Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 68 von 90
tatsächlich ändert, denn es finden sich jedes Jahr wieder
die gleichen Argumente der Volksanwaltschaft: Hier gibt es Fehler in der
Aktenführung, Bescheide werden überwiegend nur durch mündliche Verkündigung
erlassen, selbst vereinzelte Wünsche der Parteien, schriftliche Ausfertigungen
zu bekommen, stoßen auf Schwierigkeiten, errechnete Beträge sind nicht nachvollziehbar,
die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs wird einfach ignoriert, die
Berechnungen des Richtsatzes sind rechtswidrig, et cetera, et cetera.
Frau Vizebürgermeisterin, das ist nicht die Kritik
der bösen Opposition, das ist die Kritik und die objektive Darstellung der
Volksanwaltschaft. Und daher, Frau Vizebürgermeisterin, handeln Sie, sorgen Sie
für Ordnung in der MA 12, im Interesse jener Menschen, die es brauchen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster ist Herr Präsident Römer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Johann Römer (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Im Vorfeld zu dieser Novelle wurde ja von vielen, oder
von manchen bekrittelt, dass hier - obwohl natürlich das entsprechende
Datenschutzgesetz gegeben ist - verschiedene Daten abgefragt werden sollen, und
das ist unter anderem eine der Änderungen dieser Novelle, dass diese Daten auch
automationsunterstützt abgefragt werden sollen und ich glaube, dass man hier
deponieren soll, dass es wichtig ist, und ich greife hier zurück auf meine
berufliche Erfahrung.
Ich habe ja mit ähnlichen Personen zu tun gehabt.
Also, ich habe zwar keine Sozialhilfe gewähren müssen, aber ich habe mich mit
Ausgleichszulage beschäftigen müssen und ich weiß, wie wichtig es ist, dass
hier klare Regelungen gegeben sind, die die Auskunft auch so schnell und so
rasch es geht ermöglichen, weil dadurch gewährleistet ist, dass die Leistung
auch so rasch wie möglich erbracht werden kann und wer rasch helfen kann, der
hilft doppelt, sagt man ja im Volksmund. Daher glaube ich, dass diese Novelle
recht gut ist.
Aber wenn ich gerade zu diesem Thema spreche, möchte
ich etwas anderes auch noch anmerken: Diese Novelle des Sozialhilfegesetzes ist
ja eine begrenzte, denn wir erwarten ja doch, dass früher oder später ein
bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz kommt, wo man zumindest gleiche
Grundregelungen für ganz Österreich erwarten kann. Und ich möchte jetzt, weil
ich gerade am Wort bin, darauf hinweisen, wie ungleich behandelt ein und
dieselbe Person werden kann, wenn ein Amt etwas anders auslegt, als das andere.
Und zwar verweise ich darauf, dass bei der Ausgleichszulage
ein Grundstück, das jemand besitzt - egal ob das jetzt etwas bringt oder nicht
-, fiktiv zur Anrechnung führt und diese Person daher nicht den vollen
Richtsatz bekommt, sondern vom Richtsatz dieses fiktive Einkommen aus dieser
Latifundie abgezogen wird. Und wenn die gleiche Person dann hergeht und eine
Sozialwohnung will, dann wird das nicht so gehandhabt, sondern da beruft man
sich darauf, dass man sagt, "du hast ja nicht einmal den
Ausgleichszulagenrichtsatz, und daher fällst du nicht darunter, weil du dir das
sowieso nicht leisten kannst". Das heißt, in diesem Fall wird dieses
fiktive Einkommen aus der Latifundie nicht herangezogen. Das ist nur ein
Beispiel und vielleicht ein kleines, aber es betrifft doch einige.
Es ist ein kleines Beispiel, das zeigt, dass man alle
Gesetze gleich umsetzen und die Menschen gleich behandeln sollte.
Und ein Drittes will ich auch noch anmerken: Heute in
der Aktuellen Stunde hat die SPÖ uns glauben machen wollen, dass kein Geld im
Bund vorhanden ist, dass alle Töpfe geleert sind und dass der finanzielle Engpass
par excellence ausgebrochen ist. In ein oder zwei oder drei Minuten werden Sie
einen Antrag der SPÖ hier hören, in dem die SPÖ fordert, dass der Bund wieder
einen Heizkostenzuschuss finanziert.
Ich möchte dazu feststellen, man könnte natürlich
genauso gut den Antrag stellen, dass die EU den Heizkostenzuschuss für Wien
finanzieren soll, aber bleiben wir auf dem Boden der Tatsachen. Das war eine
Aktion des Bundes, die wir uns alle natürlich ununterbrochen wünschen würden,
vor allem angesichts dieser Temperaturen, die wir jetzt haben, aber wir müssen
auch zur Kenntnis nehmen, dass Sozialhilfe eine Landessache ist. Ich nehme auch
zur Kenntnis, dass die Frau Vizebürgermeisterin schon in einer Ausschusssitzung
gesagt hat, dass sie keine Möglichkeit sieht, in diesem Winter einen
Heizkostenzuschuss zu gewähren.
Ich glaube daher, dass es, ich würde fast sagen,
nicht fair ist, wenn Wien das nicht gewähren will und ich jetzt als SPÖ hergehe
und den Ball an die Bundesregierung zurückschiebe und jetzt sage, ihr zahlt
bitte einen Heizkostenzuschuss.
Wir werden daher auch diesem Antrag leider nicht
zustimmen können, wohl aber der Gesetzesnovelle. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste ist Frau Abg Malyar zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Martina Malyar (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Das Sozialhilfegesetz in Wien, ich glaube, ich habe
es an dieser Stelle schon zigmal erwähnt, ist eines der vorbildhaftesten in
ganz Österreich, aber auch der Vollzug, die Umsetzung des Sozialhilfegesetzes
erfolgt in Wien sicher auch vorbildlich und wir brauchen da, glaube ich, keine
Vergleiche mit anderen Bundesländern zu scheuen.
Um auf die Rede der Frau Kollegin Korosec zu kommen: Es war
eine für mich sehr spannende und interessante Rede und mit vielen interessanten
Anregungen. Ich habe Ihnen gerne zugehört und es war vieles auch Wasser auf
unseren Mühlen - ich weiß, dass man es manches Mal schwer hat, sich in der
eigenen Partei und schon überhaupt beim eigenen Koalitionspartner durchzusetzen
-, aber seien Sie sicher, mit Ihren Vorstellungen zu einem bundeseinheitlichen
Sozialhilfegesetz stehen
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