Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 83
wie hoch dabei die lukrierten Beträge sind?
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte!
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr
Abgeordneter!
Diese Frage werde ich selbstverständlich ausführlich
beantworten. Diese Zahlen habe ich natürlich nicht auswendig im Kopf, aber sie
werden selbstverständlich nachgereicht.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.
Die 3. Zusatzfrage Frau Abg Reinberger.
Abg Brigitte Reinberger
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Stadträtin!
Wasser ist auch Gegenstand von GATS-Verhandlungen in
Brüssel.
Können Sie mir sagen, inwieweit die Gemeinde Wien
oder die Stadt Wien im Wege des Verbands der Gemeinwirtschaft in die
Verhandlungen in Brüssel eingebunden ist und welche Punkte die Stadt Wien im
Rahmen des Verbands der Gemeinwirtschaft als besondere Schwerpunkte eingebracht
hat?
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau
Abgeordnete!
Selbstverständlich ist die Stadt Wien hier in
Verhandlung über den Städtebund auch mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium
und über den Städtebund werden hier selbstverständlich die Leistungen der
Daseinsvorsorge der höchsten Priorität zugemessen. Für uns als Land Wien ist es
wichtig, dass selbstverständlich der verfassungsrechtliche Schutz der
Wasserversorgungsanlagen einerseits auf österreichischer Ebene umzusetzen ist
und selbstverständlich Wasser - so will es auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie -
kein Luxusgut darstellt, sondern frei zugänglich ist. Diese Position vertritt auch
das Land Wien innerhalb des Städtebunds.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.
Die 4. Zusatzfrage Herr Abg Dr Maurer.
Abg Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Als Zusatzfrage möchte
ich stellen, ob es für das Land Wien bei der Umsetzung dieser neuen Richtlinie
neue zusätzliche Aufgaben geben wird?
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ja die zusätzlichen Aufgaben - was kommt auf uns zu?
Wie gesagt, die Stadt Wien, das Land Wien sagt „Ja“ zu einem umfassenden
Gewässerschutz. Daher auch „Ja“ zu einem umfassenden Wasserrechtsgesetz. Was
mir jetzt auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs zur Novelle des
Wasserrechtsgesetzes abgeht, ist die klare Kompetenzzuteilung. Das heißt, im
Rahmen des Begutachtungsverfahrens werden wir selbstverständlich geltend
machen, dass es notwendig ist, hier eine klare Kompetenzverteilung festzulegen
und einen klaren Finanzierungsplan vorzugeben, um zusätzliche Kosten, wenn sie
auf das Land Wien zukommen, auch entsprechend abzugelten. Mir geht es darum,
dass diese Regelung hier nicht zu Lasten der Länder geht. Mir geht es darum,
dass hier in jedem Bundesland eine gleichwertige Bewertung des Gewässerschutzes
erfolgt, denn Wien nimmt eben den Gewässerschutz ernst, und es muss auch so
sein, dass alle Anforderungen in allen Bundesländern gleich sind. Das heißt,
der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan muss klare Vorgaben machen. Es muss
ein klarer Finanzierungsplan vorliegen. Es muss hier innerhalb des
Wasserrechtsgesetzes eine klare Kompetenzabgrenzung vorgesehen werden.
Für mich ist es auch notwendig, dass die Novelle des
Wasserrechtsgesetzes in der derzeitigen Fassung hier tatsächlich abgespeckt
werden muss, um leichter lesbar, leichter vollziehbar zu werden. Hier geht es
mir in weiterer Folge auch darum, dass die Aufgaben der Stadt Wien für einen
aktiven Gewässerschutz innerhalb der EU in vollem Umfang wahrgenommen werden
können.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön! Damit ist die 2. Frage jetzt
erledigt.
Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/01814/2003/0001-KGR/LM).
Sie wurde von der Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ist an den
Landeshauptmann gerichtet: 'Unbegründetes
Stehenbleiben auf Gehsteigen' ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Dieser
Paragraph wird laut Obdachlosenzeitung AUGUSTIN in Wien dazu verwendet, um
'Säufer, Junkies und Obdachlose' aus dem Straßenbild zu entfernen. Es drohen 70
EUR Strafe oder 3 Tage Gefängnis. Was werden Sie, Herr Landeshauptmann, gegen
diese menschenrechtswidrige und menschenverachtende Praxis unternehmen?
Herr Landeshauptmann, bitte um Beantwortung!
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!
Ich glaube, dass wir beide hier im Haus
wahrscheinlich die einzigen sind, die den „Augustin“ regelmäßig lesen, aber der
eine oder andere wird das sicher auch tun. Ich habe, nachdem ich jede Nummer
lese, diesen Artikel mit abnehmendem Vergnügen gelesen und mich natürlich
erkundigt, denn zunächst ist schon festzuhalten: Ich weiß nicht, ob man von
Menschenrechtsverletzung reden kann oder auch reden soll, aber es ist
jedenfalls eine unerfreuliche Geschichte und eine Sache, die mir nicht gefällt.
Ich habe mich daher bei der Wiener Polizei erkundigt, die
ja, wie jeder weiß, mir nicht untersteht, deswegen heißt es ja auch
Bundespolizeidirektion, was denn nun in der Tat substanziell dahinter steht.
Ich will Ihnen, aber vor allem mir selber - so egoistisch bin ich - die
Rechtsauskunft ersparen, denn natürlich ist es wichtig, aber wir wissen
ohnehin, was in den jeweiligen Gesetzesbestimmungen drinnen steht. Aber das
Faktum dessen ist, dass nach Auskunft der Polizei ein einziges Mal eine solche
Amtshandlung, wenn man es einmal so sagen kann, in der Tat auch protokolliert
wurde. Es hat sich hier um einen Fall gehandelt, dass sich in der Wiener
Mariahilfer Straße vor dem Generali-Center eine Gruppe von Punks mit Hunden
aufgehalten hat und es zu einer großen Fülle von Beschwerden gekommen ist und
die Polizei nicht nur nach den Mitteln des Wegweiserechts nach dem Wiener
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular