Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 51
liegt nicht vor. Die Verhandlung ist
geschlossen.
Die Frau
Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf
StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist offensichtlich
Schicksal meines Ressorts, dass es immer Anknüpfungspunkte bietet, über alles
zu diskutieren, aber das ist ein spannender Aspekt. Man würde sich allerdings
leichter tun, wenn Anträge ein bisschen früher kämen, damit man sich mit ihnen
auch noch auseinander setzen kann, denn auch dieser Antrag ist sehr, sehr
kurzfristig eingetrudelt.
Ich glaube nicht, dass es
sehr viel Sinn macht, jetzt über Pensionistenwohnheime zu diskutieren im
Zusammenhang mit einer Reform und einer Veränderung des Stiftungs- und
Fondsgesetzes. Wiewohl ich das natürlich nicht unwidersprochen lassen möchte,
denn ich denke, gerade das, was in den Wiener Seniorenwohnhäusern geschieht,
ist eine exzellente Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, und die
Menschen sind dort sehr gut aufgehoben.
Dass der Fonds Soziales
Wien jetzt hier diskutiert wird und da so ein großer Wunsch ist, dabei zu sein
überrascht mich. Ich erinnere mich an einen Fonds, dem ich als Präsidentin noch
vorstehe, den Wiener Integrationsfonds. Da hat es gerade die Freiheitliche
Partei immer abgelehnt. Es ist das jetzt offensichtlich die neue Haltung der
Freiheitlichen. Sie hat es immer so abgelehnt, beim WIF dabei zu sein, jetzt
ist es anders. Na gut, es ist ja öfter so, wie wir wissen, dass die
Freiheitliche Partei nicht ja oder nein sagen kann, sondern dann mit Jein
entscheidet. (Abg Mag Hilmar Kabas: Seit
sechs Jahren haben wir das schon abgelehnt!) Schade ist es nur, wenn der
ganze Bundesrat damit in Misskredit gebracht wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe es schon im
Ausschuss gesagt, das ist die falsche Ebene der Diskussion. Darum geht es bei
diesem Gesetz überhaupt nicht. Wir haben auch im Ausschuss schon darüber
diskutiert. Die Aufgabe dieses Stiftungs- und Fondsgesetzes ist nicht die einer
politischen Kontrolle – das ist eine völlig andere Ebene, die nicht hierher
gehört –, hier geht es ganz im Gegenteil darum, für diese Kontrolle der
wirtschaftlichen Gebarung, für die Kontrolle, ob der Stiftungszweck eingehalten
wird, eine bessere und auch transparentere Methode zu finden. Das ist auf der
einen Seite dadurch gewährleistet, dass eben dieses über das Internet
einsehbare Register geschaffen wird und andererseits – um auch hier mehr
Transparenz, aber auch einen Instanzenzug zu einem unabhängigen Tribunal zu
haben – ein Instanzenzug vom Magistrat an den UVS vorgesehen ist. – Das im
Anschluss auch an die Debatte von vorhin.
Das heißt, gerade das Gegenteil von dem, was hier
behauptet wurde, passiert. Im Übrigen darf ich darauf verweisen – aber auch das
haben wir schon im Ausschuss getan –, dass selbstverständlich das Kontrollamt –
und im Kontrollausschuss sind ja wohl, falls mir nicht irgendetwas entgangen
ist und es auch hier einen Gesinnungswandel gibt, alle Parteien vertreten –
weiterhin zuständig ist für die Kontrolle aller Fonds, aller Beteiligungen,
aller Einrichtungen, an denen die Gemeinde Wien beteiligt ist.
Zusammenfassend: Ich glaube, dass diese Diskussion
mit diesem Gesetz in keinster Weise im Zusammenhang steht, sondern hier geht es
um mehr Transparenz und um einen Instanzenzug zu einem Tribunal, wie es
notwendig und richtig ist, weshalb wie wir es auch tun.
Deshalb bitte ich, diesem Gesetzesvorschlag
zuzustimmen.
Präsident Johann Hatzl: Ich leite nun
die Abstimmung über die Gesetzesvorlage ein.
Jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, bitte ich nunmehr, die Hand
zu heben. – Das sind die SPÖ und die ÖVP, und somit ist das Gesetz in erster
Lesung angenommen.
Ich habe nunmehr über den eingebrachten
Beschlussantrag der FPÖ-Abgeordneten abzustimmen.
Wer für diesen Beschlussantrag ist, den bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und die Grünen und somit die Minderheit. Der Beschlussantrag ist
abgelehnt.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite
Lesung vornehmen lassen. – Es gibt keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Das sind ÖVP und SPÖ und somit die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz ist in
zweiter Lesung somit beschlossen.
Wir kommen nun zur Post 7. Es ist die Vorlage
des letzten Gesetzes, das heute zur Verhandlung gelangt. Es betrifft das Wiener
Gleichbehandlungsgesetz, das geändert wird, die 6. Novelle.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsführende
Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte auch dieses Gesetz noch mit Mobilisierung
der letzten Kräfte zu diskutieren und zu beschließen. – Danke schön.
Präsident Johann Hatzl: Gemäß
§ 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall.
Daher werde ich so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Als Erste ist Frau
Abgeordnete Jerusalem zu Wort gemeldet.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub
im Rathaus): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Die Novelle, die wir heute beschließen, sieht vor,
dass nunmehr auch im Rahmen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes die Wiener
Landeslehrerinnen und -lehrer einbezogen werden in das Gleichbehandlungsgesetz.
Es handelt sich bei dieser Novelle um ein rot-grünes
Projekt, das somit heute erfolgreich zu einem Abschluss
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