Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 51
unterbreitet hat, wurde abgelehnt und wurde in dieses Gesetz
nicht aufgenommen, sondern mit folgender Begründung laut Vorlageakt abgelehnt:
Diese Regelung der Sondernutzung von öffentlichem Grund, und ich zitiere jetzt
wörtlich aus dem Akt: "…würde ausschließlich auf Grund
raumordnungsbezogener Kriterien geschaffen. Eine derartige Regelung würde
jedoch den fiskalischen Zweck der Gebrauchsabgabe verdrängen."
Na das kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen
und Herren, denn im geltenden Gesetz, auch jetzt nach dieser Novelle, steht ja
im § 2 wörtlich: „Die Gebrauchserlaubnis ist zu versagen, wenn dem
Gebrauch öffentliche Rücksichten wie insbesondere Umstände sanitärer oder
hygienischer Art, Gründe der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs, der Parkraumbedarf, städtebauliche Interessen, Gesichtspunkte des
Stadt- und Umlandbildes oder Umstände des Natur-, Denkmal- oder Bodenschutzes
entgegenstehen“. Na das sind ja zu 90 Prozent raumbezogenen Tatbestände.
Also das habe ich nicht verstanden, wieso dann eine Gestaltungsverordnung, die
auch raumordnungsbezogene Kriterien zum Inhalt hat, diesem Anspruch des
Gesetzes hier nicht genügen soll.
Gut, ich habe das in der Landesregierungssitzung
vorgebracht, wo diese Gesetzesvorlage zuerst gelandet ist und der Herr
Bürgermeister hat mir gesagt: Nein, nein, er ist sehr dafür, er ist dafür, dass
das geregelt wird, er steht voll dahinter und er wird sich auch persönlich
dafür einsetzten. Gut, ich bin also zuversichtlich, ich habe die volle
Unterstützung des Herrn Bürgermeisters gefunden. Ich habe es in der
Ausschusssitzung dann noch einmal hervorgebracht und der Herr VBgm Rieder hat
mir geantwortet: Nein, nein, das ist kompliziert und gehört vielleicht doch nicht
so sehr in die Finanzverwaltung, wahrscheinlich eher bei der Frau StRin Mag
Brauner, aber es wird eh die Kammer zu Gesprächen eingeladen und es wird schon
gemacht. Also von daher hab ich auch die Unterstützung. Ich habe die Frau StRin
Brauner in einem persönlichen Gespräch schon heuer im Winter angesprochen und
habe sie darauf aufmerksam gemacht und sie hat gesagt, ja, ja, sie sieht auch
den Handlungsbedarf, ja, ja, sie ist eh auch dafür, dass man so etwas macht.
Und der Herr StR Schicker, den ich angesprochen habe, weil wir ja bei einer Art
Gestaltungsverordnung oder wie immer wir sie nennen wollen dazu ja auch die
MA 19 und die MA 28 brauchen, war auch sehr einverstanden. Also ich
habe rundum Unterstützung gefunden.
Das macht mich ein bisserl ratlos, weil bei soviel
Unterstützung und keiner Umsetzung weiß ich nicht recht, wie ich damit umgehen
soll. Ich habe heute den Herrn Bürgermeister noch einmal angesprochen und ich
habe erfahren: Ja das ist schon auf Schiene. Leider hat mir gestern in der
Kammer niemand sagen können, wer und ob eingeladen wurde. Irgendwie ist das
dort nicht eingetroffen. (Abg Mag Christoph Chorherr: Schiene wohin?)
Ja Schiene wohin, genau, ein berechtigter Einwand.
Nun gut, also wir werden sehen. Ich bin ja für alle Vorschläge offen. Es muss
ja nicht die Gestaltungsverordnung sein und es muss nicht so gemacht werden, es
kann auch anders gemacht werden. Ich bin für alles offen, aber ich fürchte
halt, ohne Hinweis im Gebrauchsabgabengesetz, wo das zumindest erwähnt ist,
dass das auch ein Kriterium ist, wird es wahrscheinlich nicht gehen, weil die
Genehmigungsverfahren gehen nun einmal nach diesem Gesetz. Das heißt, es wird
wahrscheinlich ohne eine Ergänzung dieses Gesetzes doch nicht ganz gehen und es
eilt.
Warum eilt es? Weil Schanigärten, so nicht irgendwann
mitten im Jahr ein Lokalwechsel stattfindet, in der Regel im Winter zur
Genehmigung eingereicht werden, damit sie dann in Betrieb gehen können, wenn
die schöne Jahreszeit, also die Schanigartensaison beginnt, die ja jedes Jahr
vom Herrn Bürgermeister höchstpersönlich eröffnet wird.
Die Kammer hat diesen Vorschlag nicht nur in das
Begutachtungsverfahren dieses Gesetzes im Herbst eingebracht, sondern schon vor
einem Jahr, also im Frühjahr 2002, dem Magistrat mit der Bitte übermittelt,
man möge sich mit der Materie beschäftigen. Da war noch gar nicht bekannt, dass
gerade eine Novelle in Ausarbeitung ist. Na da ist jetzt ein Jahr vergangen und
es ist nichts geschehen.
Ich habe auch darauf den Herrn Bürgermeister
aufmerksam gemacht und habe ihn gebeten, das doch auch bei der weiteren
Vorgangsweise zu berücksichtigen, denn jetzt ist die Schanigartensaison ins
Land gezogen und wir haben einen Präzedenzfall der Genehmigung gehabt, worüber
sich alle aufgeregt haben, aber er ist trotzdem genehmigt worden. Es wird die
nächste Schanigartensaison womöglich ins Land ziehen und wir werden noch immer
nach dem bisherigen Verfahren vorgehen.
Also ich will hier jetzt nicht prophetisch wirken,
aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle Handlungsbedarf fest und
ich hoffe sehr, dass wir demnächst auch einen entsprechenden Vorschlag bekommen
werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Josef Wagner. Ich erteile
ihm das Wort.
Abg Josef Wagner (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
Die freiheitliche Fraktion wird dieser
Gesetzesvorlage nicht zustimmen und ich möchte ganz kurz noch ein paar Punkte einbringen
und begründen, warum wir der Gesetzesvorlage nicht zustimmen können und werden,
obwohl schon viele Argumente gegen diesen Vorschlag, der hier zur
Beschlussfassung eingebracht wurde, sprechen.
Ein weitere Punkt ist, dass es hier bei der Regelung der
sogenannten Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen eine wesentliche Verschlechterung
gibt. Ich weiß schon, die Aktion wurde eingestellt, dass man eine Zeit lang
einige Tage ein Kraftfahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund stehen
lassen konnte und dann über die Magistratsabteilung kostenlos entsorgen lassen
kann. Ich nehme zur Kenntnis, dass das nicht mehr kostenlos
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