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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 83

 

ist das sogar zwingend vorgeschrieben.

 

8. Punkt: Dieser Entwurf widerspricht aber auch dem Art 3 des Staatsgrundgesetzes, wonach ein öffentliches Amt nur von Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Da haben Sie versucht, gerade noch die Kurve zu kratzen, indem Sie jetzt normieren, dass nicht von Angehörigen von Drittstaaten ausgeübt werden kann das Amt des Bezirksvorstehers, des Bezirksvorsteher-Stellvertreters, eines Mitgliedes des Bauausschusses und eines Mitgliedes der Kleingartenkommission. Das sind Bereiche, in denen in einer Bezirksvertretung hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden und Angehörige von Drittstaaten dürfen dort nicht hineingewählt werden. Die Verfassungswidrigkeit geht aber tatsächlich mit Sicherheit weit über diese genannten Funktionen hinaus.

 

Und Sie schaffen damit, als 9. Argument, zwei Klassen von Wahlwerbern. Nämlich jene, die unbeschränkt alle Funktionen besetzen können und jene, die das nicht können, mit all dem Sprengstoff, der auch in dieser Problematik liegt.

 

Und schließlich 10.: Allein von diesen Argumenten mit den offenkundigen Verfassungswidrigkeiten, die ich in den neun Punkten aufgezählt habe, erscheint auch die fünfjährige Hauptwohnsitz-Meldung als alleinige Voraussetzung vor dem Hintergrund der Zuordnung maßgebender Rechte bei weitem als zu gering. Dies umso mehr, als lediglich aus verwaltungsökonomischen Gründen von einem rechtsgültigen Aufenthaltstitel abgesehen wird. Offenbar ist noch nicht bekannt, dass es natürlich im Fremdenrecht Versagungsgründe gibt, die zu einem Verlust des Aufenthaltstitels führen können. Da nehmen Sie aber einfach in Kauf, dass dann trotzdem gewählt werden kann, obwohl gar kein Aufenthaltstitel mehr vorhanden ist.

 

Wir werden unsere Bedenken gegen dieses Gesetz weiterhin in der Öffentlichkeit artikulieren, wir werden diese weiter in die Öffentlichkeit bringen, wir werden die Öffentlichkeit informieren, thematisieren und diskutieren, weil wir glauben, dass es hier um eine Fehlentwicklung in einer sehr wichtigen demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Frage geht.

 

Und wir werden uns bemühen, eine Anfechtung dieses Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof auch durchzubringen. Das ist, betone ich noch einmal, das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht.

 

Wir werden jedenfalls weiterhin gegen die Aushöhlung der Staatsbürgerschaftsrechte mit den uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln Stellung nehmen und wir glauben, dass wir rechtlich, juristisch, diese Bestimmungen, die Sie heute im Beharrungsbeschluss nochmals beschließen werden, tatsächlich aus verfassungsrechtlichen Gründen zu Fall bringen werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich hätte mir ja gewünscht, dass etwas von dem Geist, der bei der vorigen Debatte über die Europadeklaration durchaus bei allen Fraktionen, zumindest bis zu einem gewissen Grad, vorhanden war, jetzt in eine konkrete Debatte herüber gerettet wird. Leider muss ich feststellen, dass davon bei ÖVP und FPÖ überhaupt nicht die Rede ist. Es ist leider so, dass man zwar im Allgemeinen sehr leicht europäisch diskutieren und reden kann, aber dann, wenn es darum geht, ein Gesetzeswerk umzusetzen, das wirklich dem neuen europäischen Geist entspricht, dann sind ÖVP und FPÖ natürlich wieder dagegen, und das lehnen wir aufs Schärfste ab. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Insgesamt ist es ja so - wie auch Frau StRin Vassilakou gesagt hat – dass wir heute ein gewisses Déjà-vu-Erlebnis haben. Die Debatte gab es ja am 13. Dezember schon, dann hat sich die Bundesregierung darin gefallen, einen Einspruch gegen unseren Beschluss wegen angeblicher Gefährdung von Bundesinteressen zu fassen.

 

Es ist so, dass der Geist, der aus diesem Beschluss der Bundesregierung spricht, nach meiner Auffassung kleinkariert ist. Der Geist, der daraus spricht, ist nach meiner Auffassung uneuropäisch, weil er gegen den weltoffenen Geist ist, der uns in der Europäischen Union beflügeln soll. Der Geist dieses Beschlusses der Bundesregierung ist destruktiv, er drückt die Angst vor mehr Demokratie, vor mehr Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger aus und er drückt eine irrationale Angst vor dem vermeintlich Fremden aus, statt dass man Vielfalt als Bereicherung für die Gesellschaft und für unser Gemeinwesen betrachten würde, wie wir es machen, die wir den Landtagsbeschluss vom 13. Dezember 2002 natürlich unterstützen und heute bekräftigen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Der Einspruch der Bundesregierung ist sachlich nicht gerechtfertigt, vielmehr ist der Beharrungsbeschluss, von dem ich vermute, dass er mit klarer Mehrheit beschlossen werden wird, in hohem Maße sachlich gerechtfertigt. Die Stadt Wien, die Mehrheit des Wiener Landtages, beharrt darauf, dass es in unserer Stadt auf verfassungskonforme Art und Weise mehr Demokratie geben soll. Es sollen Menschen, die in unserer Stadt seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt haben, hier ihre Steuern zahlen, hier ihren Beitrag zu unserem gemeinsamen Wohlstand leisten, deren Kinder hier zu Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt heranwachsen, wenigstens auf Bezirksebene ein gewisses Maß an Mitbestimmung haben. Darauf beharren wir mit Überzeugung und mit Stolz. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und es soll wirklich irgendjemand einmal hergehen und mit sachlichen Argumenten erklären, warum Bundesinteressen gefährdet sein sollen, wenn Nicht-EU-BürgerInnen, die seit Jahren hier leben, mitentscheiden, was in ihrem unmittelbaren Lebensbereich, auf Bezirksebene, geschieht.

 

Beispielsweise, was sind die Kompetenzen der Bezirke: Wenn man festlegt, wo soll ein Seniorenwohnheim situiert werden, wenn man die Planung und Herstellung und Instandhaltung eines Kinderspielplatzes, oder eines

 

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