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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 83

 

Landessicherheitsgesetzes, sondern auch nach dem der Straßenverkehrsordnung eingegriffen hat.

 

Da muss ich Ihnen ganz offen sagen, wenn diese Information stimmt und ich habe zur Stunde natürlich keinerlei Veranlassung dies zu bezweifeln, dann fällt mir dazu nicht Menschrechtsverletzung und menschenverachtend ein, denn formulieren wir es vorsichtig und zurückhaltend: Die Belästigung von Müttern mit Kindern, von Jugendlichen, die ja auch sehr häufig in diese Gegend kommen und auch von anderen durch Punks mit ungesicherten Hunden gefällt mir mindestens ebenso wenig.

 

Wenn daher in der Tat dies hier der einzige Fall war, wo man Ordnung auch durch dementsprechende Paragraphen wieder hergestellt hat, dann würde ich mich jedenfalls nicht beschweren.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 2. Zusatzfrage, Herr Abg Dr Ulm. (Abg Susanne Jerusalem: Frau Vorsitzende?)

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich bin in der schlechteren Situation insofern als ich den „Augustin“ zwar hin und wieder lese, aber nicht immer lese, und auch diesen Artikel nicht gelesen habe. Ich kenne daher die Tendenz dieses Artikels nicht, bin aber doch von der Überraschung der GRÜNEN überrascht, wenn Junkies und Säufer von der Polizei aus dem Straßenbild entfernt werden, das dann als menschenrechtswidrig und menschenverachtende Praxis einzuschätzen.

 

Sie haben bereits das Wiener Landessicherheitsgesetz genannt. Ich teile da Ihre Einschätzung. Nicht nur nach der Straßenverkehrsordnung ist in einem solchen Fall vorzugehen, sondern auch dann, wenn in unzumutbarer Weise andere belästigt werden oder berechtigter Anstoß bei Bürgern erregt wird, ist vom Wegweiserecht Gebrauch zu machen.

 

Ich frage Sie daher, Herr Landeshauptmann, ob Sie für die strikte Vollziehung der Bestimmungen des Landessicherheitsgesetzes durch die Wiener Polizei im Sinne von Nulltoleranz sind?

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Über das Schlussvokabel können wir jetzt dann diskutieren, weil der erste Teil wäre natürlich mit einem einfachen „No na“ zu beantworten. Selbstverständlich tritt ein Mitglied der Exekutive dafür ein, dass die Gesetze eingehalten werden.

 

Aber das ist eine Sache, worüber man schon ein paar Sätze verlieren sollte, denn ich bin nicht als ein Mann vordergründiger Harmonie bekannt. Daher, bei allem Bekenntnis dazu, dass Gesetze und daher auch das Landessicherheitsgesetz unabdingbar einzuhalten sind, da stimmen wir mit Sicherheit überein ich weiß nicht, ob das bei der dahinter stehenden Grundansicht auch der Fall ist: Ich bin im gegenständlichen Fall, wo es sich um Bedrohungsszenarien handelt, dafür - und ich finde den gegenständlichen Fall, den ich berichtet bekommen habe und den ich hier referiert habe, als ein Bedrohungsszenarium für Jugendliche und für Passanten -, dass in der Tat die Polizei hier die rechtlichen Möglichkeiten ausnutzt um einzuschreiten und um dieses Bedrohungsszenarium von den Passanten abzuwenden.

 

Bei so schlechthin gesagt Alkoholisierten im Straßenbild sehe ich die Situation etwas anders, denn grundsätzlich bin ich hier der Auffassung, dass man sich zu überlegen hat, wie man hier auch helfen kann. Helfen kann man nicht nur vordergründig, dass man den vor sich selbst sozusagen beschützt, sondern sich auch dahinterstehend die Frage stellt oder den entsprechenden Experten im medizinischen oder psychologischen Bereich zuweist, warum der etwa Rauschgift verwendet oder regelmäßig übermäßig trinkt, also schlicht und ergreifend ein Alkoholiker ist. Das ist das, wo ich meine, dass man auch helfen soll.

 

Dasselbe gilt auch für Bettler, für Obdachlose. Auch hier unterscheide ich sehr streng zwischen der kriminellen Aktivität der organisierten Bettelei und jenen, denen man in der Tat auch helfen sollte und wo ich meine, dass die Gesellschaft dazu verpflichtet ist, zu helfen.

 

So gesehen werden Sie verstehen, dass ich dem Begriff der Nulltoleranz, den der frühere New Yorker Bürgermeister geprägt hat, weniger anhänge und mehr dem Prinzip des Chikagoer Bürgermeister anhänge, der, wie wir ja alle wissen und in der Öffentlichkeit diskutiert haben, auch keinen leichten Job hat, groß Ordnung schaffen konnte in der Stadt, sodass das, was seit den 30er-Jahren als Ruf dieser Stadt vorauseilte, mit der heutigen Realität gar nichts mehr zu tun hat und dies ohne der sogenannten Nulltoleranz, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten ja auch im Verhältnis zwischen Polizei und Bürger in New York hervorgerufen hat, wie wir – so nehme ich an – auch beide wissen.

 

Daher hier zusammenfassend: Selbstverständlich bin ich für die Einhaltung der Gesetze, das ist überhaupt keine Frage. Aber selbstverständlich bin ich auch für Hilfe für jene, die Hilfe brauchen.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön. Ich entschuldige mich, Frau Jerusalem, bitte die 1. Zusatzfrage zu stellen.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Kein Problem.

 

Herr Landeshauptmann!

 

Nur zur Erinnerung: Die GRÜNEN befinden sich in der glücklichen Lage, dem Landessicherheitsgesetz in Wien ja nicht zugestimmt zu haben. Das heißt der Unfugparagraph hat ja bei uns keine Zustimmung gefunden, weil wir ihn für Unfug halten.

 

Es gab aber dann noch in Wien zahlreiche andere Maßnahmen. Die privaten Sicherheitsdienste von ÖBB und Wiener Linien, die dafür sorgen, dass bei ihnen alles sauber ist und die Leute entfernt werden, genauso wie es der Abg Ulm gesagt hat, sind so eine Maßnahme. In Wien werden zu wenige Bänke aufgestellt, weil – so die damalige StRin Ederer – sich die Falschen drauf setzen könnten.

 

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