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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 51

 

unterbreitet hat, wurde abgelehnt und wurde in dieses Gesetz nicht aufgenommen, sondern mit folgender Begründung laut Vorlageakt abgelehnt: Diese Regelung der Sondernutzung von öffentlichem Grund, und ich zitiere jetzt wörtlich aus dem Akt: "…würde ausschließlich auf Grund raumordnungsbezogener Kriterien geschaffen. Eine derartige Regelung würde jedoch den fiskalischen Zweck der Gebrauchsabgabe verdrängen."

 

Na das kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn im geltenden Gesetz, auch jetzt nach dieser Novelle, steht ja im § 2 wörtlich: „Die Gebrauchserlaubnis ist zu versagen, wenn dem Gebrauch öffentliche Rücksichten wie insbesondere Umstände sanitärer oder hygienischer Art, Gründe der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, der Parkraumbedarf, städtebauliche Interessen, Gesichtspunkte des Stadt- und Umlandbildes oder Umstände des Natur-, Denkmal- oder Bodenschutzes entgegenstehen“. Na das sind ja zu 90 Prozent raumbezogenen Tatbestände. Also das habe ich nicht verstanden, wieso dann eine Gestaltungsverordnung, die auch raumordnungsbezogene Kriterien zum Inhalt hat, diesem Anspruch des Gesetzes hier nicht genügen soll.

 

Gut, ich habe das in der Landesregierungssitzung vorgebracht, wo diese Gesetzesvorlage zuerst gelandet ist und der Herr Bürgermeister hat mir gesagt: Nein, nein, er ist sehr dafür, er ist dafür, dass das geregelt wird, er steht voll dahinter und er wird sich auch persönlich dafür einsetzten. Gut, ich bin also zuversichtlich, ich habe die volle Unterstützung des Herrn Bürgermeisters gefunden. Ich habe es in der Ausschusssitzung dann noch einmal hervorgebracht und der Herr VBgm Rieder hat mir geantwortet: Nein, nein, das ist kompliziert und gehört vielleicht doch nicht so sehr in die Finanzverwaltung, wahrscheinlich eher bei der Frau StRin Mag Brauner, aber es wird eh die Kammer zu Gesprächen eingeladen und es wird schon gemacht. Also von daher hab ich auch die Unterstützung. Ich habe die Frau StRin Brauner in einem persönlichen Gespräch schon heuer im Winter angesprochen und habe sie darauf aufmerksam gemacht und sie hat gesagt, ja, ja, sie sieht auch den Handlungsbedarf, ja, ja, sie ist eh auch dafür, dass man so etwas macht. Und der Herr StR Schicker, den ich angesprochen habe, weil wir ja bei einer Art Gestaltungsverordnung oder wie immer wir sie nennen wollen dazu ja auch die MA 19 und die MA 28 brauchen, war auch sehr einverstanden. Also ich habe rundum Unterstützung gefunden.

 

Das macht mich ein bisserl ratlos, weil bei soviel Unterstützung und keiner Umsetzung weiß ich nicht recht, wie ich damit umgehen soll. Ich habe heute den Herrn Bürgermeister noch einmal angesprochen und ich habe erfahren: Ja das ist schon auf Schiene. Leider hat mir gestern in der Kammer niemand sagen können, wer und ob eingeladen wurde. Irgendwie ist das dort nicht eingetroffen. (Abg Mag Christoph Chorherr: Schiene wohin?)

 

Ja Schiene wohin, genau, ein berechtigter Einwand. Nun gut, also wir werden sehen. Ich bin ja für alle Vorschläge offen. Es muss ja nicht die Gestaltungsverordnung sein und es muss nicht so gemacht werden, es kann auch anders gemacht werden. Ich bin für alles offen, aber ich fürchte halt, ohne Hinweis im Gebrauchsabgabengesetz, wo das zumindest erwähnt ist, dass das auch ein Kriterium ist, wird es wahrscheinlich nicht gehen, weil die Genehmigungsverfahren gehen nun einmal nach diesem Gesetz. Das heißt, es wird wahrscheinlich ohne eine Ergänzung dieses Gesetzes doch nicht ganz gehen und es eilt.

 

Warum eilt es? Weil Schanigärten, so nicht irgendwann mitten im Jahr ein Lokalwechsel stattfindet, in der Regel im Winter zur Genehmigung eingereicht werden, damit sie dann in Betrieb gehen können, wenn die schöne Jahreszeit, also die Schanigartensaison beginnt, die ja jedes Jahr vom Herrn Bürgermeister höchstpersönlich eröffnet wird.

 

Die Kammer hat diesen Vorschlag nicht nur in das Begutachtungsverfahren dieses Gesetzes im Herbst eingebracht, sondern schon vor einem Jahr, also im Frühjahr 2002, dem Magistrat mit der Bitte übermittelt, man möge sich mit der Materie beschäftigen. Da war noch gar nicht bekannt, dass gerade eine Novelle in Ausarbeitung ist. Na da ist jetzt ein Jahr vergangen und es ist nichts geschehen.

 

Ich habe auch darauf den Herrn Bürgermeister aufmerksam gemacht und habe ihn gebeten, das doch auch bei der weiteren Vorgangsweise zu berücksichtigen, denn jetzt ist die Schanigartensaison ins Land gezogen und wir haben einen Präzedenzfall der Genehmigung gehabt, worüber sich alle aufgeregt haben, aber er ist trotzdem genehmigt worden. Es wird die nächste Schanigartensaison womöglich ins Land ziehen und wir werden noch immer nach dem bisherigen Verfahren vorgehen.

 

Also ich will hier jetzt nicht prophetisch wirken, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle Handlungsbedarf fest und ich hoffe sehr, dass wir demnächst auch einen entsprechenden Vorschlag bekommen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Josef Wagner. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die freiheitliche Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen und ich möchte ganz kurz noch ein paar Punkte einbringen und begründen, warum wir der Gesetzesvorlage nicht zustimmen können und werden, obwohl schon viele Argumente gegen diesen Vorschlag, der hier zur Beschlussfassung eingebracht wurde, sprechen.

 

Ein weitere Punkt ist, dass es hier bei der Regelung der sogenannten Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen eine wesentliche Verschlechterung gibt. Ich weiß schon, die Aktion wurde eingestellt, dass man eine Zeit lang einige Tage ein Kraftfahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund stehen lassen konnte und dann über die Magistratsabteilung kostenlos entsorgen lassen kann. Ich nehme zur Kenntnis, dass das nicht mehr kostenlos

 

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