Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 83
wichtiger Schritt getan und es ist in unser aller Interesse,
dass allfällige Problembereiche minimiert werden und die Vielfalt als Chance
und Bereicherung gesehen wird.
Das ist der Grundinhalt der Integrationspolitik
unserer Stadt und genau diesem Ziel dient auch das neue Wahlrecht: wir wollen
keine Stadt, in der es heißt, hier sind die Inländer, da sind die Ausländer.
Wir wollen, dass Wien für alle Menschen, die hier leben eine gute, soziale,
interessante und demokratische Stadt ist, wir wollen bestmögliche Integration,
also Eingliederung in die Gesellschaft, aber wir wollen keine erzwungene
Assimilation und in dem Sinn wundert es mich nach wie vor - ich habe es schon
einmal im Gemeinderat gesagt - dass die ÖVP trotz durchaus interessanter
Stimmen aus den eigenen Reihen bei ihrem absoluten Nein geblieben ist.
Ich will jetzt nicht Kollegen Gerstl schaden, deshalb
erwähne ich ihn heute nicht extra, aber er war deutlich für das Wahlrecht, auch
schon öffentlich. (Abg Dr Matthias Tschirf: Das stimmt ja gar nicht!) Ich
erwähne die Grazer ÖVP, ich erwähne die jüngeren Stellungnahmen von Univ
Prof Welan und ich erwähne natürlich die zahlreichen Stimmen aus dem
christlichen Bereich, Caritas und so weiter, mit denen Sie aber
zugegebenermaßen in Ihrer Integrationspolitik nichts mehr zu tun haben. Also,
das muss man langsam aber sicher auch sagen.
Ich will hier nicht noch einmal alle juristischen
Argumente bringen, denn das ist ja schon geschehen.
Ich möchte
nur noch eine Sache widerlegen: Auch in der Stellungnahme von Prof Heinz
Mayer vom 11. März 2003 zum Homogenitätsprinzip führt Prof Mayer
deutlich folgendes an: “Eine zusammenfassende Betrachtung zeigt im Ergebnis,
dass die Wiener Bezirksvertretungen zwar allgemeine Vertretungskörper sind,
aber nicht solche, die in der Bundesverfassung ihre Grundlage finden, die
Bundesverfassung für die Wahlen zu den Wiener Bezirksvertretung keine Regelung
enthält, das verfassungsrechtliche Homogenitätsprinzip lediglich für die
allgemeinen Vertretungskörper normiert ist, die in der Bundesverfassung
geregelt sind und dass daher dieses verfassungsrechtliche Homogenitätsprinzip
für die Wahlen zu den Wiener Bezirksvertretungen keine Relevanz hat.“ Das sind
die klaren Worte von Universitätsprofessor Mayer und ich glaube, da sollte
man, wenn man schon die Studenten mit verfassungsrechtlichen Grundlagen
traktiert oder vielleicht unterhalten hat, ich weiß es ja nicht, ich war ja
nicht dabei, lieber Kollege Tschirf, (Abg Dr Matthias Tschirf: Da gibt es ja
mehrere Meinungen!) dann sollte man diese Stimme ernst nehmen und nicht von
Haus aus behaupten, das sei verfassungswidrig. Ich glaube, das ist nicht
seriös.
In dem
Sinn kann ich auch schon weitgehend zum Schluss kommen.
Aber
vielleicht sollte ich noch einmal darauf zurückkommen, dass gesagt worden ist,
die Europäische Union wäre dagegen. Das stimmt natürlich überhaupt nicht, dass
die Europäische Union gegen das kommunale Wahlrecht für ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger wäre, im Gegenteil, es gibt auch europäische
Länder, wie Schweden, die Niederlande, Großbritannien, die Schweiz, die zwar
nicht in der Europäischen Union ist, aber trotzdem, und Portugal, (Abg Mag
Hilmar Kabas: Es gibt nur eine Richtlinie der Kommission!) Diese nur als
Beispiel für Länder, die schon das kommunale Wahlrecht für ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger haben und wo niemand auf die Idee gekommen ist,
dass dies gegen Prinzipien der Europäischen Union wäre. Das Gegenteil ist der
Fall: die Europäische Union steht für Weltoffenheit und steht für das
Miteinander und steht damit für ein kommunales Wahlrecht für ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Wiener Landtag wird heute - da bin ich sehr
zuversichtlich - den Gesetzesbeschluss vom 13. Dezember 2002, betreffend
ein Landesgesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung und die Wiener
Gemeindewahlordnung 1996 geändert werden, wiederholen. Das nehme ich an,
mit gutem Grund, und der Wiener Landtag bekennt sich damit zu Werten und
Prinzipien, die für Wien demokratiepolitisch und integrationspolitisch wichtig
sind. Er bekennt sich damit zu Werten, die im besten Sinn europäisch und
zukunftsträchtig sind. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Landtagspräsident Johann Hatzl: Zu
einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Dr Tschirf
gemeldet.
Abg Dr Matthias
Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Der
Abg Stürzenbecher hat ein Zitat von Prof Mayer gebracht, und genau das ist
falsch. Es ist nämlich sehr wohl ein allgemeiner Vertretungskörper und das sagt
auch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Ich würde auch empfehlen, diese
zu studieren, und wir haben es auch in einem Gutachten vorgelegt. Das liegt
unter anderem daran, dass die Bundesverfassung im Jahr 1920 sehr wohl
davon gesprochen hat, daher kann man nach der Interpretation des
Verfassungsgesetzes davon ausgehen, dass sie diesen Begriff vorgefunden hat.
Und daher sind Bezirksvertretungen allgemeine Vertretungskörperschaften. Soweit
ein Nachholunterricht für einen gelernten Juristen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Aber das steht im
Widerspruch zum Gutachten!)
Präsident
Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr Abg Strache!
Abg Heinz Christian Strache (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Es war uns seit Wochen bewusst, dass die SPÖ den heutigen
Beharrungsbeschluss irgendwann treffen wird, jetzt ist es soweit. Zwischenzeitlich
haben wir doch noch die Hoffnung gehabt, dass man es sich vielleicht überlegen
könnte und vielleicht doch noch eine Einsicht kommt. Die ist nicht gekommen,
man versucht es durchzupeitschen. Und wenn Herr Kollege Stürzenbecher vorher
der Meinung war, wir hätten Angst vor der Demokratie gehabt, oder Angst vor der
Demokratie, (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Angst vor mehr Demokratie!) oder
mehr Demokratie: Also, wir waren ja jene Partei in diesem Haus, die gesagt hat
– obwohl wir erst vor einer kurzen Phase eine Wahlniederlage erlitten haben –
nun, stellen wir uns in dieser Frage einer Volksabstimmung
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