Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 90
sagen: "Muss man halt den 69er strapazieren." Tun
wir halt ein bisschen was drauf. Ein Wolkerl, ein Spangerl, ein Aufbauterl und
dann kommen halt 40, 50 Meter noch dazu.
Super Bauordnung. Für das sitzen wir alle da und
beschließen ein Gesetz, wo wir draußen dafür eigentlich ausgelacht werden und
gesagt wird: Lasst sie beschließen, was sie wollen, Hauptsache der 69er bleibt
bestehen, machts mit der Bauordnung, was ihr wollt, beschließt, was ihr wollt,
aber bitte, bitte greift uns ja den 69er nicht an, weil das ist der Paragraph,
der uns rettet und der eigentlich die Normierung ist, dass alles, was in dieser
Stadt passiert, unter dem Deckmantel des § 69 als legal erklärt werden
kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da brauchen wir
keine Novelle der Bauordnung, da können wir es bleiben lassen. Viele, viele
Stunden sind da hinein geflossen in diese Novellierung. Viele, viele Stunden
für jeden einzelnen Flächenwidmungsplan. Und solange wir hier nicht uns zu
klaren Richtlinien finden, die auch einen Rahmen vorgeben, in dem sich jeder
und jede in dieser Stadt zu bewegen hat, solange werden wir an der Nase
herumgeführt bei Projekten à la Milleniumstower, Monte Laa, Twin Towers und und
und, wie sie alle heißen, wo kein einziges Gebäude in dieser Stadt tatsächlich
so gebaut worden ist, wie wir es hier in diesem Gemeinderat per Beschluss des
Flächenwidmungsplans tatsächlich beschlossen haben. Es ist keines so gebaut
worden. Da kann man wirklich sagen, Wien ist anders, aber so anders sollte es
ja dann auch nicht sein, weil - und ich wiederhole mich - wir führen uns ja
alle selbst hier ad absurdum.
Und daher ist bei diesem Abänderungsantrag auch ein
Punkt drinnen, Punkt 37:
"§ 120 Abs. 1 lautet:
1. Hochhäuser sind Gebäude, deren oberster Abschluss
einschließlich aller Dachaufbauten gemäß § 81 Abs. 6 mehr als
35 Meter über dem tiefsten Punkt des anschließenden Geländes beziehungsweise
der festgesetzten Höhenlage der anschließenden Verkehrsfläche liegt. Die
Vorschriften des § 69 finden in diesen Fällen keine Anwendung."
Das ist eine klare und deutliche Vorgabe. Es wird so
gebaut, wie es im Flächenwidmungsplan steht.
Und der Punkt 38:
"§ 120 Abs. 16 lautet zusätzlich als
Punkt 16:
Die Baubewilligung für Hochhäuser darf nur erfolgen,
wenn die gegenständlichen Projekte den Richtlinien des Wiener Hochhauskonzeptes
entsprechen."
Denn wir haben ein Hochhauskonzept beschlossen, das
aber in der Bauordnung bislang überhaupt nicht seinen Eingang gefunden hat. Das
heißt, wir haben ein Konzept, das ist zwar recht nett und man kann sich daran
halten oder auch nicht, oder man strapaziert den 69er. Natürlich eine
Möglichkeit, aber dann haben wir die Situation, die wir in den letzten Jahren
schon gehabt haben und die ganz sicherlich von niemandem hier herinnen als gut
geheißen wird. Eine Situation, die für uns alle hier herinnen bedeutet, dass
wir immer wieder argumentieren müssen, warum etwas passiert ist, weil es nicht
so ist, wie wir es beschlossen haben, das den Unmut der Bevölkerung auf sich
zieht, weil man einfach nicht mit fairen und offenen Karten mit ihnen gespielt
hat. Und ich glaube, dass das notwendig wäre.
Ich glaube auch, dass dieser Abänderungsantrag
zumindest in diesen zwei Punkten versucht, etwas schärfer und präziser zu
formulieren, und dass wir uns vielleicht darauf verständigen, dass wir so Punkt
für Punkt der Wiener Bauordnung einmal durchgehen und versuchen, zu einer
klareren und deutlicheren Präzisierung zu kommen, im Sinne der BewohnerInnen
dieser Stadt, aber auch im Sinne derjenigen, die in dieser Stadt bauen. Wir
werden dieser Novellierung der Bauordnung für Wien in Summe zustimmen.
Zu dem Abänderungsantrag des
Kollegen Maurer, der ja derart vorsichtig und so eigenartig schwammig
formuliert ist, dass wieder alles offen ist: Am Besten hätte mir noch gefallen,
Kollege Maurer, wenn Sie darüber - oder unten als letzten Satz - geschrieben
hätten: "Und im Übrigen, wenn irgendetwas nicht funktioniert, den 69er
strapazieren!"
Ich glaube, das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers
sein. Es ist auch nicht in unserem Sinne, und ich glaube, wir sollten uns sehr
rasch am Verhandlungstisch treffen, um diesen § 69 und dessen schreckliche
Auswirkungen vom Tisch zu bringen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
ist Herr Abg Fuchs zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!
Bevor ich auf die
Bauordnung eingehe, möchte ich einer Abgeordneten, die heute zum letzten Mal
bei uns ist und in den Nationalrat kommt - das ist die Vorsitzende des
Bautenausschusses -, danke sagen für ihre ... (Abg Günter Kenesei: Das war
der Wohnbauausschuss!) Ja, für ihre Arbeit im Wohnbauausschuss, für ihre
Umsichtigkeit und für ihre Konsensbereitschaft! (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Es gibt einige Punkte in der
bestehenden Bauordnung, mit denen wir nicht einverstanden sind, aber nicht nur
in der Bauordnung, sondern auch in der Novelle. Ich möchte daher gleich zu
Beginn einen Abänderungsantrag einbringen, der vier Punkte in sich trägt. Er
ist fast gleich wie der Abänderungsantrag der Sozialdemokraten, allerdings ist
der erste Punkt aus dem Antrag der Sozialdemokraten nicht darin enthalten, weil
wir damit nicht einverstanden sind. Aber über alle anderen Punkte gibt es einen
Konsens.
Daher werde ich diesen Abänderungsantrag einbringen:
Das Erste ist natürlich die Einbeziehung von Souterrain,
Keller und Galeriegeschossen in eine höchst zulässige Zahl der Geschosse - das
heißt, eine entsprechende Beschränkung ist sinnvoll. Das Zweite ist, dass Ausstellungsflächen
der Kraftfahrzeuge für Land- und Baumaschinen nicht mehr als Einkaufszentren
gelten sollen.
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