Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 83
gegen das kommunale Wahlrecht werben, nämlich eine junge
Frau Lear, eine etwas ältere Frau Rosalie und der junge Herr Florian, ob diese
auch auf diese Art und Weise auf diese Broschüre gekommen sind. Ich kenne sie
nicht. Vielleicht lerne ich sie kennen. Aber den einen kenne ich, mit dem habe
ich gesprochen. Und Sie können sicher sein: Rechtliche Schritte werden schon
vorbereitet. Denn wenn Sie schon gegen das kommunale Wahlrecht werben möchten,
dann sollten Sie sich zumindest bemühen, wirklich Menschen zu finden, die etwas
dagegen haben, und sie zu Wort kommen zu lassen. Aber vielleicht tun Sie sich
dabei besonders schwer.
Wir Grüne
jedenfalls, wir haben uns jahrelang eingesetzt, gemeinsam mit Tausenden
Menschen, gemeinsam mit Tausenden betroffenen Bürgerinnen und Bürgern dieser
Stadt, denn auch Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gehören
genauso zu dieser Stadt und sind genauso Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt
wie alle jene, die die Staatsbürgerschaft haben. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPÖ.) Gemeinsam mit ihnen und
gemeinsam mit allen weltoffenen und progressiven Kräften in dieser Stadt haben
wir uns für das kommunale Wahlrecht eingesetzt, und selbstverständlich werden
wir heute den Antrag unterstützen, selbstverständlich werden wir darauf im
wahrsten Sinne des Wortes beharren. Wir werden uns sehr freuen, wenn 2006 die
nächsten Wahlen sehr wohl auch, zumindest auf Bezirksebene, mit den Stimmen der
Zuwanderern stattfinden.
Ich möchte nicht verhehlen, und das habe ich auch
schon bei der letzten Debatte gesagt, dass wir ein paar Schwierigkeiten haben
mit dem Wahlrecht, so wie es in Wien beschlossen worden ist. Ich denke, es ist
bekannt, dass es uns nicht weit genug ging, dass wir uns hätten vorstellen
können, dass man nicht erst fünf Jahre lang in Wien niedergelassen sein muss,
um die Möglichkeit zu bekommen, zu wählen und gewählt zu werden. Es hätte
durchaus die Möglichkeit gegeben, sich sozusagen dem Standard, der für EU-BürgerInnen
gilt, anzupassen in diesem Fall. Und wir haben auch bereits kritisiert, dass
diese fünf Jahre lang ununterbrochen in Wien gewesen sein müssen, das heißt,
dass Aufenthalte im österreichischen Bundesgebiet außerhalb von Wien nicht
gezählt werden, weil wir glauben, dass auch das gewisse Komplikationen mit sich
bringt und dass auch das eine unter Umständen größere Gruppe von Menschen von
der demokratischen Mitbestimmung ausschließt auf einer etwas unfairen Basis.
Ich hoffe, dass es die Möglichkeit geben wird, erneut
darüber zu diskutieren in den nächsten Jahren, und auch diese Punkte, wo wir
nicht einverstanden sind, dementsprechend zu ändern und zu korrigieren.
Und ich hoffe auch – und das sage ich abschließend
gerne –, ich hoffe auch, nein, ich hoffe nicht, ich gehe davon aus, dass Sie
auf diese Art und Weise, wie Sie handeln, es eigentlich selbst herbeiführen
werden, dass auf sich Bundesebene sehr rasch die politische Konstellation
ändern wird, auf dass wir in ein paar Jahren sehr wohl auch die
Bundesverfassung ändern können, auf dass es in ganz Österreich das volle
kommunale Wahlrecht für Zuwanderer endlich geben kann. – Danke. (Beifall bei
den GRÜNEN und der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster zu
Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Tschirf. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Wir können jetzt aus diesen beiden Redebeiträgen, dem
der Frau StRin Vassilakou und meinem, klar und deutlich die unterschiedlichen
ideologischen Positionen feststellen. Die GRÜNEN wollen ein Wahlrecht,
unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Österreichische Volkspartei ist der
Ansicht, dass es ein Wahlrecht nur mit der Staatsbürgerschaft geben darf. (Beifall
bei ÖVP und FPÖ.)
Warum sind wir der Ansicht, dass das Wahlrecht an die
Staatsbürgerschaft anknüpft? Warum ist die österreichische Bundesverfassung der
Ansicht, dass das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft anknüpft? Weil die
Staatsbürgerschaft Ausdruck der Integration ist, und uns als Österreichische
Volkspartei geht es hier darum, dass wir tatsächlich Schritte zur Integration
setzen und nicht, dass wir hier Parallelgesellschaften und Ähnliches in dieser
Stadt schaffen. Wir wollen hier, dass all jene Schritte gesetzt werden, damit
tatsächlich die Menschen, die in dieser Stadt leben, in diese Stadt integriert
werden (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das wird ja verhindert durch das
Wahlrecht!) und als Gipfelpunkt die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.
(Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind eben
der Ansicht, die Verleihung der Staatsbürgerschaft soll auch ein Ausdruck
dessen sein, dass wir denjenigen, die sich zu unserer Rechtsordnung bekennen, die
sich zu einer entsprechenden Wertvorstellung unserer offenen, auf die
Europäische Menschenrechtskonvention aufbauenden Rechtsordnung bekennen, die
österreichische Staatsbürgerschaft verleihen und sie entsprechend in unser
Staatsgefüge einbeziehen und ihnen all die Möglichkeiten geben, die offen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie jetzt
die Vergleiche mit anderen Städten oder Ländern heranziehen, dann wissen Sie,
dass das in vielen Fragen hinkt, auch in der Frage etwa, wie das aussieht mit
der Beteiligung. Wir haben teilweise dort sehr niedrige Wahlbeteiligungen, und
wir haben unterschiedliche Rechtslagen, etwa in den skandinavischen Ländern, wo
beispielsweise die Frage des Steuerrechts mit einbezogen ist, dass man hier
eine Steuernummer bekommen muss, bevor man eine Meldung abgibt, und Ähnliches.
Hier sind unvergleichbare Situationen. Das wissen Sie. Aber trotzdem gehen Sie
diesen falschen Weg, indem unabhängig von der Staatsbürgerschaft das Wahlrecht
eingeräumt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns als
Österreichische Volkspartei geht es eigentlich darum, dass wir die Chance
aufnehmen sollten, die uns die Bundesregierung gegeben hat. Die Bundesregierung
hat, und
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