Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 83
Ballspielplatzes festlegt. Ich will jetzt nicht die ganzen
Kompetenzen der Bezirksvertretungen aufzählen, aber diese Dinge des
unmittelbaren Lebensbereiches können und sollen auch von MitbürgerInnen, die
noch nicht die Staatsbürgerschaft besitzen, aber längere Zeit hier ihren
Lebensmittelpunkt haben, mitgestaltet werden. Das ist gut so und richtig so und
dient der Integration. (Beifall bei der SPÖ.)
Es wird dadurch einfach, Herr Kollege Kabas, (Abg
Mag Hilmar Kabas spricht mit StRin Karin Landauer.) wenn Sie zuhören, (StRin
Karin Landauer: Das machen wir ja!) in keiner Weise die Staatsbürgerschaft
ausgehöhlt. Das ist einfach ein falsches Argument, das ich hiermit schon
widerlegt habe. (Abg Mag Hilmar Kabas: Dann sagen Sie mir, was hat es denn
auf sich!) Hätten Sie zugehört, dann hätten Sie es schon gehört. (Abg Dr
Matthias Tschirf: Das stimmt auch!)
Es ist
auch nicht richtig, dass wir das nicht debattiert hätten. Mein Kollege Ulm hat
ja heute nicht selbst gesprochen, deshalb hat er den Vorwurf hier nicht bringen
können, aber er hat öffentlich mehrmals gesagt, wir hätten das nicht seriös behandelt.
Wir haben es im Unterausschuss außerordentlich seriös behandelt, wir haben
ausgezeichnete ExpertInnen des Rathauses gehabt, die uns verfassungsrechtlich
beraten haben. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Rathauses herzlich dafür danken, dass sie uns so gut und
fachkundig bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes unterstützt haben. (Beifall
bei der SPÖ.)
Und es ist
zu guter Letzt ein Gutachten vom hochrenommierten Universitätsprofessor Mayer,
der weit davon entfernt ist, irgend einer politischen Partei zugeordnet zu
werden, (Heiterkeit bei der FPÖ.) - den zum Beispiel auch, so viel ich
weiß, die Kärntner Freiheitlichen einmal beauftragt haben und durchaus in der
damals gestellten Frage von ihm Recht bekommen haben - ja, der quasi überhaupt
keiner Partei nahe steht, sondern hoch renommiert und objektiv ist. Und das
Gutachten von Prof Mayer hat ergeben, dass unser Entwurf eindeutig
verfassungskonform ist.
Wir haben
auch auf Grund der verschiedenen Gutachten unsere ursprüngliche Idee
eingeschränkt, haben das passive Wahlrecht dahingehend eingeschränkt, dass es
für Bezirksvorsteher und -StellvertreterInnen und Bautenausschüsse nicht gilt.
Das war
nicht, weil wir das von Haus aus energisch gewünscht hätten, sondern weil eben
es dadurch noch sicherer verfassungskonform ist. Und jetzt herzugehen, wie es
auch Kollege Tschirf gemacht hat und hier von einer Diskriminierung zu
sprechen, ist wohl, ich würde fast sagen, demagogisch. Auf jeden Fall aber ist
es heuchlerisch und dieses Argument muss ich zurückweisen. Man kann nicht
einerseits vollkommen gegen jedes Wahlrecht für ausländische MitbürgerInnen
sein und andererseits sagen, es sei diskriminierend, wenn eine gewisse Funktion
auf Grund von verfassungsrechtlichen Gründen nicht ausgeübt werden kann. Das
ist doppelzüngig und ich weise diese Argumentation aufs Schärfste zurück. (Beifall
bei der SPÖ.)
Wir haben,
das sage ich ganz offen, nicht die weitest gehende Variante dessen beschlossen,
was an Mitbestimmung denkmöglich ist, sondern wir haben das beschlossen,
nämlich das Bestmögliche, was innerhalb der Verfassungsordnung, der
Bundesverfassungsordnung möglich ist, und das kann sich sehen lassen. Es ist
eine Variante, die von den Wienerinnen und Wienern mitgetragen wird und von der
Mehrheit der Wienerinnen und Wiener befürwortet wird und da kann auch diese
sonderbare Kampagne der FPÖ nichts ändern, aber es wundert mich ja nicht, die
FPÖ hat natürlich Angst vor mehr Demokratie. (Abg Mag Hilmar Kabas: Wer
bitte, so ein Blödsinn!) Deshalb, egal ob jetzt Inländer oder Ausländer
wahlberechtigt sind, ob EU-Bürger oder nicht EU-Bürger, bei jeder Wahl in den
letzten Jahren laufen ihnen massenweise die Wähler davon und deshalb hat die
FPÖ Angst vor mehr Demokratie. (Beifall bei der SPÖ. - StRin Karin Landauer:
Sehen Sie sich den heutigen Kurier dann an!)
Das neue Wahlrecht - ich
will ich jetzt nicht alles wiederholen, was drinnen steht, weil wir das ja
alles schon am 13. Dezember gehört haben, aber das sage ich noch einmal -,
ist ein Quantensprung für mehr Demokratie in Wien und es wird den ausländischen
Mitbürgern dazu verhelfen, dass sie im demokratischen System unserer Stadt
nicht mehr nur Objekte sondern Subjekte sind, dass in Zukunft alle Fraktionen
dazu veranlasst sind, sich mit den Problemen der MitbürgerInnen ausländischer
Herkunft mehr als bisher zu befassen und ich glaube, dass diese Einbeziehung
der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in unser demokratisches System
nicht nur im Interesse der ausländischen Mitbürger selbst ist, sondern genauso
im Interesse der Inländer, der alteingesessenen Bevölkerung.
Denn es ist in unser aller
Interesse, dass es nicht zu einer Absonderung, zu einer Segregation von
ausländischen Mitbürgern kommt, dass sie nicht an den Rand der Gesellschaft
gedrängt werden, sondern dass sie mitten in der Gesellschaft sind, dass wir
miteinander in Wien leben, dass sie ins Zentrum der Gesellschaft geholt werden
und dass es in allen Bereichen ein gemeinsames Leben gibt. Und dazu dient eben
das neue Wahlrecht, und ich muss natürlich dazu sagen, im Vergleich zu
zahlreichen anderen europäischen Großstädten haben wir ja in Wien schon sehr
viel erreicht, es gibt keine problemüberladenen Gettos wie in anderen
europäischen Großstädten.
Ich darf an dieser Stelle der StRin Renate Brauner
herzlich danken, die sich in der Integrationspolitik allgemein, aber speziell
beim Demokratiepaket, als dynamischer Motor erwiesen hat. Ich darf aber auch
allen anderen Mitgliedern der Stadtregierung – den Amtsführenden Mitgliedern
der Stadtregierung - herzlich danken, weil das ja eine Querschnittsmaterie ist,
insbesondere dem Herrn Landeshauptmann und Bürgermeister. Bei einer
Querschnittsmaterie müssen alle Regierungsmitglieder mitwirken und wir haben in
der Integrationspolitik gemeinsam schon sehr, sehr viel erreicht, aber es wird
jetzt durch dieses Demokratiepaket noch ein weiterer
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