Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 51
Ein 2. Punkt auch, nur am ersten Blick ein Detail: Es geht
in diesem Kontext um eine Erhöhung der Strafbestimmungen. Ich weiß nicht, ob
Sie wissen, wie viel die erhöht werden. Ich sage es Ihnen: Um das Zehnfache
werden die Strafen erhöht. Das sind schon Dinge, die, wenn sie missbräuchlich
eingesetzt werden - und ich gestehe offen, ich habe gegenüber den Behörden,
vielleicht auch durch meine Sozialisierung, nicht eine prinzipiell
vertrauensvolle Einstellung, etwa die werden das schon im Interesse des Allgemeinwohls
sehen. Man muss da nicht nach Italien blicken, da reicht manchmal auch ein
Blick nach Österreich, da reicht ein Blick in die USA, wie Behörden unter einem
bestimmten politischen Druck agieren.
Das ist ein Freibrief, der jetzt in einem Detail passiert.
Wir wollen es hier nur ganz deutlich sagen, um Sie aufmerksam zu machen, dass
das kein Weg ist, den der Rechtsstaat gehen soll, weil so ein Rechtsstaat sehr
schnell auch zu einem Unrechtsstaat werden kann!
Was sich da unter dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz
verbirgt soll nicht ein Anfang einer Entwicklung sein, die wir langfristig
bereuen werden. Deswegen werden wir dieser Novelle nicht zustimmen. – Danke
schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Als
Nächste zum Wort gemeldet ist die Frau Stadträtin Dipl Ing Dr Rothauer. Ich
erteile ihr das Wort.
StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Wir von der ÖVP haben aber auch noch einen anderen
Grund, weswegen wir heute dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen, uns fehlt
nämlich etwas. Uns fehlt etwas ganz Wesentliches und das werde ich Ihnen jetzt
möglichst kurz unterbreiten.
Das Gebrauchsabgabegesetz regelt einmal die
Tariffrage. Da hat der Herr Kollege Chorherr jetzt schon dazu gesprochen. Das
Gebrauchsabgabegesetz regelt aber auch die Erteilung der Gebrauchnahme, also
die Erlaubnis zum Gebrauch öffentlichen Gutes. Das betrifft alles mögliche:
Steckschilder, Warenausräumungen und auch Schanigärten.
Das ist eine spannende Frage, weil es bei den
Schanigärten in letzter Zeit besondere Aufregungen gegeben hat. Diese Regelung
ist im § 2 dieses Gesetzes getroffen. Da gibt es also Versagungsgründe,
weswegen man eine beantragte Gebrauchnahme nicht genehmigen muss oder will.
Dieser § 2 hat sich zuletzt bei der Schanigartencausa als zu zahnlos
erwiesen oder zumindest als lückenhaft. Vor allem hat in diesem Verfahren die
Bezirksvertretung, der Bezirk eine ganz, ganz schwache Stellung. Und das ist
nicht gut so! Weswegen? Weil der Bezirk derjenige ist, der eigentlich mit
Schwierigkeiten, die vor Ort auftreten oder die durch Schanigärten auftreten,
am meisten konfrontiert ist.
Wir sehen daher Handlungsbedarf. Handlungsbedarf
warum? Weil die Schanigärten sich zunehmender Beliebtheit erfreuen.
Schanigärten sind ja nicht nur für den Unternehmer gewinnbringend, sondern
Schanigärten sind ja unter den Gästen, unter den Konsumenten ungeheuer beliebt.
Hier im Saal sind jetzt nur wenige anwesend, aber selbst wenn wir alle befragen
würden, wage ich zu wetten, dass niemand der Befragten sagt, bei schönem Wetter
setzt er sich lieber in ein geschlossenes Lokal hinein als in einen Garten.
Das heißt nicht zuletzt, weil es auch einem
dringenden Kundenwunsch entspricht, sind die Schanigärten gewachsen, gewachsen,
zum Teil gewuchert. Zum Teil gab es an prominenten Plätzen eine als Wildwuchs
zu bezeichnende Ausdehnung, wo die Attraktivität und die Anziehungskraft
natürlich besonders hoch ist, und das hat schon einigen Unmut hervorgerufen.
Beschwerden von der Wohnbevölkerung, bei der offensichtlich auch zwei Seelen in
der Brust wohnen. Als Schanigartenbenützer sind sie mit dieser Einrichtung
durchaus zufrieden, als Bewohner in den Wohnhäusern leiden sie mitunter unter
den Schanigärten vor ihren Wohnhäusern und beschweren sich über
Lärmbelästigungen und so weiter.
Aber es hat auch unter Kaufleuten schon zunehmend
Beschwerden gegeben, weil - und ich kann es ruhig als Beispiel nennen - zum
Beispiel am Graben die Ausdehnung der Schanigärten bereits so groß geworden
ist, dass einige Händler meinen, dass ihre Geschäftsportale, ihre Auslagen
nicht mehr so gut wahrgenommen werden können und dass die Kunden, die zu ihnen
strömen sollen, sich mitunter sogar beeinträchtigt oder beengt fühlen.
So, was tun? Also erstens hat der 1. Bezirk
darauf gedrängt, dass etwas getan wird, weil er darunter leidet. Und da hat die
Kammer, weil sie ja auch Interessensvertretung der Gastwirte ist, die
Schanigärten natürlich besonders gerne haben, und auch die
Interessensvertretung der Kaufleute ist, die sich unter Umständen beschweren,
einen Vorschlag zu diesem Gebrauchsabgabegesetz gemacht, der so einfach wie
wirkungsvoll ist: Man könnte nämlich in das Genehmigungsverfahren noch als
Tatbestand für die Erteilung oder Nichterteilung eine sogenannte
Gestaltungsverordnung für einen ganzen Bezirk, für Bezirksteile, für einzelne
Straßen, ganz beliebig, aufnehmen, und zwar nicht als Zwangsbeglückung für den
Bezirk und nicht als Verhinderungsinstrument für die Schanigärten.
Nicht als Zwangsbeglückung für den Bezirk deshalb,
weil der Bezirk selbst befinden müsste oder beantragen müsste, dass man so eine
Gestaltungsverordnung für einzelne Teile, für einen ganzen Bezirk, wie auch
immer, durch die Behörde oder durch den Magistrat ausarbeiten lassen soll. Eine
solche Gestaltungsverordnung soll auch für das Genehmigungsverfahren einen
Maßstab setzen und kein Verhinderungsinstrument sein, weil es gibt ja nicht nur
Bereiche gibt, wo es schon sehr eng mit der Vielzahl und mit der Ausdehnung der
Schanigärten ist, sondern es gibt ja auch Bereiche, wo es sehr schwer ist,
einen Schanigarten zu bekommen, wo es eng ist, wo der Platz nur geschaffen
werden kann, wenn Parkplätze verloren gehen und so weiter. Auch diese Causa
gehörte irgendwie einvernehmlich geregelt.
Nun dieser Vorschlag, den die Kammer da
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular