kenntnis genommen wurden. (Abg Dr
Matthias Tschirf: Das wird auch sein!) Tatsache ist aber auch, dass die
Ministerin Gehrer offensichtlich hier entmachtet wurde, dass jetzt alle Macht
bei Herrn Minister Grasser liegt, den ja beide Fraktionen sehr leicht
einschätzen könnten, denn früher, als er erstmals diesen Anschlag auf die
Wiener Bildung geplant und durchgeführt hat, war er ja noch ein freiheitlicher
Minister, jetzt ist er bereits Gast im ÖVP-Parteivorstand. Das heißt, es geht
jetzt darum, im Finanzministerium zu verhandeln und hier auch klarzumachen,
dass die Verantwortung beim Finanzministerium liegt.
Und Tatsache ist, man kann es sich jetzt leicht
machen, ich mache es mir aber nicht leicht, weil ich weiß, dass es mir
vielleicht einen nicht erlaubten Applaus auf der Galerie einbringen würde. (Rufe aus der FPÖ: Hö, hö!) Es kann
nicht sein, dass das Land Wien alle Versäumnisse, die aufgrund dieser
blauschwarzen Bundesregierung passieren, (Abg
Heinz Christian Strache: Die SPÖ ist verantwortlich!) einspringt. (Beifall bei der SPÖ.) Diese Lösung ist
keine Lösung, (Beifall bei der SPÖ) der Bund entmächtigt sich, der Bund entledigt
sich permanent einer Reihe von Aufgaben, die seine Pflichten sind, nimmt seine
Verantwortung nicht wahr, und wir müssen alle miteinander dafür kämpfen, dass
der Bund diese Verantwortung wieder wahrnimmt. Und ich fürchte, das wird aber
erst möglich sein, wenn es diese schwarz-blaue Bundesregierung nicht mehr gibt.
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Die aktuelle Stunde ist beendet.
Vor Sitzungsbeginn sind von den Landtagsabgeordneten
des Grünen Klubs im Rathaus vier, vom ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien keine,
des Klubs der Wiener Freiheitlichen zwei Anträge eingelangt.
Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich
bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Herr Abg Ekkamp hat gemäß § 30b der Geschäftsordnung
eine Gesetzesvorlage, betreffend ein Gesetz mit dem die Wiener Abgabenordnung
geändert wird, eingebracht.
Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zu.
Die Abgen Barnet, Mag Kabas, Dr GÜNTHER und Strache
haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend
Änderung der Wiener Stadtverfassung eingebracht.
Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für
Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zu.
Nach der Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich
folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 1, 2, 8, 3, 5, 4, 6,
7, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt.
Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.
Bevor wir die unter Postnummer 1 vorgesehene Wahl
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