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Landtag, 16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 35

 

Pflegeheimgesetz aufgenommen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Abgeordnete! Von derartigen zwingenden Vorschreibungen gehe ich eher ab, denn es geht ja um die Einheiten. Wenn Sie ein Pavillonsystem haben, dann ist das auch jeweils eine Einheit oder soll eine Einheit werden, die 80 bis 120 Betten umfasst, und damit haben Sie nicht jene Größe, auf die sich Ihre Vorstellung jetzt vielleicht bezieht und die dann gegeben ist, wenn alles in einem Haus mit einer Oberhoheit ist.

 

Es werden die Geriatriezentren durch bauliche Verbesserungen massiv an Betten verlieren. Wir haben das schon in den anderen Häusern gehabt, auch in St. Andrä, in Klosterneuburg, wo relativ rasch umgebaut wurde. Und, wie gesagt, zu kleine Einheiten sind auch wieder nicht so optimal, weil sie ja dann eher mit Pool-Arbeitskräften arbeiten. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass man dann in den Verordnungen sehr wohl auch die personellen Standards festlegt, und zwar bezogen auf die Pflegestufe und wer da sein muss - aber dass dieses Personal selbstverständlich in einem Angestelltenverhältnis da sein muss, denn nachher ist viel schwerer nachvollziehbar, mit welcher Qualifikation die Menschen arbeiten. Also es muss auf den personellen, strukturellen Standard massiv Wert gelegt werden. Das wollen wir erfüllen.

 

Ich muss Ihnen aber auch sagen, ein Pflegeheimplan, der an sich nur als Grundlage für weitere Erarbeitungen und nicht als festgelegter Plan gemacht wurde und – Sie sind ja eine Sozialwissenschafterin! - der bis auf die Einerstelle genau weiß, was im Jahr 2005 an Pflegeplätzen nötig ist und an Wohnplätzen eingespart wird, entbehrt aus meiner Sicht einer gewissen Seriosität. Wenn Sie, wie ich annehme, so wie ich auch den Bericht des ÖBIG gelesen haben, wo man in einem Jahr 500 Studien macht und dann kennt man die personelle Ausstattung und weiß, was zugekauft wird, dann ist Ihnen als Sozialwissenschafterin sehr wohl die Seriosität dieser Studie bekannt. Ich glaube, bei Ihnen irre ich mich nicht, wenn ich davon ausgehe, dass Sie das sehr wohl erkennen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist auch die 2 Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/03902/2003/0001-KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Johannes Hahn gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen gerichtet: Was sind die Gründe, warum das neue Wiener Pflegeheimgesetz trotz oftmaliger Ankündigungen noch immer nicht dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Abgeordneter!

 

Es bestand die Absicht, das Begutachtungsverfahren für den Entwurf eines Wiener Heimgesetzes Ende 2003, nachdem Sie damals in interfraktionellen Gesprächen informiert wurden, einzuleiten. Dazu wurde der Entwurf eines Wiener Heimgesetzes der Magistratsdirektion, Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten, im Oktober 2002 mit dem Ersuchen um Zustimmung zur Einleitung der internen Begutachtung vorgelegt.

 

Die Magistratsdirektion, Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten, hat angeregt, auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu warten, in dem der Verfassungsgerichtshof auf Grund eines Antrages der Bundesregierung auf Aufhebung von Teilen des Vorarlberger Pflegeheimgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu erkennen hatte. Anlass für das Verfahren beim Verfassungsgerichtshof war, dass im Vorarlberger Pflegeheimgesetz Regelungen über freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen in Heimen enthalten waren, die nach Meinung der Bundesregierung in die Kompetenz des Bundes fallen.

 

Die Entscheidung des Verfassungsgerichthofs erfolgte am 28. Juni 2003. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass für Regelungen betreffend freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen der Bundesgesetzgeber im Rahmen seiner Zivilrechtskompetenz zuständig ist. Damit ist geklärt, dass der Landesgesetzgeber in einem Heimgesetz solche Regelungen nicht schaffen darf.

 

Nachdem diese Frage entschieden ist, wird nunmehr der Entwurf zur Begutachtung vorbereitet. In diesem Entwurf sollen Ergänzungen und Änderungen vorgenommen werden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Herr Abg Dr Hahn, bitte.

 

Abg Dr Johannes Hahn (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Zunächst möchte ich mich auch öffentlich dafür bedanken, dass ich gestern im Laufe des Tages sehr prompt die Checkliste für die Überprüfung von Geriatriezentren und Pflegeheimen bekommen habe. Sie ist sehr interessant und aufschlussreich. Ich hoffe, Sie studieren sie auch. Ich glaube, darauf kann man durchaus aufbauen.

 

Zur Frage selbst: Darf ich nun fragen, wie aus Ihrer heutigen Sicht der aktualisierte Terminfahrplan für die Beschlussfassung des Pflegeheimgesetzes aussieht?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Nachdem jetzt dieser Akt unterschrieben wurde und wir auch ein interfraktionelles Gespräch haben und die Begutachtung erfolgt, geht es dann laut den Regeln des Magistrates weiter. Ich hoffe also, dass wir mit Ende 2003 beziehungsweise Anfang 2004 diese Beschlussfassung durchführen werden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Die zweite Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Kowarik.

 

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Sie wissen ja, dass seit 1993 hier über ein Pflegeheimgesetz gesprochen wird und dass dieses in den Gemeinderatssitzungen immer wieder eingefordert worden ist. Vor drei Jahren haben wir – nein, ich glaube, es

 

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