Landtag,
13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 57
bisschen in dem Bereich tätig ist, der weiß, dass es hier in
erster Linie um Fragen der Beziehungen geht. Das heißt, Pädagogik ist in einem
sehr hohen Ausmaß die Professionalität und das Können, sich in Schüler und in
ihre Situation einfühlen zu können - das auf der einen Seite - und gleichzeitig
nach vorgegebenen Richtlinien, die sich in einem Lehrplan finden, auch die
Leistung des Schülers einzufordern und anzusprechen. Wer hier immer wieder in
Konfliktsituationen kommt, darf sich nicht wundern, dass das ein Prozess ist,
der grundsätzlich als zutiefst pädagogisch gesehen werden muss und deshalb vom
Pädagogen auch eine ganz besondere Ausbildung verlangt. Wer hier glaubt, dass
man sozusagen bei kleinen Vergehen mit rechtlichen Bestimmungen eine Lösung
herbeiführt, der hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht um noch mehr
Verrechtlichung.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten auf der
Straße dieses Problem: Wegen einer Verwaltungsüberschreitung werden Sie von
einem Polizisten angehalten, bekommen ein Strafmandat und sagen, das geht so
nicht, jetzt brauche ich einen Anwalt, wenn es geht irgendeinen Volkanwalt, der
sich mit dem Problem auseinander setzt, warum ich diese Verwaltungsübertretung
überhaupt begangen habe. Man möge sich einmal in aller Konsequenz vorstellen,
was es bedeutet, wenn wir im Pädagogischen bereits beginnen, grundsätzlich
juristische, rechtliche Problemstellungen einzufordern. Es ist das der
klassische Irrglaube über die Unfehlbarkeit der Juristen, oder in dem Fall konkret
der Jugendanwaltschaft. Dieser Unfehlbarkeitsglaube führt offenbar auch zu
Usancen, die in acht anderen Bundesländern nicht üblich sind.
Jetzt bin ich bei Ihren Überlegungen, Herr Kollege
Wutzlhofer. Ich habe überhaupt nichts gegen politisierende Jugendanwälte, wenn
das sinnvoll ist. Politisieren heißt, Stellung zu nehmen. Ich habe aber sehr
wohl etwas gegen parteipolitisierende Jugendanwälte! Das muss man unterscheiden
können. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn hier in dem Bericht die AKS eine Aktion setzt, dann
ist mir das sehr recht. Ich habe überhaupt nichts gegen die AKS, nur muss man
eben wissen, dass es sich hierbei um eine parteipolitisch orientierte
Jugendorganisation handelt, die die Schülerrechte wahrnimmt. Das ist in
Ordnung, und sie hat meine Hochachtung auch in ihrer Arbeit. Wenn sie dann zu
den Jugendanwälten geht und sagt: wir haben eine gute Idee, und die
Jugendanwälte sind von dieser Idee begeistert, dann kann ich das auch noch
nachvollziehen. Aber dass dann gemeinsam eine Pressekonferenz gegeben wird,
wobei unter Missachtung aller demokratischen Grundregeln - dass es nämlich eine
gewählte Schülervertretung gibt, und nicht nur eine parteipolitische
Organisation allein - dies nicht erkannt wird, dann ist das am Rande eines
politischen Skandals! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Das Gleiche habe ich
aufgezeigt im Zusammenhang mit der Pressekonferenz mit den Kinderfreunden. Da
geht es überhaupt nicht um die Arbeit der Kinderfreunde, die ist schwer in
Ordnung. Sie machen dort ihre Arbeit in ihrem Bereich, ich kenne dort viele
Freunde, mit denen ich genug zu tun hatte, schon in Jugendzeiten. Aber es ist
ein Unterschied, ob ich aus parteipolitischen Überlegungen heraus ein Konzept
entwickle, eine Studie vorstelle, und dann auf die als unabhängig deklarieren
Jugendanwälte zugehe und sage: Setze dich bitte neben mich, weil wir das jetzt
gemeinsam der Öffentlichkeit präsentieren wollen.
Ich möchte schauen, was die Jugendanwälte sagen, wenn
irgendeine andere Partei außer der SPÖ käme und sagen würde: Setzt euch da
neben mir aufs Bankerl, weil wir gemeinsam eine Pressekonferenz geben wollen. (Zwischenrufe
bei der SPÖ.) Ich glaube, Sie überschreiten hier Grenzen, und Sie meinen,
das in Ihrer Maßlosigkeit der Macht einfach tun zu dürfen. Aber das geht nicht!
- Herr Kollege Wutzlhofer, das war meine Kritik, und nicht mehr. (Beifall
bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren!
Unabhängigkeit als Jugendanwalt ist unteilbar. Da kann ich nicht auf einem Auge
blind sein, auf dem anderen Auge eine rote Brille tragen, auf dem nächsten Auge
eine grüne Brille, sondern da habe ich diesem Objektivitätsgebot zu folgen. Das
heißt, ich habe mich dort herauszunehmen, wo ich auch nur in den Verdacht
komme, parteipolitische Agitation mitzutragen.
Wer das nicht verstanden hat, wird zum
Wiederholungstäter. (Abg Ursula Lettner: Sagen Sie Ihrer Bundesregierung
...!) Einem solchen werden wir niemals unsere Zustimmung geben, weil ganz
einfach ein Bericht, der sich nach parteipolitischen Maßgaben oder offenbar
auch Bestellungen orientiert (Abg Mag Thomas Reindl: Das ist eine unerhörte
Behauptung!) - und das ist ja in vielen Beispielen vorhin schon dargestellt
worden -, nicht unsere Zustimmung haben kann und haben wird. (Beifall bei
der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet hat sich Frau Abg
Novak. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Barbara Novak (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats) Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen
und Herren!
Ich bin jetzt doch gezwungen worden, meine
Wortmeldung, die ich eigentlich zurückgezogen habe, in Anspruch zu nehmen, weil
die Ausführungen des Kollegen Strobl mich dazu anregen.
Ich möchte auf die Aufgabe verweisen, die die Kinder-
und Jugendanwaltschaft bekommen hat, und zwar hier in diesem Raum, mit
Beschlussfassung des dazugehörigen Gesetzes. Da steht unter anderem im
Art. 1 § 6: "Die Information über die Rechte und Pflichten und
über die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie über die Aufgaben der
Kinder- und Jugendanwaltschaft", und "diese Aufgaben sind in
Koordination mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendwohlfahrt
wahrzunehmen und mit dem Ziel des Zustandekommens gütlicher Lösungen
auszuüben".
Das heißt, in Kooperation mit Institutionen, Vereinen und
Interessenvertretungen, die sich für die Rechte und Pflichten der Kinder und
Jugendlichen einsetzen, gemeinsam zur Lösung dieser Aufgaben, aber auch im
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