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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 90

 

Sozialdemokratischen Fraktion ein derartig großes ist, denn alle sind wir uns - glaube ich - einig, dass wir in gewissen Bereichen in Einkaufsstraßen eine gewisse Zentrenstruktur und eine Nutzung von Flächen vorgeben, gleichzeitig aber einem Wildwuchs und einem Ausufern Einhalt gebieten wollen. Und das wird jetzt so nett umschrieben mit "durch Absatz 2 soll vorgesorgt werden ..." und so weiter, "dass entlang von Geschäftsstraßen nicht Bauplätze bis zu den Parallelstraßen aufgekauft und ohne Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung der Nutzung für Einkaufszentren zugeführt werden".

 

Also, dass wir jetzt den Kauf in der Bauordnung regeln wollen, ist mir neu. Bislang war es immer so, dass die Rahmenbedingungen in der Bauordnung geregelt wurden, was darf ich tun und was darf ich nicht tun. Dass man aber jetzt den Grundeigentümern oder den vermeintlichen Eigentümern in dieser Stadt via Bauordnung mitteilt "darf nicht aufgekauft werden, weil ..." und jetzt sage ich das, weil ist richtig, weil wir nicht wollen, dass bis zur Parallelstraße - siehe Mariahilfer Straße, aber auch andere Bereiche - eine Maßnahme Platz greift, die uns dann wenig Handlungsspielraum als Gemeinde zulässt, weil der sagt, ich das Grundstück, ich bin an der Geschäftsstraße, nämlich auf der einen Seite an der Einkaufsstraße, mein Grundstück geht halt zufällig bis in die nächste Gasse durch. Aber diese Formulierung in der Begründung zu finden, dass so etwas nicht aufgekauft werden darf, und damit schließe ich dann aus, dass so etwas passiert ...

 

Es ist auch hinten im Abänderungsantrag selbst in der Zusammenfassung so vorsichtig und weich formuliert, dass man sagt, nun, ja, eigentlich wollen wir es nicht, und schauen wir einmal. Also, das kann nicht Intention einer Bauordnung sein und wir haben leider sehr viele Paragraphen in dieser Bauordnung, die in sehr viele Richtungen ausgelegt werden können und wir sollten nicht zusätzlich noch einen solchen schaffen.

 

Daher werden wir zu diesem Punkt einen Abänderungsantrag einbringen, der sehr genau determiniert, was da zu passieren hat, nämlich, im § 7e Abs. 2: "Auf Liegenschaften, die unmittelbar an Geschäftsstraßen liegen, sind, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, auf die Tiefe des jeweiligen Bauplatzes, jedoch nicht durchgehend bis zur nächsten Parallelstraße und höchstens bis zu einer Tiefe von 40 Metern, gemessen von der Baulinie, beziehungsweise Verkehrsfluchtlinie, Einkaufszentren zulässig."

 

Das ist eine genaue und klare Richtlinie, was wir wollen. Nicht bis zur nächsten Parallelstraße und wenn es sich mit der Parallelstraße sowieso nicht ausgeht, dann den Bauplatz nicht tiefer als 40 Meter von der Verkehrsfluchtlinie beziehungsweise von der Baulinie weg. Eine klarere Diktion gibt es nicht, und ich weiß nicht, warum da so herum getan wird.

 

Der zweite Bereich, der viel klarer geregelt gehört, ist der Bereich Hochhäuser. Was sind Hochhäuser? Ab welcher Höhe ist ein hohes Haus ein Hochhaus? Und was darf danach noch alles passieren auf dem Bauplatz, welche Paragraphen sind überhaupt noch zulässig, um dann noch, sage ich einmal, Vorteile für den Grundeigentümer oder für den Errichter, den Bauträger, herauszuschlagen?

 

Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, kennen die unsägliche Diskussion in vielen Bereichen des berühmt berüchtigten § 69. Mit diesem berühmt berüchtigten § 69 ist in dieser Stadt so gut wie alles möglich, was das Bauen betrifft.

 

Wir haben, als eines der klaren und erkennbaren Beispiele dafür, den Milleniumstower. 140 Meter bewilligt, und mit dem § 69, "unwesentliche Abweichung der Bebauungsbestimmung" hat sich dieses Bauwerk auf über 200 Meter ausgewachsen. Ziemlich unwesentlich, ziemlich unwesentlich. 60 Meter Zugabe. Mit vielen, vielen Begründungen, weil Architektur und Dachaufbauten und Antenne und ich weiß nicht, was alles und wie oft der Bezirk mit dieser unwesentlichen Abweichung konfrontiert wurde, bis es, sage und schreibe um 62 Meter hinaufgegangen ist.

 

Und ich könnte jetzt endlos Beispiele bringen, wo dieser § 69 zum Nachteil der Anrainerinnen und Anrainer und zum Vorteil des Bauträgers beziehungsweise des Grundeigentümers, sehr, sehr weit ausgenützt wurde und eigentlich alle, auch in der Bauwirtschaft Tätige, gesagt haben, hier müsse es wesentlich klarere Richtlinien geben.

 

Und interessanterweise vergessen Sie jetzt bei der Definition "Hochhäuser" wieder auf diesen § 69 und öffnen somit wieder einem Milleniumstower, oder wie er immer dann auch heißen mag, die Tür.

 

Nun, selbstverständlich werden sehr viele das wieder ausnutzen. Wenn ich mir nur anschaue, mit welchem Lächeln Architekt Hollein der Bezirksvertretung im 10. Bezirk das Projekt Monte Laa präsentiert hat, und dann angesprochen auf die endgültige Höhe des Bauwerks nicht gesagt hat, nun, das wird so hoch werden oder ich stelle mir das so vor, oder ich stelle mir das so vor, sondern er hat ganz kühl lächelnd darauf gesagt: "Nun, dann wird man halt den § 69 strapazieren müssen."

 

Also, was ist, wo leben wir? Wir machen lange Diskussionen, da gibt es Magistratsabteilungen, MA 21 heißen die, die in stundenlangen Diskussionen mit allerlei Fachbeiräten und sonstigen zu einem gesamtstädtischen Beschluss kommen, wie etwas auszusehen hat, geben die Rahmenbedingungen vor und man schreibt dort hinein, maximale Gebäudehöhe plus 110 Meter über Wiener Null.

 

Das können Sie vergessen, was da drinnen steht. Da sparen wir den Beamten die Arbeit. Schreibt dort hin, ein Hochhaus, das cirka 110 bis ...?, § 69, hoch sein kann. Das ist viel ehrlicher.

 

Es gibt eine öffentliche Auflage, da gibt es eine Diskussion darüber, da sagen alle, ja, 110 Meter, das passt, das kann man abstimmen und das ist die Südeinfahrt und da sieht man es von dort und da sieht man es von da und das passt dann schon.

 

Ja, Schnecken, gar nix passt, weil dann kommt ein Herr Hollein, Holzbauer, oder wie sie alle heißen und

 

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