Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 35
Abgeordnete! Die Möglichkeiten des Pflegeombudsmannes
werden jetzt noch genau herausgearbeitet. In erster Linie ist er die
Anlaufstelle für die zu Pflegenden, für deren Angehörige und für die
MitarbeiterInnen der Zentren, falls sie Wünsche haben. Er muss dann natürlich
gemeinsam mit den Behörden - weil er ja keine Behörde an sich ist - diese Dinge
aufarbeiten und hat jederzeit auch die Möglichkeit, auf eine sehr rasche
Vollziehung zu achten, weil er auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der
MA 15, mit dem Fonds Soziales Wien, mit meinem Büro und mit der
Patientenanwaltschaft steht. Und er ist natürlich immer eingeladen, an diesen
Kommissionen teilzunehmen, soweit er nicht mehr vor Ort ist, denn seine Aufgabe
ist ja vor allem auch, vor Ort zu sein, nicht nur in einem Büro zu sein,
sondern immer wieder durch diese Einrichtungen zu gehen - und zwar durch alle
Einrichtungen, die es in Wien gibt, nicht nur jene, die zu einem
Rechtsträger gehören -, damit die Menschen, die dort Bewohner sind und eher
immobil sind und nicht zu ihm kommen können - das können ja nur die
Angehörigen, aber es gibt viele, die gar keine Angehörigen mehr haben -, sich
ihm gegenüber äußern können. Daher weiß ich nicht, wie sinnvoll es für ihn ist,
immer an Kommissionen teilzunehmen. Es steht ihm frei, aber er muss nicht.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Wir
kommen zur zweiten Zusatzfrage. Frau Abg Korosec, bitte.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin!
Sie haben jetzt auch angeführt, dass die
Übergangsbestimmungen geändert werden. Im ursprünglichen Entwurf sind bei den
Übergangsfristen zehn Jahre vorgesehen. Sie haben jetzt gesagt, das wird
verkürzt. Ich frage Sie ganz konkret: Welchen Zeitraum, welche Fristen haben
Sie gerade bei den notwendigen baulichen Veränderungen vorgesehen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin,
bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Es ist, glaube ich, eine Frist von zirka fünf Jahren vorgesehen. Wir werden das
aber noch im interfraktionellen Gespräch erläutern. Das Gesetz wurde ja nicht
nur von einem Beamten der Geschäftsgruppe erstellt, sondern gemeinsam mit den
verschiedenen Rechtsträgern, die Pflegeinstitutionen führen. Diese haben ja
damals dabei mitgearbeitet; es ist ja nie so, dass das ein Beamter alleine
macht. Das waren damals ihre Vorschläge; jetzt gibt es neue Vorschläge. Ich
habe jetzt unterschrieben, das Gesetz geht jetzt in die Begutachtungsphase und
es wird beim nächsten interfraktionellen Gespräch vorgestellt.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur dritten
Zusatzfrage. Herr Abg Mag Kowarik, bitte.
Abg Mag Helmut Kowarik
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Stadträtin!
Sie haben hier im Zuge der Beantwortung der Frage
eine Reihe von Änderungen angekündigt, die den vorliegenden Entwurf betreffen.
Vornehmlich hat man hier gehört, dass verschiedene neue Kontrollinstanzen
eingerichtet werden sollen, und da meine ich fast, dass es da schon eine
Überkontrolle gibt: Wir haben die Innere Revision des
Krankenanstaltenverbundes, die ja auch für die Pflegeheime zuständig wäre; wir
haben von Ihnen gehört, es soll eine Heimkommission eingerichtet werden; wir
haben eine Geriatriekommission; der Patientenanwalt soll eine eigene Aufgabe
bekommen; weiters gibt es in Zukunft einen Pflegeanwalt; und letztendlich gibt
es ja auch die MA 47, die ja eigentlich die wichtigste Kontrollinstanz
wäre, weil ja das Land beauftragt ist, die Kontrolle dieser Heime zu
übernehmen.
Mir fehlt im vorliegenden Vorschlag, dass darin viel
zu wenig an grundsätzlichen Änderungen, betreffend etwa bauliche Einrichtungen,
Personalausstattung und so weiter, vorgenommen wurde. Ich frage Sie daher,
warum im Rahmen des Entwurfs nicht Änderungen in diesem Bereich vorgelegt
wurden.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Abgeordneter! Wie ich schon ausgeführt
habe, wird ein Teil dieser Änderungen in den Verordnungen erfolgen, die Ihnen
selbstverständlich auch immer zur Kenntnis gebracht werden und bei denen Sie
selbstverständlich auch Ihre Einwände vorbringen können. Es kommt ja jetzt zu
einem interfraktionellen Gespräch, bei dem ich Sie über die anstehenden Gesetze
informiere, wobei auch Ihre Anregungen einfließen werden.
Die Interne Revision des KAV prüft
selbstverständlich, aber diese gibt es nur für die Geriatriezentren. Aber über
die Geriatriezentren hinaus haben wir auch private Rechtsträger, wo natürlich
die Interne Revision nicht überprüft.
Außerdem kommt, wie Sie wissen, die MA 47, was
die hoheitlichen Aufgaben betrifft, zur MA 15, was auch in diesem Bereich
zu einer Veränderung führt, weil es dann nicht mehr die MA 47 ist, die
diese Aufgabe wahrnimmt, sondern die MA 15.
Was die Frage betrifft, ob das eine Überkontrolle
ist, so ist hier natürlich schon auch darauf hinzuweisen, dass jeder immer
Kontrollen gefordert hat. Der Pflegeombudsmann informiert sich aber mehr vor
Ort auch dahin gehend, ob das soziale Geschehen so stattfindet, wie man es
wünscht. Für das pflegerisch-medizinische Geschehen ist in erster Linie
natürlich die MA 15 zuständig.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen jetzt zur vierten
Zusatzfrage. Frau Abg Dr Pilz, bitte.
Abg Dr Sigrid Pilz
(Grüner Klub im Rathaus): Der
Wiener Pflegeheimplan, der Ihnen ja bekannt ist und der Ihnen vorliegt, macht
einige Aussagen in Bezug auf das zu erlassende Pflegeheimgesetz. Unter anderem
macht der Pflegeheimplan sehr deutlich, dass überschaubare Zimmergrößen und
überschaubare Heimgrößen zur Erzielung eines modernen Qualitätsstandards und
für das menschliche Maß absolut unabdingbar notwendig sind. Er sieht 80 bis 120
Bewohner und Bewohnerinnen als Richtgröße vor und sieht als Zimmergrößen im
Wesentlichen Ein- und Zweibettzimmer vor.
Ich frage Sie daher: Haben Sie
diese Qualitätsrichtlinien aus dem Wiener Pflegeheimplan als Kriterium, als
zwingende Vorschreibung in das Wiener
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