Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 35
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin,
bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Wie gesagt, das Bodenschutzgesetz wird einen Bodenschutzbericht vorsehen, und
es wird auch gefordert werden, dass diese Daten öffentlich zugänglich sind, so
wie es auch jetzt schon der Fall ist. Jetzt befinden sich diese Daten des
Bodenschutzberichtes auf der Internetseite. Dieser Bodenschutzbericht ist
öffentlich zugänglich und selbstverständlich werden alle Daten aus
wissenschaftlichen Untersuchungen auch öffentlich aufliegen. Das ist
selbstverständlich.
Die andere Seite ist: Es ist jedenfalls
sicherzustellen, dass Nutzungsberechtigte auch Maßnahmen bekommen können, das
heißt, dass hier Maßnahmen angeordnet werden können. Diese Daten sind natürlich
von der Behörde zu verwalten.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. –
Vierte Zusatzfrage: Herr Abg Lindenmayr, bitte.
Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Wird durch das neue Wiener Bodenschutzgesetz der
bisherige Bodenschutzbericht überflüssig oder wird es diesen auch weiterhin
geben?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ja, selbstverständlich! Der Bodenschutzbericht ist
ein wesentlicher Bericht aus der Umweltschutzabteilung. Diesen
Bodenschutzbericht wird es weiterhin geben. Bis jetzt erfolgt die Erarbeitung
dieses Bodenschutzberichtes auf freiwilliger Basis. Durch das Bodenschutzgesetz
wird dieser Bodenschutzbericht eine rechtliche Grundlage bekommen. Daher wird
der Bodenschutzbericht auch verpflichtend vorzulegen sein und werden auch Tätigkeiten
der Bodenschutzbehörde festzulegen sein. All das wird im neuen
Bodenschutzgesetz festgelegt werden.
Für mich es eine Freude, dass nunmehr der
Bodenschutzbericht tatsächlich eine gesetzliche Grundlage hat und tatsächlich
alle drei Jahre vorzulegen ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Somit ist die 1. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP/03903/2003/0002-KGR/LM).
Sie wurde von Frau Abg Dr Sigrid Pilz gestellt und ist an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen
gerichtet: In welchen Punkten werden Sie den vorgelegten Entwurf für ein
Wiener Pflegeheimgesetz im Lichte des Pflegeheim-Skandals abändern?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann! Geschätzte Damen und Herren!
Frau Abgeordnete! Der Entwurf eines Wiener
Heimgesetzes wurde bereits überarbeitet. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Erstens: Es soll eine Heimkommission vorgesehen
werden, die regelmäßig den Betreuungs- und Pflegestandard der Heime beurteilt
und der Behörde darüber berichtet. Dieser Heimkommission sollen Fachleute aus
dem Pflegebereich und Vertreter der Heimträger angehören. Den Vorsitz über
diese Kommission führt der Wiener Patientenanwalt.
Zweitens: Die Vertreter der Wiener
Patientenanwaltschaft sollen regelmäßig Sprechtage in den Heimen abhalten, bei
denen die Heimbewohner und deren Vertrauenspersonen die Gelegenheit haben,
Anliegen, Beschwerden oder Wünsche einzubringen.
Drittens: Die medizinische und therapeutische
Versorgung in den Heimen soll sichergestellt werden.
Viertens: Es ist vorgesehen, die
Übergangsbestimmungen für bestehende Heime, die der Personalausstattung oder
baulich-technischen Ausstattungen nicht entsprechen, zu ändern und die
Übergangszeiten zu verkürzen.
Fünftens: Die Bestimmungen betreffend Überprüfung der
Heime durch die Aufsichtsbehörde sollen neu gefasst werden.
Sechstens: Die Heimträger sollen auch verpflichtet werden,
alle für die Aufsichtsbehörde relevanten Unterlagen zur jederzeitigen
Einsichtnahme durch die Organe der Behörde bereitzuhalten.
Zu der in letzter Zeit mehrmals erhobenen Forderung,
die Personalstandards und baulich-technischen Standards für Heime bereits im
Gesetzentwurf festzuschreiben, darf ich mitteilen, dass die anderen
Bundesländer die detaillierten Regelungen betreffend die Personalausstattung
und die baulich-technischen Ausstattungen überwiegend auch in den Verordnungen
zu den Heimgesetzen geregelt haben. Diese Vorgangsweise ist daher auch für das
Wiener Heimgesetz vorgesehen.
Sie haben aber die Möglichkeit, im Rahmen des
Begutachtungsverfahrens zu dem Entwurf des Wiener Heimgesetzes Stellung zu
nehmen und auf allen politischen Ebenen darüber zu diskutieren.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. -
Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Frau Abg Dr Pilz, bitte.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub
im Rathaus): Ich freue mich sehr, dass es eine Überarbeitung des
Entwurfs gibt. Das war ein dringlicher Wunsch, so denke ich, auch der anderen
Oppositionsparteien und die GRÜNEN haben diese Überarbeitung beziehungsweise
Neufassung des Entwurfs sehr nachdrücklich eingefordert.
Sie haben die einzelnen Punkte jetzt relativ schnell
taxativ aufgezählt. Wir werden das im Einzelnen sicher noch in der
interfraktionellen Besprechung erläutern können, und ich hoffe, dass Sie das
dort auch zum Thema machen.
Meine Frage an Sie ist folgende: Nachdem Sie jetzt
einen Pflegeombudsmann eingesetzt haben, in welchem Verhältnis wird er zu
dieser - wie ich es jetzt verstanden habe - Heimkommission stehen, die wiederum
unter dem rechtlichen Dach des Patientenanwalts angesiedelt sein soll? Wie wird
der Pflegeombudsmann rechtlich verankert? Welche Aufgaben werden ihm zugeteilt
und welche Möglichkeiten für tatkräftige Intervention wird er haben?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Frau
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