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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 51

 

sehr vielen weiteren.

 

Mit dem Lärm ist das so eine Sache. Kollege Salcher hat darauf hingewiesen, dass ja auch festgesetzt ist, dass bei solchen Open-Air-Veranstaltungen Ohrstoppel ausgeteilt werden. Das ist gut. Das ist oftmals vielleicht auch ein Widerspruch in sich, etwa wenn man gesehen hat, dass beispielsweise viele Menschen mit Ohrstoppeln im Rolling-Stones-Konzert gesessen sind. Man könnte zwar fragen, warum man dann zu einem Rolling-Stones-Konzert geht, aber auch das gehört dazu.

 

Ich meine - und damit komme ich zum Formellen -, dass dieses Gesetz, liebe Frau Kollegin Ringler, natürlich eine Erleichterung für die Veranstalter in dieser Stadt bringt. Wenn da eine Formulierung drinnen ist, die vielleicht nicht verstanden wird - ich habe vorhin versucht, zu verstehen, was nicht verstanden wird. Aber es ist eine relativ einfache Geschichte, und es ist auch nicht das Problem, dass die Magistratsabteilungen das unterschiedlich auslegen; die verstehen sehr wohl, was da drinsteht. Es geht nämlich um nicht mehr und nicht weniger als darum, dass bisher Grenzwerte drinnen waren, über die man nicht hinausgehen konnte. Man konnte über bestimmte Grenzwerte nicht hinausgehen, was für verschiedene Veranstaltungen ein Hindernis war.

 

Nunmehr ist es so - und das bedeutet dieser neue § 21a -, dass es bei seltenen Veranstaltungen - das sind die zehn Veranstaltungen - möglich ist, nach bestimmten Prüfungen und Voraussetzungen trotzdem eine Genehmigung zu erteilen. Daher ist das in Wirklichkeit eine Ausweitung der Möglichkeiten der Veranstaltungen in dieser Stadt, unter Berücksichtigung dessen, was Lärmschutz und sonstige Emissionen anbelangt.

 

Deshalb meine ich, es ist wichtig und richtig, ein solches Gesetz zu machen, das im Grunde zur Vereinfachung der Veranstaltungen in Wien dient, und es möglichst schnell zu machen. Insofern ist es auch gerechtfertigt, das als Initiativantrag zu machen. Ich frage, wenn man sich hier darüber aufregt, dass es sich um einen Initiativantrag handelt: Warum gibt es überhaupt das Instrument eines Initiativantrages? Ich meine, dass wir, wenn man das möglichst schnell machen kann, diese vielen Veranstaltungen, geradezu diesen Veranstaltungsboom unterstützen können. Im Übrigen liegt das Gesetz seit 24. April vor. Sie kennen das Gesetz und den Entwurf seit 24. April, so überfallsartig kann das also gar nicht kommen. (Abg Dr Matthias Tschirf: Warum war keine Begutachtung?)

 

Meine Damen und Herren! Ich bitte daher um die Annahme dieses Gesetzentwurfes und um Ihre Unterstützung.

 

Weil das hoffentlich mein letzter Redebeitrag vor der Sommerpause ist und ich annehme, dass Sie nicht zuletzt auch aufgrund dieses Gesetzes möglichst viele schöne, interessante Veranstaltungen in Wien unter freiem Himmel besuchen werden, wünsche ich Ihnen in diesem Sinn auch einen schönen Sommer! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrheitlich angenommen.

 

Es liegt ein Beschlussantrag der GRÜNEN betreffend Vereinfachung für Veranstaltungen vor. Hier wird in formeller Hinsicht eine Zuweisung an den zuständigen Herrn amtsführenden Stadtrat verlangt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesen Beschlussantrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist die Minderheit, der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrheitlich beschlossen.

 

Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 - 15. Novelle zur Dienstordnung 1994 -, das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien - 5. Novelle zum Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien -, das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 - 4. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 - und das Wiener Personalvertretungsgesetz - 6. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz - geändert werden.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsführende Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, die vorliegenden Gesetzentwürfe zu debattieren und zu beschließen.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau Stadträtin Mag Vassilakou. Ich erteile ihr das Wort.

 

StRin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Verehrte Damen und Herren!

 

Der Gesetzentwurf, mit dem künftig die Struktur von Disziplinarverfahren im Bereich des Magistrates geändert werden soll, ist durchaus differenziert zu betrachten. Es sind darin im Wesentlichen etliche Verbesserungen enthalten, die wir auch begrüßen. In manchen Bereichen geht er uns nicht weit genug, etwa - um hier nur ein Beispiel anzuführen - im Zusammenhang mit der paritätischen Besetzung der Disziplinarausschüsse, die wir uns im Gesetz verankert gewünscht hätten und wofür unsererseits noch ein entsprechender Antrag eingebracht wird. Daher gibt es, wie gesagt, etliche Punkte, die aus grüner Sicht sehr begrüßenswert sind und denen wir

 

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