Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 90
Das Dritte ist, dass in Zukunft jedes Einkaufszentrum, das
gewidmet ist, auch in einer Wohnzone zulässig sein soll beziehungsweise
umgekehrt Wohnzonen in Einkaufszentren. Das Vierte ist, Geschäftsstraßen sollen
auch in neu festgesetzten Stadtzentren festgelegt werden beziehungsweise es
soll sie dort geben.
Ich bringe daher gemeinsam mit Herrn Dr Fritz
Aichinger diesen Antrag ein und ersuche dafür um Zustimmung. (Beifall bei
der ÖVP.)
Nun zur Novelle der Bauordnung, meine Damen und
Herren! Bei dieser Bauordnung gibt es einige gravierende Maßnahmen, die
beleuchtet werden sollen und beleuchtet werden müssen, mit denen wir einfach
nicht einverstanden sind. Das betrifft zum Beispiel die Streichung der
Notrauchfänge im Passivhausbereich, weil ich der Meinung bin, dass
Notrauchfänge im Passivhausbereich erst dann gestrichen werden dürfen, wenn wir
100-prozentig wissen, dass dieses Passivhaus total funktioniert. Hier gibt es
teilweise nur Vermutungen. Aber auch dann ist ein Notrauchfang sehr sinnvoll, weil
es auch bei einem Passivhaus zum Beispiel dann, wenn es Erdwärme als
Zweitbeheizung gibt und dabei der Antriebsstrom ausfällt, sehr tragisch wäre,
wenn dort die Temperatur eines Hauses nicht erreicht werden kann. Daher soll
es, glaube ich, in vielen Bereichen unbedingt einen Notkamin geben. Das sind
vor allem die Reihenhäuser. Aber ich glaube auch, dass dabei eine gewisse
Umsichtigkeit und Vorausplanung Beachtung finden soll, und wenn so etwas
eintritt, dann soll man darauf zurückgreifen können. Das komplette Streichen
aus der Bauordnung ist daher meiner Ansicht nach nicht sinnvoll.
Das ist auch, glaube ich, nicht sinnvoll bei
Hochhäusern. Es besteht eine Möglichkeit, bei Hochhäusern über Sammler auch
Notrauchfänge zu haben. Ich meine, dass solche Notrauchfänge sicherlich keine
großartige Investition sind, und sie sind sehr wichtig, wie sich an einem
typischen Beispiel in München gezeigt hat, als 15 000 Menschen wochenlang
gefroren haben, weil dort das Fernheizwerk als Energieträger ausgefallen ist.
Das soll es in Wien nicht geben. Daher soll man diesen Passus auch bei
Hochhäusern überdenken. Jedenfalls bin ich entschieden dagegen, dass im Voraus,
ohne einen Prototyp zu haben, im Geschosswohnbau beim Passivhaussystem dieser
Notkamin gestrichen wird.
Meine Damen und Herren! Kritik gibt es auch an der
Neufestsetzung der Verpflichtung zur Entschädigung, wonach 30 Prozent der
Grundstücksfläche unentgeltlich an die Stadt abzutreten sind. Das ist eine
massive Verschlechterung für die Menschen in unserer Stadt, für Industrie- und
Gewerbebetriebe! Es wird dafür eine fadenscheinige Begründung genannt, das ist
die Verwaltungsvereinfachung. In anderen Bundesländern sind es 10 Prozent,
meine Damen und Herren, und Sie wollen 30 Prozent. Ich stelle fest und sage
nochmals wie im Ausschuss: Im Hinblick auf die Judikatur des
Verfassungsgerichtshofs der letzten Jahre haben alle anderen Bundesländer die
unentgeltliche Grundabtretungsverpflichtung reduziert und bieten bei Auflassung
oder Reduzierung von Verkehrsflächen regelmäßig die Rückstellung der
Grundflächen an. Das ist in Wien nicht so!
