Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 51
abhaken zu können Säule Bewerbung, Säule Gutachten, Säule
Computeranalyse und Säule Assessment. Das heißt, da muss man schon Einblick
erhalten und nicht nur vom Abteilungsleiter oder von der Personalabteilung
gesagt kriegen: Na, na, na, da waren andere einfach viel besser. Das entbehrt
jeder Grundlage.
Da bitte ich dann schon darum, dass das sehr konkret
gemacht wird und dass wir, wir sind ja beide im Kollegium, unter Umstände auch
dafür sorgen oder einmal uns überlegen, ob nicht der Ablauf, wie er bei einer
Direktorsbestellung sein muss, in Bezug auf die Gleichbehandlungsbeauftragten
auch im Wiener Modell zur Leiterbestellung verankert werden sollte. Denn nur
dann könnte man da wirklich Nägel mit Köpfen machen.
Damit möchte ich auch schon zum Schluss kommen und
noch einmal betonen, dass es uns freut, dass das Gesetz diese Ausweitung
gefunden hat und dass ein rot-grünes Projekt erfolgreich abgeschlossen worden
ist. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Wehsely. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Sonja Wehsely
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine
Damen und Herren!
Mich freut es ja, dass wir heute dieses Gesetz hier
zur Beschlussfassung haben. Es ist ja so, dass schon das derzeit in Geltung
befindliche Gleichbehandlungsgesetz das absolut Beste ist, was wir hier in
Österreich anzubieten haben, viele, viele, viele Schritte vor dem ist, was das
Bundesgleichbehandlungsgesetz ist, dass wir in Wien die EU-Richtlinie bereits
jetzt erfüllen.
Allerdings wird, und das ist sehr erfreulich, mit
diesem Gleichbehandlungsgesetz, mit dieser Novelle eine wesentliche Lücke
geschlossen, nämlich dass für die 12 500 Lehrerinnen und Lehrer an
Pflichtschulen es auch ein Gleichbehandlungsgesetz gibt und dass sozusagen der
gesamte Umfang für sie auch anwendbar ist. Das ist sehr erfreulich. Das ist der
erste Punkt.
Ein zweiter wesentlicher Punkt, der schon kurz
genannt wurde, ist die Sache mit der Beweislasterleichterung. Die beschließen
wir, Kollegin Jerusalem, nicht heute und hier, die haben wir schon in der
letzten Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Wir beschließen hier
nur eine Erweiterung, dass sozusagen diese Beweislasterleichterung auch für das
gerichtliche Verfahren dann ausreicht, wenn keine Vorlage des Gutachtens der
Gleichbehandlungskommission geltend gemacht wird. Das ist auch ein sehr
wichtiger Punkt, denn wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, sollen
hier dieselben Bedingungen gelten.
Und ein dritter, sehr wesentlicher Punkt, den wir
heute hier beschließen, ist folgender: Seit der 5. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz
ist die Bevorzugung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nur dann zulässig,
wenn nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe dagegen sprechen.
Das ist die so genannte Öffnungsklausel. Und da gab es eine Debatte darüber, was
denn nun diese Gründe sind, und da gibt es jetzt hier im Gesetz, in dieser
Novelle eine deutliche Erklärung, dass diese Gründe auch nicht diskriminierend
sein dürfen.
Das heißt , ich glaube, es ist im Großen und Ganzen einfach
ein nächster Schritt in der Frauenpolitik, die wir hier in Wien machen, die
federführend ist in unserem Land, in Österreich, die sich aber auch europaweit
sehen lassen kann. Und wir müssen auf diesem Weg weitermachen. Es ist nie
genug. Ich denke nur, man muss schon auch anerkennen, was in den letzten Jahren
hier geschehen ist. Und wenn wir uns anschauen, wie viele Frauen in Wien in
Schlüsselfunktionen jetzt tätig sind und wie viele es vor zehn Jahren waren,
dann sieht man, was sich hier tut und in welche Richtung es geht.
Eine von der Kollegin Jerusalem angesprochene Frage
möchte ich hier einfach sachlich noch aufklären, weil es sich da, glaube ich,
um ein Missverständnis handelt, das ist die Frage der
Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kontaktfrauen und der Frage, sollen die
gewählt werden oder nicht. Ich bin der Meinung, sie sollen nicht gewählt
werden, und zwar nicht deshalb, weil ich gegen demokratische Mechanismen bin,
sondern weil die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Kontaktfrauen nicht
Personen sind, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten, sondern
das sind von dem Dienstgeber in Selbstbindung eingesetzte Personen, die für den
Dienstgeber hier Gleichbehandlungsarbeit machen sollen und hier
Gleichbehandlungsaufgaben übernehmen. Und daher ist es sozusagen systematisch
falsch, zu sagen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die wählen, weil
die keine Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer sind, sondern der
Arbeitgeber sagt, mir ist das so wichtig, dass ich hier mich selbst binde und
Personen einsetze, die dem, was ich politisch will, zum Durchbruch verhelfen.
Und daher sind sie sozusagen ein verlängerter Arm des Dienstgebers und nicht
das Sprachrohr der DienstnehmerInnen. Und daher ist es systematisch falsch, hier
zu fordern, dass die gewählt werden sollen. Gewählt wird die
Personalvertretung, aber nicht die Organe der Dienstgeber. Und es ist sozusagen
eine Selbstbindung, die sehr wichtig und erfreulich ist, weil das zeigt, wie
wichtig das Thema für die Stadt Wien auch ist.
In diesem Sinn hoffe ich, dass wir hier einen
einstimmigen Beschluss fassen können. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Ich habe keine weitere Wortmeldung mehr. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und
Herren!
In aller Kürze: Ich freue mich, dass das Gesetz so
positiv bewertet wird. Ich möchte mich bei allen bedanken.
Ich möchte die Chance, nachdem das der letzte Punkt ist,
nutzen, um das ein bisschen vielleicht ungewöhnlich zu machen, denn ich möchte
mich sowohl bei den sozialdemokratischen als auch bei den grünen Frauen
bedanken, die da mitgearbeitet haben, auch bei der Frauenarbeitsgruppe, in der
ja alle Fraktionen
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