Landtag,
13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 57
anders zur Frauenpolitik bisher geäußert.
Die Frauen haben sich unter dieser erneuten
schwarz-blauen Bundesregierung nicht sehr viel zu erwarten, was man an Hand des
Regierungsprogramms, soweit es vorliegt, ganz klar ableiten kann.
Es ist anscheinend nicht erwünscht, dass Frauen
unabhängig und selbstständig sind, sondern sie sollen weiter in Abhängigkeit
gehalten werden. Das kann und wird nie das Ziel einer grünen Frauenpolitik sein
und sollte auch nicht das Ziel einer österreichischen Frauenpolitik sein. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Schwarz-blau zeigt keinerlei Bestrebungen, eine
wirkliche Chancengleichheit unter den Geschlechtern herzustellen, was am
Beispiel der sogenannten Pensionsreform ja ganz deutlich wird. Denn hier sind
die Frauen massiv benachteiligt, und Pensionseinbußen von bis zu
12 Prozent zeigen ganz deutlich, dass hier von Chancengleichheit nicht die
Rede sein kann. Aber darauf wird noch meine Kollegin Cecile Cordon näher eingehen.
Zum Regierungsprogramm. Es ist schon bezeichnend,
dass dieses Regierungsprogramm ein Frauenkapitel hat, das nicht einmal eine
Seite umfasst. Wobei die Präambel gleich einmal abgeschrieben worden ist aus
dem letzten Regierungsprogramm, weil es fällt einem ja nicht wirklich etwas
Neues dazu ein. Und dann gibt es eine Auflistung von Schlagworten, und das
war's dann.
Ein paar der Schlagworte sind ja ganz nett, wie :
Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich der
Gleichbehandlung. Nona müssen die umgesetzt werden.
EU-konforme Genderquote in Kommissionen und Beiräten.
Na klar, was sonst?
Die eigenständige Alterssicherung für Frauen ist
besonders lustig, weil da steht dann in Klammer: Siehe Kapitel Pensionen. Nur,
im Kapitel Pensionen ist dazu nichts zu finden.
Eine Evaluierung der Frauenberatung und die
Absicherung durch mehrjährige Förderpläne ist gut, klingt aber eher nach
gefährlicher Drohung.
Die Frauen werden mit diesem Regierungsprogramm – das
ist zu befürchten –aus dem Vollzeitarbeitsmarkt gedrängt. Denn auch das
Kindergeld - und das wurde ja in einem Bericht der EU-Kommission ganz klar
festgehalten – bestärkt, dass Frauen aus dem Arbeitsmarkt hinausgedrängt
werden, und es ist daher aus arbeitsmarktpolitischer Sicht abzulehnen. Aber
nein, das Kindergeld wird ausgeweitet, evaluiert. Vielleicht kommt ja die
Bundesregierung zu dem Schluss, dass das Kindergeld nicht der Weisheit letzter
Schluss ist in Bezug auf Frauenpolitik.
Auch die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und
Männern werden mit einem lapidaren Satz angesprochen, aber nichts Konkretes
dazu. Denn wenn wir uns anschauen: Im EU-Vergleich liegt der Unterschied im
Einkommen bei 16 Prozent, Österreich hat einen Einkommensunterschied
zwischen Frauen und Männern von 21 Prozent. Das Regierungsprogramm hält
nur fest, dass da eine Verringerung notwendig ist. Na super! Gratuliere! Aber wie wird das gemacht? Nichts davon ist hier
festzustellen im Regierungsprogramm.
Wie gesagt, das Frauenkapitel ist eine Seite lang,
und es steht nicht wirklich viel drinnen außer Überschriften. Aber es gibt auch
noch in anderen Kapiteln dann Hinweise, die sich vielleicht auf Frauen
auswirken könnten.
Eine Forderung ist ja ganz nett, nämlich die
Forderung nach dem Mindestlohn von 1 000 EUR. Aber wenn man das
Frauenvolksbegehren von 1997 anschaut, dann kann man ja nur sagen, das ist ein
Hohn, denn hier wurden ganz andere Forderungen aufgestellt.
Es ist auch keine Rede davon, wie die in Teilzeit
beschäftigten Frauen mehr Geld bekommen sollen. Denn wir wissen, dass
35 Prozent der Frauen in Teilzeitjobs arbeiten, bei den Männern sind es
nur 4,8 Prozent, die Tendenz ist steigend. Wir wissen aber auch, dass
genau diese steigende Anzahl von Teilzeitjobs und atypischen Beschäftigungen
die Frauen in die Armutsfalle bringt. Aber dazu schweigt auch die
Bundesregierung, und es gibt keine klaren Aussagen, wie damit umgegangen werden
soll.
Im Gegenteil. Es gibt einen Anspruch auf Teilzeit,
der aber kein Rechtsanspruch ist, und den gibt es auch nur dann, wenn es eine
Einigung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin gibt. Und wenn sich
die nicht einigen, gibt es ein Schiedsgericht. Mal sehen, wie weit die Frauen
sich auf Schiedsgerichte zutrauen, wenn sie dann eigentlich gefährdet sind,
ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Das heißt wieder, dass Menschen, die diese Teilzeit
in Anspruch nehmen wollen, abhängig sind vom Goodwill des Arbeitgebers. Und ob
das einer eigenständigen Frauenpolitik beziehungsweise dem Starkmachen von
Frauen dient, das bezweifle ich.
Interessant ist ja auch das Kapitel Familie und
Generationen. Das ist etwas länger, hat sogar mehr als eine Seite. Auch nicht
verwunderlich, dass dazu ein bisschen mehr drinsteht. Und wenn man dann liest,
gleich im Einleitungstext, in der Präambel, so steht dort:
"Die Bundesregierung wird darauf einwirken, dass
die Länder und Gemeinden ein qualitätsvolles, ausreichendes und
bedarfsgerechtes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen unter Berücksichtigung der
Erfüllung der EU-Ziele für Kinder unter drei Jahren und zur Betreuung in den schulfreien
Zeiten sicherstellen. Die Bundesländer werden eingeladen, ihre
Familienleistungen an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen und auf jene Zeiten
zu konzentrieren, in denen es keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
gibt."
Na super! Das ist gelinde gesagt eine Verarschung,
das an die Länder zu delegieren und den Bund völlig aus diesem Bereich
auszulassen und zu sagen: Länder, macht und tut! Keine Rede von Bundesmitteln
für Kinderbetreuungseinrichtungen, keine Rede von einem Kinderbetreuungsrahmengesetz.
Der Staat stiehlt sich hier völlig aus der Verantwortung und findet das auch
noch super. Ich gratuliere zu diesem Punkt.
Völlig absurd auch noch hinter diesem Kapitel Familie und
Generationen die Förderung des Unternehmens Haushalt. Nun, was ist denn das
schon wieder? Wir
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