Daher
frage ich Sie: Halten Sie eine Rechtslage für richtig, die es ermöglicht, dass
die Stadt Wien Grundflächen, die ihr unentgeltlich abgetreten werden und
abgetreten worden sind, nach Auflassung oder Reduzierung der Verkehrsfläche
durch Planungsmaßnahmen der Stadt Wien an die Anlieger verkauft? Oder: Ist das
bestehende Ausmaß der unentgeltlichen Grundabtretungsverpflichtung nicht
zumindest zu verringern, wie dies in anderen Bundesländern geschehen ist? Oder:
Müsste nicht die Stadt Wien, wenn durch ihre Planung eine Änderung bezüglich
früher festgelegter Verkehrsflächen eintritt, von Amts wegen eine Entschädigung
vornehmen, wenn keine Rückstellung gemacht wird? Meine Damen und Herren, sollte
die derzeitige Praxis der Vermischung zwischen öffentlichem Recht - MA 64,
MA 69 - nicht abgestellt werden? Müsste nicht dafür Sorge getragen werden,
dass Verfahren innerhalb kürzester Frist dem Gesetz entsprechend abzuwickeln
sind?
In Wien hat man Ungerechtigkeiten, die kein anderes
Bundesland hat. Das sind keine bürgerfreundlichen oder bürgernahen Gesetze. Wir
lehnen die Vorgangsweise mit diesen 30 Prozent ab. (Beifall bei der
ÖVP.)
Nun zur
Änderung von § 1 Abs. 1 und § 8 Abs. 4: Das heißt, dass das
Amtsblatt der Stadt Wien in Zukunft als alleiniges offizielles Publikumsorgan
eingesetzt wird. Das bedeutet einen Verzicht auf Veröffentlichung in der
"Wiener Zeitung".
Meine
Damen und Herren! Sie wissen genau, die "Wiener Zeitung" hat die besten,
die allerbesten Annahmebedingungen. Bis 17.30 Uhr ... (Abg Günter
Kenesei: Aller-, aller-, allerbesten!) Herr Kollege, bis 17.30 Uhr -
beziehungsweise sogar bis 18 Uhr, wenn Sie hingehen - vor dem
Erscheinungstag können Sie Ihre Wünsche und Ihre Einschaltungen abgeben. Das
hat keine andere Zeitung! (Abg Günter Kenesei: Und was ist bei ...)
Diese "Wiener Zeitung" wird als Veröffentlichungsorgan gestrichen. (Heiterkeit
bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.)
Die
"Wiener Zeitung" ist 300 Jahre alt, meine Damen und Herren! Das
ist die älteste ... (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: 299!) Na, 299 - sie wird
nächstes Jahr 300 Jahre alt, dann haben wir das Jubiläum. Das ist, bitte,
die älteste Tageszeitung der Welt! Das heißt, wenn Sie jetzt sagen, dass nur
noch das Amtsblatt der Stadt Wien herangezogen wird, dann ist das ein
wunderschönes Geburtstagsgeschenk, das Sie machen.
Es gibt
viele, die die "Wiener Zeitung" lesen. Ich frage mich aber: Was ist
eigentlich der Hintergrund dafür, dass Sie die "Wiener Zeitung" nicht
mehr zur Veröffentlichung heranziehen? - Sie nehmen zum Beispiel Anschlagtafeln
als Mittel der Veröffentlichung. Glauben Sie, die Anschlagtafeln der Stadt Wien
liest jeder, wenn veröffentlicht wird? Da liest er eher die "Wiener
Zeitung". (Abg Dr Herbert Madejski: Das "Wiener Blatt"!)
Ja, das "Wiener Blatt". (Heiterkeit des Redners.)
Jetzt frage ich Sie ganz offen: Hängt das vielleicht damit
zusammen - wie mir ein SPÖ-Funktionär so schön mitgeteilt hat und durchblicken
ließ -, dass es eine kritische Berichterstattung bei den Bürotürmen in der
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