Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 51
Schanigarten an, der wird dann bewilligt und wir haben die
gleiche Situation wie vorher. Da muss man sich etwas überlegen. Da gebe ich
Ihnen Recht.
Sie haben auch darauf hingewiesen, dass der Herr
Bürgermeister gesagt hat, er wird Sie unterstützen. Sie haben darauf
hingewiesen, dass der Herr Vizebürgermeister das gesagt hat. Sie haben nicht
darauf hingewiesen, dass wir in der Wirtschaftskammer ja schon sehr, sehr oft
darüber gesprochen haben. Sie haben richtigerweise auch darauf hingewiesen,
dass die Frau StRin Brauner und der Herr StR Schicker diesbezüglich auch
Zuständigkeit haben und dass man das nicht alleine, ich sage jetzt einmal im
Bereich der Finanzverwaltung regeln kann, sondern dass es sehr wohl auch andere
Abteilungen betrifft. Da muss man sich halt zusammensetzen und etwas
ausarbeiten, um zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen.
Ein letztes noch zu den Freiheitlichen, weil der Herr
Kollege Wagner in seinen Ausführungen nicht darauf hingewiesen hat, was zum
Beispiel Montag und Dienstag in den Ausführungen so mancher freiheitlicher
Abgeordneter ein zentraler Punkt war, nämlich die Erhöhung der Gebrauchsabgabe.
Es wurde von Abgabenerhöhungen gesprochen und im Zuge dieser Abgabenerhöhungen
über die Lawine, die über Wien hereinbricht, haben Sie auch die Gebrauchsabgabe
genannt.
Ich habe mir eigentlich erwartet, der Herr Kollege
Wagner wird diesbezüglich auch dazu hier eine Stellungnahme abgeben. Das hat er
aber nicht getan, aber jetzt mach’ ich es, denn es geht dabei um nichts
anderes, als dass es bei den Strafen eine Anpassung gibt.
Wir haben bisher die Situation gehabt, dass es einen
bestimmten Strafrahmen gegeben hat, wenn jemand eine Gebrauchsgenehmigung
gehabt hat und somit gebrauchsabgabepflichtig war. Wenn jemand aber keine Gebrauchserlaubnis
gehabt hat und den öffentlichen Grund benützt hat, dann hat auch er einen
Strafrahmen gehabt, aber der war wesentlich geringer. Das heißt, wenn jemand
eine Genehmigung gehabt hat und sich nicht korrekt verhalten hat, dann hat er
eine höhere Strafe bekommen als jemand, der überhaupt keine Genehmigung gehabt
hat, und das wurde jetzt angepasst. Wenn das nicht gerecht ist, na dann weiß
ich nicht!
Deswegen, glaube ich, können wir diesem Vorschlag der
Änderung, der Novellierung der Gebrauchsabgabe überzeugt zustimmen. Ich
verstehe nicht ganz, dass die anderen Fraktionen das nicht so machen werden. –
Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr
Abgeordnete Neuhuber. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Frau Vorsitzende! Herr Berichterstatter! Meine
Damen und Herren! Herr Kollege Strobl!
Also wenn es unbedingt sein muss und Sie das hier so ausbreiten,
dann reden wir doch über den Fall „Yoohm“. Sie haben gemeint, ich wäre bei
einer Pressekonferenz nicht richtig unterrichtet gewesen, wenn ich das jetzt
korrekt mitgehört habe, oder hätte dort falsch informiert.
Wie ist das „Yoohm“ zustande gekommen? Das „Yoohm“
hat ursprünglich um einen normalen - ich sag’ jetzt absichtlich normalen -
Schanigarten angesucht und zu diesem Zeitpunkt, das stimmt, haben der damalige
Bezirksvorsteher-Stellvertreter und Vorsitzende der Wirtschaftskommission im 1. Bezirk
Grundwalt und auch der Herr KR Lang dem zugestimmt und haben gesagt: Gut, ein
zweiter oder neuer Schanigarten, ein kleiner am Graben wäre möglich. Das wurde
dann vom Magistratischen Bezirksamt negativ beschieden: Zu große Entfernung
zwischen Eingangstür und mehrere andere Begründungen sind in diesem Bescheid
damals drinnen gewesen.
Es war damals für mich zumindest einmalig - das hab’
ich das erste Mal in so einem negativen Bescheid gelesen - ein Satz drinnen,
der ungefähr so gelautet hat: Es steht aber dem Ansuchenden frei, um einen
Mietvertrag mit der Gemeinde Wien für Grund am Graben einzukommen. Also wenn
dieser Satz bei jedem Schanigarten, den man in den letzten Jahren negativ
beschieden hätte und das werden von Hunderte gewesen sein, immer drinnen
gestanden wäre, na das hätte Lawinen ausgelöst! Und beim „Yoohm“ stand er
drinnen. Logisch und völlig verständlich für mich - und jeder Unternehmer ist
seines eigenen Glückes Schmid und wird versuchen, das Beste für seine Firma
herauszuholen - hat dann der Eigentümer tatsächlich versucht, bei der Stadt
Wien um so einen Mietvertrag über die Gartenfläche am Graben einzukommen. Ab
diesem Zeitpunkt aber war von Seiten Grundwalt, Lang und Co. im 1. Bezirk
keine Genehmigung...(Abg Friedrich Strobl: Die Bewilligung hat der Herr Dr
Görg gegeben!) Nein, ich kann Ihnen die Korrespondenz vorlegen! (Abg
Friedrich Strobl: Natürlich war das so! Selbstverständlich!) Das können wir
gleich tun. Setzen wir uns zusammen, Herr Kollege Strobl, ich zeige es Ihnen:
Die Vertreter des Bezirksvorstehers, die dort bei den Kommissionen anwesend
waren, haben ab diesem Zeitpunkt immer „Njet“ gesagt. (Abg Friedrich Strobl:
Nein! Nein! Der Dr Görg hat die Bewilligung gegeben!) Ist ja nicht wahr,
das ist ja doch viel später, das stimmt nicht!
Ich habe leider jetzt den Akt nicht da, aber bitte
setzen wir zwei uns zusammen. Ich zeige Ihnen das gerne. Ich habe das wirklich
nachrecherchiert, sonst hätte ich mich jetzt nicht mehr gemeldet. Ich habe das
bis ins Detail nachrecherchiert, weil es mich wirklich interessiert hat.
Der 1. Bezirk, den Sie angesprochen haben, hat „Nein“
gesagt, weil er die Schleusen nicht aufmachen wollte. So, all das werden wir
beide im Privatissimum klären. Ich lege Ihnen das vor und dann schauen wir, wer
Recht hat. Wir könne dann irgendwann sozusagen fürs Archiv...(Abg Friedrich
Strobl: Aber wir gehen schon zurück ab Einreichung!) Bitte? (Abg
Friedrich Strobl: Wir gehen schon weiter zurück! Wir gehen schon zurück bis zur
Einreichung!) Ja, das wurde ja damals negativ beschieden, sicher. Gut, wir
müssen für die anderen 98 nur irgendwann einmal klarstellen, wer von uns beiden
dann
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