«  1  »

 

Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 90

 

Das Dritte ist, dass in Zukunft jedes Einkaufszentrum, das gewidmet ist, auch in einer Wohnzone zulässig sein soll beziehungsweise umgekehrt Wohnzonen in Einkaufszentren. Das Vierte ist, Geschäftsstraßen sollen auch in neu festgesetzten Stadtzentren festgelegt werden beziehungsweise es soll sie dort geben.

 

Ich bringe daher gemeinsam mit Herrn Dr Fritz Aichinger diesen Antrag ein und ersuche dafür um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Nun zur Novelle der Bauordnung, meine Damen und Herren! Bei dieser Bauordnung gibt es einige gravierende Maßnahmen, die beleuchtet werden sollen und beleuchtet werden müssen, mit denen wir einfach nicht einverstanden sind. Das betrifft zum Beispiel die Streichung der Notrauchfänge im Passivhausbereich, weil ich der Meinung bin, dass Notrauchfänge im Passivhausbereich erst dann gestrichen werden dürfen, wenn wir 100-prozentig wissen, dass dieses Passivhaus total funktioniert. Hier gibt es teilweise nur Vermutungen. Aber auch dann ist ein Notrauchfang sehr sinnvoll, weil es auch bei einem Passivhaus zum Beispiel dann, wenn es Erdwärme als Zweitbeheizung gibt und dabei der Antriebsstrom ausfällt, sehr tragisch wäre, wenn dort die Temperatur eines Hauses nicht erreicht werden kann. Daher soll es, glaube ich, in vielen Bereichen unbedingt einen Notkamin geben. Das sind vor allem die Reihenhäuser. Aber ich glaube auch, dass dabei eine gewisse Umsichtigkeit und Vorausplanung Beachtung finden soll, und wenn so etwas eintritt, dann soll man darauf zurückgreifen können. Das komplette Streichen aus der Bauordnung ist daher meiner Ansicht nach nicht sinnvoll.

 

Das ist auch, glaube ich, nicht sinnvoll bei Hochhäusern. Es besteht eine Möglichkeit, bei Hochhäusern über Sammler auch Notrauchfänge zu haben. Ich meine, dass solche Notrauchfänge sicherlich keine großartige Investition sind, und sie sind sehr wichtig, wie sich an einem typischen Beispiel in München gezeigt hat, als 15 000 Menschen wochenlang gefroren haben, weil dort das Fernheizwerk als Energieträger ausgefallen ist. Das soll es in Wien nicht geben. Daher soll man diesen Passus auch bei Hochhäusern überdenken. Jedenfalls bin ich entschieden dagegen, dass im Voraus, ohne einen Prototyp zu haben, im Geschosswohnbau beim Passivhaussystem dieser Notkamin gestrichen wird.

 

Meine Damen und Herren! Kritik gibt es auch an der Neufestsetzung der Verpflichtung zur Entschädigung, wonach 30 Prozent der Grundstücksfläche unentgeltlich an die Stadt abzutreten sind. Das ist eine massive Verschlechterung für die Menschen in unserer Stadt, für Industrie- und Gewerbebetriebe! Es wird dafür eine fadenscheinige Begründung genannt, das ist die Verwaltungsvereinfachung. In anderen Bundesländern sind es 10 Prozent, meine Damen und Herren, und Sie wollen 30 Prozent. Ich stelle fest und sage nochmals wie im Ausschuss: Im Hinblick auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs der letzten Jahre haben alle anderen Bundesländer die unentgeltliche Grundabtretungsverpflichtung reduziert und bieten bei Auflassung oder Reduzierung von Verkehrsflächen regelmäßig die Rückstellung der Grundflächen an. Das ist in Wien nicht so!

 

Daher frage ich Sie: Halten Sie eine Rechtslage für richtig, die es ermöglicht, dass die Stadt Wien Grundflächen, die ihr unentgeltlich abgetreten werden und abgetreten worden sind, nach Auflassung oder Reduzierung der Verkehrsfläche durch Planungsmaßnahmen der Stadt Wien an die Anlieger verkauft? Oder: Ist das bestehende Ausmaß der unentgeltlichen Grundabtretungsverpflichtung nicht zumindest zu verringern, wie dies in anderen Bundesländern geschehen ist? Oder: Müsste nicht die Stadt Wien, wenn durch ihre Planung eine Änderung bezüglich früher festgelegter Verkehrsflächen eintritt, von Amts wegen eine Entschädigung vornehmen, wenn keine Rückstellung gemacht wird? Meine Damen und Herren, sollte die derzeitige Praxis der Vermischung zwischen öffentlichem Recht - MA 64, MA 69 - nicht abgestellt werden? Müsste nicht dafür Sorge getragen werden, dass Verfahren innerhalb kürzester Frist dem Gesetz entsprechend abzuwickeln sind?

 

In Wien hat man Ungerechtigkeiten, die kein anderes Bundesland hat. Das sind keine bürgerfreundlichen oder bürgernahen Gesetze. Wir lehnen die Vorgangsweise mit diesen 30 Prozent ab. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Nun zur Änderung von § 1 Abs. 1 und § 8 Abs. 4: Das heißt, dass das Amtsblatt der Stadt Wien in Zukunft als alleiniges offizielles Publikumsorgan eingesetzt wird. Das bedeutet einen Verzicht auf Veröffentlichung in der "Wiener Zeitung".

 

Meine Damen und Herren! Sie wissen genau, die "Wiener Zeitung" hat die besten, die allerbesten Annahmebedingungen. Bis 17.30 Uhr ... (Abg Günter Kenesei: Aller-, aller-, allerbesten!) Herr Kollege, bis 17.30 Uhr - beziehungsweise sogar bis 18 Uhr, wenn Sie hingehen - vor dem Erscheinungstag können Sie Ihre Wünsche und Ihre Einschaltungen abgeben. Das hat keine andere Zeitung! (Abg Günter Kenesei: Und was ist bei ...) Diese "Wiener Zeitung" wird als Veröffentlichungsorgan gestrichen. (Heiterkeit bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.)

 

Die "Wiener Zeitung" ist 300 Jahre alt, meine Damen und Herren! Das ist die älteste ... (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: 299!) Na, 299 - sie wird nächstes Jahr 300 Jahre alt, dann haben wir das Jubiläum. Das ist, bitte, die älteste Tageszeitung der Welt! Das heißt, wenn Sie jetzt sagen, dass nur noch das Amtsblatt der Stadt Wien herangezogen wird, dann ist das ein wunderschönes Geburtstagsgeschenk, das Sie machen.

 

Es gibt viele, die die "Wiener Zeitung" lesen. Ich frage mich aber: Was ist eigentlich der Hintergrund dafür, dass Sie die "Wiener Zeitung" nicht mehr zur Veröffentlichung heranziehen? - Sie nehmen zum Beispiel Anschlagtafeln als Mittel der Veröffentlichung. Glauben Sie, die Anschlagtafeln der Stadt Wien liest jeder, wenn veröffentlicht wird? Da liest er eher die "Wiener Zeitung". (Abg Dr Herbert Madejski: Das "Wiener Blatt"!) Ja, das "Wiener Blatt". (Heiterkeit des Redners.)

 

Jetzt frage ich Sie ganz offen: Hängt das vielleicht damit zusammen - wie mir ein SPÖ-Funktionär so schön mitgeteilt hat und durchblicken ließ -, dass es eine kritische Berichterstattung bei den Bürotürmen in der

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular