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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 83

 

Dienstrechtsgesetz 1995 (das ist die 3. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995), geändert werden sollen.

 

Berichterstatterin hiezu ist die Frau Amtsführende Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, die vom Herrn Präsidenten schon ausführlich beschriebenen Novellen zu diskutieren und ihnen zuzustimmen. Danke schön.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir haben hier eine Debatte vorgesehen. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Als erster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Chorherr.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt, in welchem es um die Dienstordnung und um eine Reihe von anderen Gesetzesänderungen geht, nutzen, um auf die aktuelle Diskussion, die in der Tat und mit Recht ganz Österreich bewegt, den unglaublichen Vorschlag der Bundesregierung zur - was heißt Pensionsreform - zur Pensionskürzung nicht nur zu diskutieren, sondern auch hier zwei Anträge einzubringen. (Abg Dr Wilfried Serles: Nun, geht denn das überhaupt?) Weil in der Tat tue ich mir ja leicht, weil es ja namhafte Vertreter schon dieser Koalition gibt, die fast wortident das kritisieren, was bei diesem Vorschlag zu kritisieren gilt.

 

Es geht, um es nur ganz kurz zu machen, um eine überfallsartige Kürzung von bis zu 40 Prozent der Pensionen und jeder weiß, worum es dabei geht. Es geht um die Verquickung von kurzfristigen Budgetsanierungsmaßnahmen mit einer notwendigen Pensionsreform, die jetzt husch-pfusch eingebracht wird.

 

Und ich habe noch kurz vorher von einer Pressekonferenz der beiden ÖVP-Vizepräsidenten der Arbeiterkammer von Wien und Niederösterreich gelesen, die gesagt haben, und ich zitiere wörtlich: Unabhängig von einzelnen Entschärfungen appellieren sie an ihre Parteikollegen der ÖVP, im Nationalrat diesem Beschluss nicht zuzustimmen.

 

Also, was will man da als Oppositionspolitiker noch drauflegen. Und sie sagen ganz eindeutig, ihre Hauptkritik sei eben die Verknüpfung, die vollkommen fahrlässige Verknüpfung einer Steuerreform, die irgendwie finanziert werden muss, mit jetzt wirklich überfallsartigen, von niemandem verständlichen Kürzungen. Es regt sich ein breitester Widerstand in ganz Österreich, auch bei sehr Vielen, für die es unbestritten ist, dass es zu einer Pensionsreform kommen soll. Aber bei einer Pensionsreform, die für die nächsten 10, 20, 30, 40 Jahre die Pensionen sichern soll, kann es doch nicht darum gehen, ob man jetzt 4 Wochen länger oder kürzer diskutiert. Deswegen geht auch unser Antrag genau in diese Richtung.

 

Erstens: Ganz klar ist, auch rechtzeitig die Rute ins Fenster zu stellen. Sollte der Plan der Bundesregierung in Bezug auf die Reformierung des österreichischen Pensionssystems so beschlossen werden, wird die Wiener Landesregierung aufgefordert, von ihrem Recht gemäß Art 140 Abs 1 B-VG Gebrauch zu machen und dieses Gesetz per Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

 

Vieles deutet darauf hin, dass das ein verfassungswidriger Entwurf ist.

 

Das ist der erste Antrag, den ich gemeinsam mit meiner Kollegin Cordon einbringen möchte.

 

Und der zweite Antrag ist ein Ersuchen an die Wiener Landesregierung, eindeutig beim Bund mittels Begutachtungen und über viele Gespräche, die hoffentlich folgen sollen, klarzustellen, dass

 

1) dieser Entwurf zurückgezogen wird. Nicht um einzelne Retuschen geht es, sondern dass dieser Entwurf zurückgezogen wird. Und wenn hier ein Kollege der ÖVP den Kopf schüttelt: Das verlangen wortgleich ÖVP-Funktionäre und Funktionärinnen, wortgleich! Also, da muss es ordentlich scheppern und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, diese Aussendung, die ich jetzt gerade gelesen habe vor fünf Minuten, dann sagen diese beiden ÖVP-Funktionäre - noch einmal - die Vizepräsidenten der Arbeiterkammer von Wien und Niederösterreich, bei ihrem Wahlverhalten für den Bundesparteiobmann werden sie das auch zum Ausdruck bringen. Na serwas, G’schäft.

 

Nun, der Schüssel kann sich da warm anziehen, wenn bereits in der Öffentlichkeit derartig fundamental gegen diesen Entwurf polemisiert wird. Und ich verstehe ja überhaupt nicht, warum er so daran festhält. Warum hält man so daran fest. Es geht ohnehin so niemals durch.

 

Warum setzt man sich nicht hin, bereitet in Ruhe und seriös in einigen Wochen und Monaten etwas vor. Es ist ja von beiden Oppositionsparteien auf Bundesebene die Bereitschaft erklärt worden, hier zu diskutieren, hier etwas vorzubereiten, etwas was sozial gerecht ist.

 

Etwas, was nicht primär und fundamental zu Lasten von Frauen in diesem Land geht, und das hat auch schon die Frau Rauch-Kallat zugestanden, dass es sich insbesondere gegen Frauen richtet, das bereiten Sie vor. Also der zentrale Punkt unseres Antrags: Rücknahme des bestehenden Entwurfs.

 

2. Ein breiter, öffentlicher Diskussionsprozess. Jetzt kommt man drauf, und ich glaube, da war vorgestern ein Kommentar im "STANDARD", wo stand: „Was ist das für eine Gesetzgebung, wo man im Nachhinein gleich merkt, was alles schlecht war?“ Eine zugegeben so politisch, sozial sensible wie rechtlich schwierige Materie soll man in Ruhe vorbereiten, damit nicht das passiert, was jetzt passiert ist. Erst sagt man den Leuten: Kauft´s euch Pensionsjahre nach - und jetzt schafft man das wieder ab und überlegt sich, wie man das nachgekaufte Geld rückerstattet. Das ist ein jenseitiger Weg, ein Gesetz zu machen. Also ein breiter öffentlicher Diskussionsprozess

 

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