Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 51
entsorgt wird. Ich glaube aber, dass eine Regelung sehr gut
gewesen wäre, wenn man hier klargestellt hätte, dass man ein Kraftfahrzeug, das
sich ohne Kennzeichen auf öffentlichem Straßengrund befindet, nicht sofort
entfernen und abschleppen kann. Es gibt Situationen, wo nicht jeder
Kraftfahrzeugbesitzer eine Garage, ein Ferienhaus oder sonst etwas hat und wo
bei einem gewissen Wechsel von Nummern ein Fahrzeug vielleicht nur ein paar Stunden
auf der Straße steht. In dem Fall hätte man eine Regelung aufnehmen können,
dass hier eine gewisse Übergangsmöglichkeit besteht.
Ein zweiter Punkt ist der Wildwuchs bei den
Zeitungskolporteuren, die natürlich oft völlig illegal, weil sie viel zu große
Flächen vor U-Bahn Abgängen und auf öffentlichem Grund benützen und hier ihre
Taschen auflegen, wo wir viele Beschwerden aus der Wohnbevölkerung haben, wo
zum Teil die Gehwege völlig verstellt werden. Auch hier ist das eine nicht
wirklich ausreichende Regelung.
Die Ladung an Hauseigentümer in einem Haus per
Anschlag ist also äußerst bedenklich, genauso - wie schon ausgeführt - die
bedenkliche Situation des Zugriffs auf Eigentum ohne entsprechenden
vorhergehenden Bescheid.
Ich glaube, dass wir uns hier zwar in eine Richtung
entwickeln, wo die Mehrheitsfraktion versucht hat, für vielerlei Beschwerden
aus der Wohnbevölkerung eine Lösung zu finden, dass es aber letzen Endes mit
dieser Vorlage nicht gelungen ist und die daher ein Flickwerk ist, dem wir nicht
zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Friedrich Strobl. Ich
erteile ihm das Wort.
Abg Friedrich Strobl (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr
geehrter Herr Vizebürgermeister!
Wir haben hier ein Gesetz zu diskutieren
beziehungsweise darüber zu befinden, das in den vergangen Tagen und Wochen - ja
da gebe ich der Frau StRin Rothauer Recht - sehr oft in den Medien auch
aufgeschienen ist und es gibt dazu einiges zu sagen.
Schanigarten. Sie haben darauf hingewiesen, dass es
einen Präzedenzfall gibt, dass es einen Wildwuchs gibt, dass es Unmut bei den
Bewohnern gibt, dass es Beschwerden der Wohnbevölkerung gibt, dass es
Beschwerden der Kaufleute gibt. Sie haben von der Schanigartencausa gesprochen.
Sie haben auf die Problematik des 1. Bezirks im besonderen hingewiesen,
haben aber dabei vergessen darauf hinzuweisen, dass dieser Präzedenzfall, den
Sie hier immer zitiert haben - und die meisten der hier Anwesenden wissen, um
welchen Fall es diesbezüglich geht - mit dem Gebrauchsabgabegesetz an und für
sich nichts zu tun hat, sondern hier ist es um eine Grundbenützungsüberlassung
gegangen. Diese Grundbenützungsüberlassung wurde von einem Gastronomiebetrieb
eingereicht und wurde zuerst einmal von der damaligen Wirtschaftskommission im
1. Bezirk genehmigt, deren Vorsitzender damals der Herr KR Grundwalt war.
Es hat die Zustimmung vom damaligen Bezirksvorsteher gegeben. Das war damals
noch der Herr BV Schmitz. Und es hat letztendlich auch die Bewilligung vom
damals verantwortlichen Stadtrat gegeben, das war der Herr Dr Görg. Also das
muss man auch einmal klarstellen, wer denn tatsächlich, wenn wir über diesen
Präzedenzfall sprechen, die Genehmigungen dafür erteilt hat.
Es ist in der Zwischenzeit, während dieses Verfahren
gelaufen ist, dazu gekommen, dass die Wahlen waren und es hat einen neuen Bezirksvorsteher
gegeben. Der Bezirksvorsteher hieß dann KR Grundwalt oder heißt KR Grundwalt,
der damals der Vorsitzende der Wirtschaftskommission war und er hat als
Bezirksvorsteher zunächst auch genehmigt. Dann hat es Einzelproteste gegeben
und ich bin sehr froh, dass der Herr Kollege Neuhuber jetzt auch anwesend ist.
Ich hoffe, Sie haben das Vorige auch gehört, wer die Bewilligungen damals
erteilt hat, weil Sie das bei einer Pressekonferenz, die Sie damals im
1. Bezirk gegeben haben, noch nicht so gewusst haben.
Der Herr BV Grundwalt hat dann neuerlich bestätigt
und seine Zustimmung gegeben. Und plötzlich bei einer letzten Verhandlung ist
es diesbezüglich irgendwie zu einem Protest gekommen. Das Ganze aber jetzt als
Präzedenzfall herzunehmen und zu sagen, hier ist Handlungsbedarf, nämlich im
Gebrauchsabgabengesetz, ist schlicht und einfach falsch, denn (StRin Dipl
Ing Dr Herlinde Rothauer: Oh ja!) es hat damit nichts zu tun. Bei diesem
Präzedenzfall, Frau Stadträtin, den Sie angesprochen haben, hat es auch schon
Reaktionen gegeben. So einen Fall kann es nicht mehr geben.
Aber bleiben wir noch bei den Schanigärten und
bleiben wir bei den Argumenten, die die Frau Dr Rothauer gebracht hat. Ja es
ist schon richtig, dass es Bezirke gibt und dass es Gegenden gibt, wo man davon
sprechen kann, dass es sehr viele Schanigärten gibt. Aber dass erstens einmal
der Vorschlag zur Änderung von Ihnen kommt, die Sie doch aus der
Wirtschaftskammer kommen, wo Sie darauf hingewiesen haben, dass es als
Interessensvertretung einen Kammervorschlag zum Beispiel auch für die
Gastronomen aber auch für die Kaufleute gibt, aber dieser Vorschlag, der ja
auch Gegenstand eines Antrags im Wirtschaftsparlament gewesen ist, gleichzeitig
beinhaltet, dass quasi die, die jetzt einen Schanigarten haben, alle aus dem
Schneider sind aber neue soll es halt in Wirklichkeit nicht mehr geben, das
ist, glaube ich, als Interessensvertretung nicht korrekt und so sollte man
auch, glaube ich, nicht argumentieren.
Was auch noch dazu zu sagen ist: Natürlich gibt es in den
Bezirken das eine oder andere Problem bei der Gestaltung, vor allem dann, wenn
sich der Bezirk etwas überlegt, wenn er sagt, ich möchte mehr öffentlichen Raum
gewinnen und Veränderungen vornehmen und sich dann der dahinter liegende Gastronom
denkt: Okay, das ist eine gute Gelegenheit, da melde ich einen
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