Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 35
Pflegeheimgesetz aufgenommen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Abgeordnete! Von derartigen zwingenden
Vorschreibungen gehe ich eher ab, denn es geht ja um die Einheiten. Wenn Sie
ein Pavillonsystem haben, dann ist das auch jeweils eine Einheit oder soll eine
Einheit werden, die 80 bis 120 Betten umfasst, und damit haben Sie nicht jene
Größe, auf die sich Ihre Vorstellung jetzt vielleicht bezieht und die dann
gegeben ist, wenn alles in einem Haus mit einer Oberhoheit ist.
Es werden die Geriatriezentren durch bauliche
Verbesserungen massiv an Betten verlieren. Wir haben das schon in den anderen
Häusern gehabt, auch in St. Andrä, in Klosterneuburg, wo relativ rasch
umgebaut wurde. Und, wie gesagt, zu kleine Einheiten sind auch wieder nicht so
optimal, weil sie ja dann eher mit Pool-Arbeitskräften arbeiten. Mir ist es ein
wichtiges Anliegen, dass man dann in den Verordnungen sehr wohl auch die
personellen Standards festlegt, und zwar bezogen auf die Pflegestufe und wer da
sein muss - aber dass dieses Personal selbstverständlich in einem
Angestelltenverhältnis da sein muss, denn nachher ist viel schwerer
nachvollziehbar, mit welcher Qualifikation die Menschen arbeiten. Also es muss
auf den personellen, strukturellen Standard massiv Wert gelegt werden. Das
wollen wir erfüllen.
Ich muss Ihnen aber auch sagen, ein Pflegeheimplan,
der an sich nur als Grundlage für weitere Erarbeitungen und nicht als
festgelegter Plan gemacht wurde und – Sie sind ja eine Sozialwissenschafterin!
- der bis auf die Einerstelle genau weiß, was im Jahr 2005 an Pflegeplätzen
nötig ist und an Wohnplätzen eingespart wird, entbehrt aus meiner Sicht einer
gewissen Seriosität. Wenn Sie, wie ich annehme, so wie ich auch den Bericht des
ÖBIG gelesen haben, wo man in einem Jahr 500 Studien macht und dann kennt man
die personelle Ausstattung und weiß, was zugekauft wird, dann ist Ihnen als
Sozialwissenschafterin sehr wohl die Seriosität dieser Studie bekannt. Ich
glaube, bei Ihnen irre ich mich nicht, wenn ich davon ausgehe, dass Sie das
sehr wohl erkennen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist auch die 2 Anfrage
erledigt.
Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/03902/2003/0001-KVP/LM). Sie
wurde von Herrn Abg Dr Johannes Hahn gestellt und ist an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen gerichtet: Was
sind die Gründe, warum das neue Wiener Pflegeheimgesetz trotz oftmaliger
Ankündigungen noch immer nicht dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt
worden ist?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Abgeordneter!
Es bestand die Absicht, das Begutachtungsverfahren
für den Entwurf eines Wiener Heimgesetzes Ende 2003, nachdem Sie damals in interfraktionellen
Gesprächen informiert wurden, einzuleiten. Dazu wurde der Entwurf eines Wiener
Heimgesetzes der Magistratsdirektion, Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten,
im Oktober 2002 mit dem Ersuchen um Zustimmung zur Einleitung der internen Begutachtung
vorgelegt.
Die Magistratsdirektion, Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten, hat angeregt, auf ein Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes zu warten, in dem der Verfassungsgerichtshof auf Grund
eines Antrages der Bundesregierung auf Aufhebung von Teilen des Vorarlberger
Pflegeheimgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu erkennen hatte. Anlass für
das Verfahren beim Verfassungsgerichtshof war, dass im Vorarlberger
Pflegeheimgesetz Regelungen über freiheitsbeschränkende und
freiheitsentziehende Maßnahmen in Heimen enthalten waren, die nach Meinung der
Bundesregierung in die Kompetenz des Bundes fallen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichthofs erfolgte
am 28. Juni 2003. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass für
Regelungen betreffend freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen
der Bundesgesetzgeber im Rahmen seiner Zivilrechtskompetenz zuständig ist.
Damit ist geklärt, dass der Landesgesetzgeber in einem Heimgesetz solche
Regelungen nicht schaffen darf.
Nachdem diese Frage entschieden ist, wird nunmehr der
Entwurf zur Begutachtung vorbereitet. In diesem Entwurf sollen Ergänzungen und
Änderungen vorgenommen werden.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur ersten
Zusatzfrage. Herr Abg Dr Hahn, bitte.
Abg Dr Johannes Hahn
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Zunächst möchte ich mich auch öffentlich dafür
bedanken, dass ich gestern im Laufe des Tages sehr prompt die Checkliste für
die Überprüfung von Geriatriezentren und Pflegeheimen bekommen habe. Sie ist
sehr interessant und aufschlussreich. Ich hoffe, Sie studieren sie auch. Ich
glaube, darauf kann man durchaus aufbauen.
Zur Frage selbst: Darf ich nun fragen, wie aus Ihrer
heutigen Sicht der aktualisierte Terminfahrplan für die Beschlussfassung des
Pflegeheimgesetzes aussieht?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Nachdem jetzt dieser Akt unterschrieben wurde
und wir auch ein interfraktionelles Gespräch haben und die Begutachtung
erfolgt, geht es dann laut den Regeln des Magistrates weiter. Ich hoffe also,
dass wir mit Ende 2003 beziehungsweise Anfang 2004 diese Beschlussfassung
durchführen werden.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Die zweite Zusatzfrage stellt
Herr Abg Mag Kowarik.
Abg Mag Helmut Kowarik
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Stadträtin!
Sie wissen ja, dass seit 1993 hier
über ein Pflegeheimgesetz gesprochen wird und dass dieses in den
Gemeinderatssitzungen immer wieder eingefordert worden ist. Vor drei Jahren
haben wir – nein, ich glaube, es
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