Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 51
kommt. Wir freuen uns darüber, denn wir sind der Meinung,
dass ganz insgesamt gesehen das Gleichbehandlungsgesetz ein fortschrittliches
ist, und auch das wieder ein nächster Schritt in Richtung Fortschritt ist.
Leid tun wird es vor allem meiner Kollegin Monika
Vana, dass sie nicht dazu sprechen kann, weshalb ich heute stellvertretend für
sie hier stehe und spreche. Sie hat nämlich da mitverhandelt, vieles
eingebracht und Initiativen gesetzt und ist als treibende Kraft in der
Frauenpolitik bekannt, kann aber heute nicht reden, weil ihre Stimme nicht zur
Verfügung steht. Ich werde daher an ihrer Stelle ein paar wenige Dinge sagen.
Da, wo ich im Besonderen darauf hinweisen möchte,
dass ich das als Fortschritt empfinde und sehr gut und sehr wichtig finde, das
sind im Wesentlichen zwei Punkte. Das ist zum einen die Beweislastumkehr – das
klingt schwierig, ist aber eine ganz einfache Sache – und auf der anderen Seite
das Frauenförderungsgebot. Diese beiden Dinge machen eigentlich den besonders
fortschrittlichen Charakter dieses Gesetzes aus.
Beweislastumkehr ist nichts anderes, als dass die
diskriminierte Person – das wird in der Regel eine Frau sein, könnte aber auch
ein Mann sein – nur glaubhaft machen muss, dass sie diskriminiert wurde, und
der Beklagte sozusagen, also der Arbeitgeber, in dem Fall die Stadt Wien
beziehungsweise der Stadtschulrat, dann beweisen muss, dass dem nicht so war.
Diese Beweislastumkehr ist deswegen so wahnsinnig
wichtig, weil ja die diskriminierte Person das gar nicht beweisen kann. Nachdem
sie ja keinen Einblick hat zum Beispiel in die Bestellungsunterlagen und gar
nicht weiß, wie die Bestellungsunterlagen anderer Mitbewerberinnen und
Mitbewerber aussehen, könnte sie es nicht beweisen, sie kann sich aber etwas
denken. Da fängt schon eine gewisse Schwierigkeit an, denn irgendwas wird diese
Person anbieten müssen, um das glaubhaft zu machen. Das heißt diese
Beweislastumkehr ist eine wesentliche und wichtige Angelegenheit.
Zweiter Punkt: Das Frauenförderungsgebot, Ihnen allen
längst bekannt, ist ganz klar: So lange nicht 50 Prozent dieser
Spitzenfunktionen mit Frauen besetzt sind, muss immer dann, wenn zwei Bewerber,
also eine Bewerberin und ein Bewerber, gleich gut und gleich qualifiziert sind,
die Frau zum Zug kommen. Ich halte das für eine wichtige Sache und denke mir,
dass es auch wichtig war, sich hinter diesen Punkt im Speziellen zu klemmen und
dafür zu sorgen, dass das mit EU-Recht kompatibel ist und dass die Sache auch
tatsächlich funktioniert und die positive Diskriminierung zulässig ist. Auch
hier war ja eine Initiative von Seiten der Grünen zugange.
Wir werden, indem wir diesem Gesetz zustimmen, auch
der Halbierung der Kommission zustimmen – nicht ganz gern und nicht auf Anhieb,
aber selbstverständlich. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass die Gewerkschaft
selbst damit einverstanden war, nunmehr in der Kommission nicht vertreten zu
sein, und können dem ebenfalls unsere Zustimmung geben.
Wir haben schon heute in der Früh einige Anträge zu
diesem Tagesordnungspunkt eingebracht. Ich kann mich noch gut daran erinnern,
dass schon meine ehemalige Gemeinderatskollegin, Jutta Sander, immer wieder
solche Anträge eingebracht. Da geht es zum Beispiel darum, dass diese
Gleichbehandlungsbeauftragten nicht sozusagen entsendet werden (Amtsf StRin
Mag Renate Brauner: Bestellt!) – bestellt ist das richtige Wort –, nicht
bestellt werden, sondern gewählt werden sollen unserer Meinung nach. Die
nachfolgende Rednerin schüttelt schon den Kopf, ich kann mich erinnern, auch
wenn Jutta Sander das gesagt hat, haben immer alle den Kopf geschüttelt. Also
da gibt es offensichtlich gröbere Divergenzen, aber ich werde der Begründung
mit großer Aufmerksamkeit lauschen.
Das eine bezieht sich also auf die Wahl, und zwar
sowohl der Gleichbehandlungsbeauftragten als auch der Kontaktfrauen, und unsere
anderen Anträge, die wir abgegeben haben, befassen sich damit, dass wir
dezidiert der Meinung sind, dass die Rechte der Gleichbehandlungsbeauftragten
und der Kontaktfrauen festgeschrieben werden sollen und müssen. Denn man muss
sich ja jetzt auch darum kümmern, dass dieses Gesetz nicht totes Recht ist,
sondern die Dinge auch tatsächlich funktionieren.
Das Gleiche gilt ja auch für
das Frauenförderungsgebot. Wir werden etwas tun müssen, um die Frauen zu
fördern. Da geht es auch um Ausbildung, da geht es um Ermutigung, da geht es um
vieles.
Und dass Wien das braucht,
ich glaube, meine Damen und Herren, darüber wird es wahrscheinlich keine
Divergenzen geben, denn wenn wir uns anschauen, wie die Spitzenfunktionen im Magistrat
derzeit besetzt sind, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das äußerst
unbefriedigend ist und dass Frauenförderung und Frauen in Spitzenfunktionen
eine wichtige Aufgabe auch der Politik ist. Ich glaube, da gibt es ja keine
Auseinandersetzung in diesem Punkt, das meinen wir alle.
Ich möchte, nachdem es aber um Landeslehrerinnen und
Landeslehrer geht, schon auch darauf hinweisen, dass dieses Gesetz, so freudig
ich das heute begrüße, eines ist, das noch nicht so richtig einen Biss hat. Das
sind mehr so die Milchzähnchenabteilungen in einigen Punkten, wenn ich mir das
anschaue, ja? Weil wenn der Arbeitgeber keinen Einblick gewährt zum Beispiel in
die kompletten Bestellungsunterlagen, wenn es um eine Leiterstelle geht, dann
wird sehr schwer zu beweisen sein, dass eine Frau oder dass eine Person
tatsächlich diskriminiert wurde.
Ich sehe das bildlich vor mir. Ja, da geht dann die
Gleichbehandlungsbeauftragte oder dann die Kommission in den Stadtschulrat, sie
gehen in die Personalabteilung oder zum Abteilungsleiter, und der gibt
Auskunft. Na, das genügt nicht, da muss schon eine unabhängige Kontrollbehörde
tatsächlich dann einen Einblick in diese Unterlagen haben.
Wer Kollegiumsmitglied ist, so wie die Frau Wehsely oder der
Herr Vettermann, weiß, wovon ich jetzt spreche. Man muss schon gesehen haben,
wie in den vier Säulen des Wiener Leiterbestellungsmodells beurteilt wurde, um
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