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Landtag, 16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 35

 

Abgeordnete! Die Möglichkeiten des Pflegeombudsmannes werden jetzt noch genau herausgearbeitet. In erster Linie ist er die Anlaufstelle für die zu Pflegenden, für deren Angehörige und für die MitarbeiterInnen der Zentren, falls sie Wünsche haben. Er muss dann natürlich gemeinsam mit den Behörden - weil er ja keine Behörde an sich ist - diese Dinge aufarbeiten und hat jederzeit auch die Möglichkeit, auf eine sehr rasche Vollziehung zu achten, weil er auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der MA 15, mit dem Fonds Soziales Wien, mit meinem Büro und mit der Patientenanwaltschaft steht. Und er ist natürlich immer eingeladen, an diesen Kommissionen teilzunehmen, soweit er nicht mehr vor Ort ist, denn seine Aufgabe ist ja vor allem auch, vor Ort zu sein, nicht nur in einem Büro zu sein, sondern immer wieder durch diese Einrichtungen zu gehen - und zwar durch alle Einrichtungen, die es in Wien gibt, nicht nur jene, die zu einem Rechtsträger gehören -, damit die Menschen, die dort Bewohner sind und eher immobil sind und nicht zu ihm kommen können - das können ja nur die Angehörigen, aber es gibt viele, die gar keine Angehörigen mehr haben -, sich ihm gegenüber äußern können. Daher weiß ich nicht, wie sinnvoll es für ihn ist, immer an Kommissionen teilzunehmen. Es steht ihm frei, aber er muss nicht.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Wir kommen zur zweiten Zusatzfrage. Frau Abg Korosec, bitte.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin!

 

Sie haben jetzt auch angeführt, dass die Übergangsbestimmungen geändert werden. Im ursprünglichen Entwurf sind bei den Übergangsfristen zehn Jahre vorgesehen. Sie haben jetzt gesagt, das wird verkürzt. Ich frage Sie ganz konkret: Welchen Zeitraum, welche Fristen haben Sie gerade bei den notwendigen baulichen Veränderungen vorgesehen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Es ist, glaube ich, eine Frist von zirka fünf Jahren vorgesehen. Wir werden das aber noch im interfraktionellen Gespräch erläutern. Das Gesetz wurde ja nicht nur von einem Beamten der Geschäftsgruppe erstellt, sondern gemeinsam mit den verschiedenen Rechtsträgern, die Pflegeinstitutionen führen. Diese haben ja damals dabei mitgearbeitet; es ist ja nie so, dass das ein Beamter alleine macht. Das waren damals ihre Vorschläge; jetzt gibt es neue Vorschläge. Ich habe jetzt unterschrieben, das Gesetz geht jetzt in die Begutachtungsphase und es wird beim nächsten interfraktionellen Gespräch vorgestellt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur dritten Zusatzfrage. Herr Abg Mag Kowarik, bitte.

 

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Sie haben hier im Zuge der Beantwortung der Frage eine Reihe von Änderungen angekündigt, die den vorliegenden Entwurf betreffen. Vornehmlich hat man hier gehört, dass verschiedene neue Kontrollinstanzen eingerichtet werden sollen, und da meine ich fast, dass es da schon eine Überkontrolle gibt: Wir haben die Innere Revision des Krankenanstaltenverbundes, die ja auch für die Pflegeheime zuständig wäre; wir haben von Ihnen gehört, es soll eine Heimkommission eingerichtet werden; wir haben eine Geriatriekommission; der Patientenanwalt soll eine eigene Aufgabe bekommen; weiters gibt es in Zukunft einen Pflegeanwalt; und letztendlich gibt es ja auch die MA 47, die ja eigentlich die wichtigste Kontrollinstanz wäre, weil ja das Land beauftragt ist, die Kontrolle dieser Heime zu übernehmen.

 

Mir fehlt im vorliegenden Vorschlag, dass darin viel zu wenig an grundsätzlichen Änderungen, betreffend etwa bauliche Einrichtungen, Personalausstattung und so weiter, vorgenommen wurde. Ich frage Sie daher, warum im Rahmen des Entwurfs nicht Änderungen in diesem Bereich vorgelegt wurden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Abgeordneter! Wie ich schon ausgeführt habe, wird ein Teil dieser Änderungen in den Verordnungen erfolgen, die Ihnen selbstverständlich auch immer zur Kenntnis gebracht werden und bei denen Sie selbstverständlich auch Ihre Einwände vorbringen können. Es kommt ja jetzt zu einem interfraktionellen Gespräch, bei dem ich Sie über die anstehenden Gesetze informiere, wobei auch Ihre Anregungen einfließen werden.

 

Die Interne Revision des KAV prüft selbstverständlich, aber diese gibt es nur für die Geriatriezentren. Aber über die Geriatriezentren hinaus haben wir auch private Rechtsträger, wo natürlich die Interne Revision nicht überprüft.

 

Außerdem kommt, wie Sie wissen, die MA 47, was die hoheitlichen Aufgaben betrifft, zur MA 15, was auch in diesem Bereich zu einer Veränderung führt, weil es dann nicht mehr die MA 47 ist, die diese Aufgabe wahrnimmt, sondern die MA 15.

 

Was die Frage betrifft, ob das eine Überkontrolle ist, so ist hier natürlich schon auch darauf hinzuweisen, dass jeder immer Kontrollen gefordert hat. Der Pflegeombudsmann informiert sich aber mehr vor Ort auch dahin gehend, ob das soziale Geschehen so stattfindet, wie man es wünscht. Für das pflegerisch-medizinische Geschehen ist in erster Linie natürlich die MA 15 zuständig.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen jetzt zur vierten Zusatzfrage. Frau Abg Dr Pilz, bitte.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Der Wiener Pflegeheimplan, der Ihnen ja bekannt ist und der Ihnen vorliegt, macht einige Aussagen in Bezug auf das zu erlassende Pflegeheimgesetz. Unter anderem macht der Pflegeheimplan sehr deutlich, dass überschaubare Zimmergrößen und überschaubare Heimgrößen zur Erzielung eines modernen Qualitätsstandards und für das menschliche Maß absolut unabdingbar notwendig sind. Er sieht 80 bis 120 Bewohner und Bewohnerinnen als Richtgröße vor und sieht als Zimmergrößen im Wesentlichen Ein- und Zweibettzimmer vor.

 

Ich frage Sie daher: Haben Sie diese Qualitätsrichtlinien aus dem Wiener Pflegeheimplan als Kriterium, als zwingende Vorschreibung in das Wiener

 

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