Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 66
vornehmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden.
Gemäß § 28 Abs 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind
Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit
Zweidrittelmehrheit anders beschließt. Ich schlage vor, die vorgesehene Wahl
durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des
Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der
Hand. - Danke, mein Vorschlag ist einstimmig angenommen.
Herr Ing Michael Chapo hat mit Wirkung vom 16.
Oktober 2003 sein an fünfter Stelle gereihtes Mandat als Ersatzmitglied des
Bundesrats zurückgelegt. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien schlägt als
neues Ersatzmitglied für die fünfte Stelle Herrn Abg Matthias Tschirf zur Wahl
vor.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem
Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ja,
danke, das ist einstimmig angenommen.
Die Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den 24.
Bericht der Volksanwaltschaft 2002 an den Wiener Landtag. Ich darf in unserer
Mitte die Volksanwälte Frau Rosemarie Bauer und Herrn Dr Peter Kostelka mit
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich begrüßen. (Beifall bei allen Fraktionen.)
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau StRin Mag
Vassilakou zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
StRin Mag Maria Vassilakou:
Sehr geehrte Präsidentin! Herr Volksanwalt! Frau Volksanwältin! Hohes Haus!
Ich werde versuchen, mich kurz zu halten, hoffe dass
es mir gelingt und hoffe sehr, dass meine Nachrednerinnen und –redner das
vielleicht auch tun. Lassen Sie mich zunächst einmal mit einem sehr, sehr
wichtigen Bereich beginnen, dem Bereich Sozialhilfe. Sozialhilfe ist in den letzten
Tagen und Wochen, eigentlich seit Beginn des Herbstes, sehr, sehr intensiv hier
im Haus besprochen worden, insbesondere natürlich im Zusammenhang mit den
finanziellen Nöten der Stadt und der unter Umständen beabsichtigten Kürzung der
Richtsätze, die dann aber doch nicht beabsichtigt war und nicht passiert ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich meine Ausführungen
damit beginnen, dass die Volksanwaltschaft hier eindeutig festgestellt hat,
dass die Richtsätze auch derzeit, so wie wir sie haben, nicht existenzsichernd
sind und dass hier eine Anhebung der Richtsätze im Hinblick auf die
Existenzsicherung dringend angeregt wird.
In diesem
Zusammenhang wären aber auch ein paar Bereiche ...
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll:(unterbrechend): Ich ersuche die Damen
und Herren, ein bisschen die Zwischengespräche einzustellen, sodass die
Rednerin auch gehört werden kann.
Abg Mag Marie Vassilakou (fortsetzend):
Sehen Sie, ich bin der Meinung, dass entweder hier drinnen jeder und jede den
Bericht der Volksanwaltschaft gründlich studiert hat, in allen möglichen
Bereichen, auch in solchen, die nicht den eigenen Ausschuss betreffen und
diesen derart ernst genommen hat, dass man jetzt nicht hören muss, was ich
rede, oder dass es umgekehrt komplett egal ist, wer weiß. Aber wir werden
sehen, vielleicht entsteht auch so etwas wie Aufmerksamkeit und eine kleine
Debatte hier herinnen.
Ja auch, und vielleicht vor allem zu den Dingen, die
unsere eigenen Verfehlungen in der Stadt Wien betreffen, und denen wir schon
unsere besondere Aufmerksamkeit widmen sollten.
Egal, im
Zusammenhang mit der Sozialhilfe ist hier einiges angeregt worden. Auf die
wesentlichen Dinge aus meiner Sicht möchte ich noch einmal kurz eingehen und
hoffe und rege an, dass hier raschest Änderungen erfolgen.
Das eine betrifft das Thema Information. Das ist ein
wirklich leidiges Thema und ist immer wieder diskutiert worden. Es wird ja auch
von uns begrüßt, dass es Umstrukturierungen in der Magistratsabteilung 12
gegeben hat und dass hier auch ein Terminsystem eingeführt worden ist, um die
Wartezeiten zu verkürzen. Doch im Zuge dieser Umstrukturierungen - und das ist
völlig normal - ist bei vielen Sozialhilfewerbern und - werberinnen
Befürchtung und Verunsicherung entstanden und hier wird auch dringendst angeregt,
die Menschen mit ausreichender Information über diese Umstellung zu versorgen,
denn ich denke, dass es wirklich sehr schade ist, wenn Menschen, die unter
Umständen zum Beispiel auch wirklich dringend Geld benötigen, garnicht erst
ansuchen. Das ist übrigens auch ein
altes Thema, das wir immer wieder diskutieren. Wir sollten uns nicht nur an der
Zahl derjenigen orientieren, die tatsächlich ansuchen, sondern an der Zahl
derjenigen, die ansuchen könnten und auch würden, wenn sie sich trauten. Also,
das ist ein sehr wichtiges Thema für die Sozialpolitik unserer Stadt.
Ein zweiter Punkt ist Unpünktlichkeit. Es ist schon
vorgekommen, dass SozialhilfewerberInnen, da sie bei einem für sie vorgesehenen
Termin unpünktlich waren, tatsächlich die Sozialhilfe nicht bekommen haben,
beziehungsweise, um das vielleicht auch zu spezifizieren, diese erst mit
mehrwöchiger Verspätung bekommen haben.
Meine Damen und Herren, der Sinn der Sozialhilfe ist
ja, in Notlagen, in Notsituationen Abhilfe zu schaffen, und hier kann tatsächlich
eine mehrmonatige oder mehrwöchige Verspätung zur Existenzgefährdung führen.
Die Bestrafung von Unpünktlichkeit ist zudem
rechtlich überhaupt nicht gedeckt. Im Sozialhilfegesetz steht es nirgendwo,
dass man pünktlich sein muss und wenn man es nicht ist, man den Anspruch auf
Sozialhilfe verliert. Ich ersuche daher auch auf das einzugehen und Klarheit im
Amt zu schaffen, dass so etwas nicht mehr vorkommt.
Dritter Fall, zwar ein Einzelfall, aber meiner Meinung nach
schon durchaus ein bezeichnender für das was immer wieder vorkommen kann: Die
Mutter zweier behinderter Kinder - es sind nicht bloß irgendwelche behinderte
Kinder, die das Amt nicht kennt, sondern solche, für die sie auch Pflegegeld
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