Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 83
Dienstrechtsgesetz 1995 (das ist die 3. Novelle zum
Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995), geändert werden sollen.
Berichterstatterin hiezu ist die Frau Amtsführende
Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr
geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie, die vom Herrn Präsidenten schon
ausführlich beschriebenen Novellen zu diskutieren und ihnen zuzustimmen. Danke
schön.
Präsident Johann Hatzl: Wir haben hier
eine Debatte vorgesehen. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung
schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht
der Fall, ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Als erster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag
Chorherr.
Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner
Klub im Rathaus): Meine Damen und Herren!
Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt, in welchem es
um die Dienstordnung und um eine Reihe von anderen Gesetzesänderungen geht,
nutzen, um auf die aktuelle Diskussion, die in der Tat und mit Recht ganz
Österreich bewegt, den unglaublichen Vorschlag der Bundesregierung zur - was
heißt Pensionsreform - zur Pensionskürzung nicht nur zu diskutieren, sondern
auch hier zwei Anträge einzubringen. (Abg Dr Wilfried Serles: Nun, geht denn
das überhaupt?) Weil in der Tat tue ich mir ja leicht, weil es ja namhafte
Vertreter schon dieser Koalition gibt, die fast wortident das kritisieren, was
bei diesem Vorschlag zu kritisieren gilt.
Es geht, um es nur ganz kurz zu machen, um eine
überfallsartige Kürzung von bis zu 40 Prozent der Pensionen und jeder
weiß, worum es dabei geht. Es geht um die Verquickung von kurzfristigen
Budgetsanierungsmaßnahmen mit einer notwendigen Pensionsreform, die jetzt
husch-pfusch eingebracht wird.
Und ich habe noch kurz vorher von einer
Pressekonferenz der beiden ÖVP-Vizepräsidenten der Arbeiterkammer von Wien und
Niederösterreich gelesen, die gesagt haben, und ich zitiere wörtlich:
Unabhängig von einzelnen Entschärfungen appellieren sie an ihre Parteikollegen
der ÖVP, im Nationalrat diesem Beschluss nicht zuzustimmen.
Also, was
will man da als Oppositionspolitiker noch drauflegen. Und sie sagen ganz
eindeutig, ihre Hauptkritik sei eben die Verknüpfung, die vollkommen
fahrlässige Verknüpfung einer Steuerreform, die irgendwie finanziert werden
muss, mit jetzt wirklich überfallsartigen, von niemandem verständlichen
Kürzungen. Es regt sich ein breitester Widerstand in ganz Österreich, auch bei
sehr Vielen, für die es unbestritten ist, dass es zu einer Pensionsreform kommen
soll. Aber bei einer Pensionsreform, die für die nächsten 10, 20, 30,
40 Jahre die Pensionen sichern soll, kann es doch nicht darum gehen, ob
man jetzt 4 Wochen länger oder kürzer diskutiert. Deswegen geht auch unser
Antrag genau in diese Richtung.
Erstens:
Ganz klar ist, auch rechtzeitig die Rute ins Fenster zu stellen. Sollte der
Plan der Bundesregierung in Bezug auf die Reformierung des österreichischen
Pensionssystems so beschlossen werden, wird die Wiener Landesregierung
aufgefordert, von ihrem Recht gemäß Art 140 Abs 1 B-VG
Gebrauch zu machen und dieses Gesetz per Antrag an den Verfassungsgerichtshof
auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Vieles
deutet darauf hin, dass das ein verfassungswidriger Entwurf ist.
Das ist
der erste Antrag, den ich gemeinsam mit meiner Kollegin Cordon einbringen
möchte.
Und der
zweite Antrag ist ein Ersuchen an die Wiener Landesregierung, eindeutig beim
Bund mittels Begutachtungen und über viele Gespräche, die hoffentlich folgen
sollen, klarzustellen, dass
1) dieser
Entwurf zurückgezogen wird. Nicht um einzelne Retuschen geht es, sondern dass
dieser Entwurf zurückgezogen wird. Und wenn hier ein Kollege der ÖVP den Kopf
schüttelt: Das verlangen wortgleich ÖVP-Funktionäre und Funktionärinnen, wortgleich!
Also, da muss es ordentlich scheppern und wenn ich das richtig in Erinnerung
habe, diese Aussendung, die ich jetzt gerade gelesen habe vor fünf Minuten,
dann sagen diese beiden ÖVP-Funktionäre - noch einmal - die Vizepräsidenten der
Arbeiterkammer von Wien und Niederösterreich, bei ihrem Wahlverhalten für den
Bundesparteiobmann werden sie das auch zum Ausdruck bringen. Na serwas,
G’schäft.
Nun, der
Schüssel kann sich da warm anziehen, wenn bereits in der Öffentlichkeit derartig
fundamental gegen diesen Entwurf polemisiert wird. Und ich verstehe ja
überhaupt nicht, warum er so daran festhält. Warum hält man so daran fest. Es
geht ohnehin so niemals durch.
Warum setzt man sich nicht hin, bereitet in Ruhe und
seriös in einigen Wochen und Monaten etwas vor. Es ist ja von beiden
Oppositionsparteien auf Bundesebene die Bereitschaft erklärt worden, hier zu
diskutieren, hier etwas vorzubereiten, etwas was sozial gerecht ist.
Etwas, was
nicht primär und fundamental zu Lasten von Frauen in diesem Land geht, und das
hat auch schon die Frau Rauch-Kallat zugestanden, dass es sich insbesondere
gegen Frauen richtet, das bereiten Sie vor. Also der zentrale Punkt unseres
Antrags: Rücknahme des bestehenden Entwurfs.
2. Ein breiter, öffentlicher Diskussionsprozess. Jetzt kommt
man drauf, und ich glaube, da war vorgestern ein Kommentar im
"STANDARD", wo stand: „Was ist das für eine Gesetzgebung, wo man im
Nachhinein gleich merkt, was alles schlecht war?“ Eine zugegeben so politisch,
sozial sensible wie rechtlich schwierige Materie soll man in Ruhe vorbereiten,
damit nicht das passiert, was jetzt passiert ist. Erst sagt man den Leuten:
Kauft´s euch Pensionsjahre nach - und jetzt schafft man das wieder ab und
überlegt sich, wie man das nachgekaufte Geld rückerstattet. Das ist ein
jenseitiger Weg, ein Gesetz zu machen. Also ein breiter öffentlicher
Diskussionsprozess
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