Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 51
Gutachten, in welchem Zustand diese Firma ist und wie hoch
der Schaden letztendlich ist, weil eben zurzeit die Sachlage so ist, dass man
ihn nicht komplett einschätzen kann, weil ja ein Großteil der Unterlagen
richtigerweise bei der Wirtschaftspolizei liegen und sie daher erst wieder
freigegeben werden mussten, damit die Steuerberatungskanzlei hier alle
Unterlagen sichten kann.
Wenn diese Beurteilung fertig ist, dann wird gemäß
dieser Ermächtigung Wiener Wohnen entscheiden, wie es eben mit dieser
Beteiligung ausschaut und mit welchem konkreten Prozentsatz.
Mir ist es nur wichtig, hier noch einmal zu betonen:
Es war ein Geschäftsführer, der Gelder, die ihm treuhändig übergeben wurden,
verspielt hat. Wiener Wohnen hat es aufgedeckt und sofort reagiert und StR
Faymann hat sehr rasch, sehr kompetent im Sinne der Mieterinnen und Mieter
reagiert, die – das kann ich Ihnen auch versichern, weil ja einer dieser
betroffenen Bauten auch bei mir im Wahlkreis ist – auch sehr froh sind, dass
hier in ihrem Sinne entschieden worden ist, sodass die Sanierung, die ihnen
wichtig ist, auch schnell fortgesetzt wird und hier für die Mieterinnen und
Mieter kein Schaden entsteht. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Die
Aktuelle Stunde ist beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen gebe
ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhang mit § 31 Abs 1 der
Geschäftsordnung bekannt, dass eine schriftliche Anfrage von den Abgeordneten
des Klubs der Wiener Freiheitlichen eingelangt ist.
Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des
Grünen Klubs im Rathaus 6, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 1, des Klubs
der Wiener Freiheitlichen 2 Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle
Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das
Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird. Berichterstatter hiezu ist der
Herr Abgeordnete Ekkamp. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg Franz Ekkamp: Frau
Landtagspräsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Landtages!
Die Post 1 betrifft eine Änderung des
Gebrauchsabgabengesetzes von 1966 und mit dieser Novelle sollen die in der
Praxis auftretenden Abgrenzungsprobleme betreffend der Sondernutzungen nach dem
Gebrauchsabgabengesetz 1966 und jenem Sondergebrauch, der dem Privatrecht
unterliegt,
beseitigt werden. Ich ersuche Sie um Zustimmung.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll:
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General-
und die Spezialdebatte zusammen zu legen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben?
– Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist der
Herr Abgeordnete Mag Chorherr. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner
Klub im Rathaus): Meine Damen und Herren!
Auf den ersten Blick - und wir haben dieses Gesetz
auch länger im Klub diskutiert - müsste man eigentlich sagen, na klar, bitte
das ist doch vernünftig, wenn jemand das Auto in die Gegend stellt, soll es
doch rasch weggeräumt werden. Das ist oft mühsam mit den jetzigen Maßnahmen.
Klar behindert das Verfahren und bevor da jetzt langmächtig herumgetan wird,
räumen wir bitte das Auto weg. Gerade als GRÜNE hätten wir eigentlich kein
Problem damit. Ich glaube, dass das sogar einer der Hauptgründe ist, dass da von
Seiten der ÖVP und der FPÖ die Ablehnung kommt. Ginge es nur um das, würden wir
nicht lange diskutieren, sondern würden wir zustimmen.
In Abwägung haben wir das dann länger diskutiert und
ich möchte Ihnen jetzt für zukünftige Vorhaben begründen, warum wir da
skeptisch sind.
Es ist ein Wesen unseres Rechtsstaates, dass die
Behörden aufgrund von Bescheiden, aufgrund von rechtsstaatlichen Verfahren
eingreifen können. Und ich muss ja gar nicht in den großen Kübel greifen, wie
in anderen Ländern der sogenannten westlichen Welt jetzt aus irgendwelchen
übergeordneten Kriterien rechtsstaatliche Verfahren abgekürzt werden. Aber wir
sehen das als grundsätzlich bedenklich - und das sage ich auch in Richtung der
Sozialdemokratie -, wenn man beginnt, den Behörden zu ermöglichen, ohne
Verfahren einzugreifen. Ob man hier nicht eine Büchse der Pandora eröffnet?
Nur ein Beispiel: Eine andere Regierung hat die
Möglichkeit, herumstehende Gegenstände ohne Verfahren zu entfernen.
Rund um Demonstrationen,
rund um andere Artikulationen wollen wir nicht, dass einer Behörde in die Hand
gegeben wird, ohne Verfahren einzugreifen, wogegen dann auch schwer
Rechtsmittel zu ergreifen sind.
Das ist der Grund, dass wir hier schon auch Richtung
Vizebürgermeister sagen: Achtung, welchen Weg geht ihr da? Heute sind es
herumstehende Autos, ja, kein Problem. Was ist es morgen und wozu kann das
benützt werden? Und wir sollen, ich glaube aus gutem Grund, dabei bleiben und
sagen, die Behörde soll Verfahren einleiten. Interessanterweise hat bei dieser
Novelle auch die Wirtschaftskammer einen interessanten Vorschlag gemacht, der
das gleiche Ziel erreicht hätte ohne das Verfahren auszuhebeln.
Der Vorschlag war, dass die Behörde agieren kann,
dass aber Berufungen gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung haben.
Was heißt das im Klartext? Was wird damit befürchtet? Es steht ein Auto herum
oder ein anderer Gegenstand und jemand beruft gegen den Bescheid und der hat
aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Krempel steht noch wochen- oder monatelang
herum. Das kann nicht das Ziel der Sache sein. Aber hier schüttet man das Kind
mit dem Bade aus.
Und ich warne nachdrücklich aus demokratiepolitischen
Gründen davor, dass wir beginnen, den Behörden zu ermöglichen, ohne Verfahren
Handlungen zu setzen!
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