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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 51

 

Es ist ja allgemein bekannt, dass die Stadt den größten Biobetrieb Österreichs betreibt und ich möchte Sie in diesem Zusammenhang fragen: Wie wird die Zukunft für die biologische Landwirtschaft in Wien aussehen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ja, die biologische Landwirtschaft hat in Wien Tradition. Bereits seit Ende der 70iger Jahre hat die Stadt Wien auf biologische Landwirtschaft gesetzt und seit meiner Amtszeit ist die biologische Landwirtschaft von 20 auf 75 Prozent gestiegen.

 

600 Hektar Landwirtschaftsfläche werden hier in Wien ökologisch bewirtschaftet. Ich setze derzeit darauf, dass am Magdalenenhof nochmals 250 Hektar zusätzlich bewirtschaftet werden. Das heißt, es wird sicherlich in weiterer Zukunft im Land Wien möglich sein, knapp zu 100 Prozent biologisch-landwirtschaftlich zu erzeugen.

 

Daher meine Forderung auch an den Bundesgesetzgeber, hier eindeutige Regelungen zu Haftungsfragen zu treffen, denn es geht mir darum, dass die biologische Landwirtschaft in Wien tatsächlich Zukunft hat und dass hier das Verursacherprinzip zum Tragen kommt, denn es kann eben nicht sein, dass hier die biologische Landwirtschaft womöglich nicht zum Durchbruch kommt, weil daneben ein Feld mit gentechnisch veränderten Organismen einen Einfall verursachen könnte.

 

Also, in erster Linie werde ich darauf achten, biologische Landwirtschaft in Wien weiter zu forcieren, freiwillig auf gentechnisch veränderte Organismen zu verzichten und dritter Punkt, darauf hinzuwirken, Regelungen im Gentechnikgesetz für Haftungsfragen und selbstverständlich für Mindestabstände zu erlassen, in weiterer Folge im Naturschutzrecht natürlich hier strenge Bewilligungspflichten zu erlassen

 

und in weiterer Folge, in der Vorbereitung des Bodenschutzgesetzes alle Maßnahmen zu setzen, um die biologische Landwirtschaft auch weiterhin in Zukunft leben zu lassen.

 

Präsident Johann Hatzl: Die zweite Frage (FSP/02764/2003/0001-KGR/LM) wurde von der Frau Abg Dr Pilz gestellt und ist an Frau Dr Pittermann gerichtet: "In Wiens Pflegeheimen müssen nach wie vor hochbetagte Menschen in Achtbettzimmern leben. An dieser Misere wird sich auch langfristig nichts ändern, da ein moderne Standards setzendes Wiener Pflegeheimgesetz nach wie vor ausständig ist. Wann legen Sie dem Landtag endlich den Entwurf eines Pflegeheimgesetzes vor, welches die Lebensqualität der Betroffenen substantiell verbessert?"

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

 

Zu Ihrer Frage, wann das Pflegeheimgesetz endlich Wirklichkeit wird, muss ich Ihnen antworten, dass wir am 28. Oktober 2002 von der Abteilung aus das Ersuchen an die Magistratsdirektion-Verfassungsdienst um die Zustimmung zur Einleitung eines internen Begutachtungsverfahren für diesen Entwurf gerichtet haben.

 

In der Stellungnahme hat die Magistratsdirektion-Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten darauf Bezug genommen, dass die Bundesregierung gemäß Art. 140 beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Aufhebung von Bestimmung des Vorarlberger Pflegeheimgesetzes betreffend freiheitsbeschränkender Maßnahmen gestellt hat. Der Verfassungsgerichthof hat auf Grund dieses Antrags darüber zu entscheiden, inwieweit für diese freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Heimen des Bundes und Landes der Bundes- oder Landesgesetzgeber zuständig ist. Mit der Entscheidung ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

 

Die Magistratsdirektion-Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten hat verlangt, dass man mit der Begutachtung wartet, bis dieses Verfassungsgerichtshofurteil eingelangt ist und erst dann soll das Wiener Heimgesetz beschlossen werden. Wir werden aber in der Zwischenzeit die Arbeiten für die Verordnung bezüglich dieses Gesetzes vorantreiben, um dann ziemlich zu gleicher Zeit sowohl das Gesetz wie die Verordnungen zu haben und es werden selbstverständlich über die Verordnungen noch interfraktionelle Gespräche stattfinden, sodass jede Fraktion die Möglichkeit hat, entsprechend dabei mitzureden.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abgeordnete Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Das ist tatsächlich eine wichtige und entscheidende Frage, wie der Verfassungsgerichtshof in dieser Sache entscheiden wird und die Frage der Freiheitsbeschränkungen ist eine zentrale, die im Pflegeheimgesetz - und da bin ich ganz auf Ihrer Seite - zu regeln sein wird und zwar so, dass sie auch hält.

 

Aber, und wir haben ja schon einen Entwurf am Tisch gehabt, es geht auch - und Sie kennen unsere Grüne Argumentation – um ganz wichtige infrastrukturelle Maßnahmen, die zu setzen sind. Und der Entwurf, so wie er jetzt auf dem Tisch liegt, sieht solche leider nicht vor. Das hat mit dem Vorarlberger Gesetz ja gar nichts zu tun, dass man da die Misere mit den Achtbettzimmern und der Schaffung von privaten Rückzugsräumen für die auch zugegeben hochbetagten, gebrechlichen, vielleicht nicht immer ganz aktiven Menschen unbeachtet lässt, denn auch diese haben einen Anspruch auf Intimsphäre. Und hier sieht Ihr Gesetzesvorschlag nichts vor, um die modernen Standards von Ein- bis Zweibettzimmer zwingend vorzuschreiben. Sie haben gemeint, vieles wird in der Verordnung zu regeln sein.

 

Meine Frage jetzt an Sie: Wollen Sie diese moderne Ausstattung in den Pflegeheimen garantieren und haben Sie dafür schon eine finanzielle Vorkehrung getroffen, die außerhalb des KAV gefunden werden muss, weil dieser sehr wenig Geld hat, was wir ja durchaus schon in den letzten Tagen besprochen haben?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau amtsführende Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Wir sind uns, wie gesagt, alle bewusst, dass wir diese

 

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