Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 90
Sozialdemokratischen Fraktion ein derartig großes ist, denn
alle sind wir uns - glaube ich - einig, dass wir in gewissen Bereichen in
Einkaufsstraßen eine gewisse Zentrenstruktur und eine Nutzung von Flächen
vorgeben, gleichzeitig aber einem Wildwuchs und einem Ausufern Einhalt gebieten
wollen. Und das wird jetzt so nett umschrieben mit "durch Absatz 2
soll vorgesorgt werden ..." und so weiter, "dass entlang von
Geschäftsstraßen nicht Bauplätze bis zu den Parallelstraßen aufgekauft und ohne
Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung der Nutzung für Einkaufszentren
zugeführt werden".
Also, dass wir jetzt den Kauf in der Bauordnung
regeln wollen, ist mir neu. Bislang war es immer so, dass die Rahmenbedingungen
in der Bauordnung geregelt wurden, was darf ich tun und was darf ich nicht tun.
Dass man aber jetzt den Grundeigentümern oder den vermeintlichen Eigentümern in
dieser Stadt via Bauordnung mitteilt "darf nicht aufgekauft werden, weil
..." und jetzt sage ich das, weil ist richtig, weil wir nicht wollen, dass
bis zur Parallelstraße - siehe Mariahilfer Straße, aber auch andere Bereiche -
eine Maßnahme Platz greift, die uns dann wenig Handlungsspielraum als Gemeinde
zulässt, weil der sagt, ich das Grundstück, ich bin an der Geschäftsstraße,
nämlich auf der einen Seite an der Einkaufsstraße, mein Grundstück geht halt
zufällig bis in die nächste Gasse durch. Aber diese Formulierung in der
Begründung zu finden, dass so etwas nicht aufgekauft werden darf, und damit
schließe ich dann aus, dass so etwas passiert ...
Es ist auch hinten im Abänderungsantrag selbst in der
Zusammenfassung so vorsichtig und weich formuliert, dass man sagt, nun, ja,
eigentlich wollen wir es nicht, und schauen wir einmal. Also, das kann nicht
Intention einer Bauordnung sein und wir haben leider sehr viele Paragraphen in
dieser Bauordnung, die in sehr viele Richtungen ausgelegt werden können und wir
sollten nicht zusätzlich noch einen solchen schaffen.
Daher werden wir zu diesem Punkt einen
Abänderungsantrag einbringen, der sehr genau determiniert, was da zu passieren
hat, nämlich, im § 7e Abs. 2: "Auf Liegenschaften, die
unmittelbar an Geschäftsstraßen liegen, sind, sofern der Bebauungsplan nichts
anderes bestimmt, auf die Tiefe des jeweiligen Bauplatzes, jedoch nicht
durchgehend bis zur nächsten Parallelstraße und höchstens bis zu einer Tiefe
von 40 Metern, gemessen von der Baulinie, beziehungsweise
Verkehrsfluchtlinie, Einkaufszentren zulässig."
Das ist eine genaue und klare Richtlinie, was wir
wollen. Nicht bis zur nächsten Parallelstraße und wenn es sich mit der
Parallelstraße sowieso nicht ausgeht, dann den Bauplatz nicht tiefer als
40 Meter von der Verkehrsfluchtlinie beziehungsweise von der Baulinie weg.
Eine klarere Diktion gibt es nicht, und ich weiß nicht, warum da so herum getan
wird.
Der zweite Bereich, der viel klarer geregelt gehört,
ist der Bereich Hochhäuser. Was sind Hochhäuser? Ab welcher Höhe ist ein hohes
Haus ein Hochhaus? Und was darf danach noch alles passieren auf dem Bauplatz,
welche Paragraphen sind überhaupt noch zulässig, um dann noch, sage ich einmal,
Vorteile für den Grundeigentümer oder für den Errichter, den Bauträger,
herauszuschlagen?
Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren,
kennen die unsägliche Diskussion in vielen Bereichen des berühmt berüchtigten
§ 69. Mit diesem berühmt berüchtigten § 69 ist in dieser Stadt so gut
wie alles möglich, was das Bauen betrifft.
Wir haben, als eines der klaren und erkennbaren
Beispiele dafür, den Milleniumstower. 140 Meter bewilligt, und mit dem
§ 69, "unwesentliche Abweichung der Bebauungsbestimmung" hat
sich dieses Bauwerk auf über 200 Meter ausgewachsen. Ziemlich
unwesentlich, ziemlich unwesentlich. 60 Meter Zugabe. Mit vielen, vielen
Begründungen, weil Architektur und Dachaufbauten und Antenne und ich weiß
nicht, was alles und wie oft der Bezirk mit dieser unwesentlichen Abweichung
konfrontiert wurde, bis es, sage und schreibe um 62 Meter hinaufgegangen
ist.
Und ich könnte jetzt endlos Beispiele bringen, wo
dieser § 69 zum Nachteil der Anrainerinnen und Anrainer und zum Vorteil
des Bauträgers beziehungsweise des Grundeigentümers, sehr, sehr weit ausgenützt
wurde und eigentlich alle, auch in der Bauwirtschaft Tätige, gesagt haben, hier
müsse es wesentlich klarere Richtlinien geben.
Und interessanterweise vergessen Sie jetzt bei der
Definition "Hochhäuser" wieder auf diesen § 69 und öffnen somit
wieder einem Milleniumstower, oder wie er immer dann auch heißen mag, die Tür.
Nun, selbstverständlich werden sehr viele das wieder
ausnutzen. Wenn ich mir nur anschaue, mit welchem Lächeln Architekt Hollein der
Bezirksvertretung im 10. Bezirk das Projekt Monte Laa präsentiert hat, und
dann angesprochen auf die endgültige Höhe des Bauwerks nicht gesagt hat, nun,
das wird so hoch werden oder ich stelle mir das so vor, oder ich stelle mir das
so vor, sondern er hat ganz kühl lächelnd darauf gesagt: "Nun, dann wird
man halt den § 69 strapazieren müssen."
Also, was ist, wo leben wir? Wir machen lange
Diskussionen, da gibt es Magistratsabteilungen, MA 21 heißen die, die in
stundenlangen Diskussionen mit allerlei Fachbeiräten und sonstigen zu einem
gesamtstädtischen Beschluss kommen, wie etwas auszusehen hat, geben die
Rahmenbedingungen vor und man schreibt dort hinein, maximale Gebäudehöhe plus
110 Meter über Wiener Null.
Das können Sie vergessen, was da drinnen steht. Da
sparen wir den Beamten die Arbeit. Schreibt dort hin, ein Hochhaus, das cirka
110 bis ...?, § 69, hoch sein kann. Das ist viel ehrlicher.
Es gibt eine öffentliche Auflage, da gibt es eine
Diskussion darüber, da sagen alle, ja, 110 Meter, das passt, das kann man
abstimmen und das ist die Südeinfahrt und da sieht man es von dort und da sieht
man es von da und das passt dann schon.
Ja, Schnecken, gar nix passt, weil dann kommt ein Herr
Hollein, Holzbauer, oder wie sie alle heißen und
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