Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 69 von 90
wir 100-prozentig auf Ihrer Seite, Frau Kollegin, und wir
kämpfen mit Ihnen so lange, bis wir ein bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz
haben und ich bin sicher, dass da meine Kolleginnen und Kollegen auch recht
tatkräftig mithelfen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Denn - und das habe ich auch an dieser Stelle schon
sehr oft erwähnt - außer einer Ankündigungspolitik gab es nichts in dieser
Beziehung. Vor über einem Jahr hat Herr Sozialminister Haupt angekündigt, es
werde ein einheitliches Sozialhilfegesetz geben, auch wieder mit tatkräftiger
Unterstützung auch unserer Landesrätin. Von unserer Seite haben wir das sehr
goutiert und wir würden uns sehr darüber freuen. Allerdings ist aus der Arbeitsgruppe
kein Ergebnis herausgekommen und die Neuwahlen sind dazwischengekommen. Wir
werden sehen, wie dann das Ergebnis in Zukunft ausschauen wird.
Sie haben, Herr Kollege Römer, schon unseren Antrag
bezüglich des Heizkostenzuschusses erwähnt. Der ist nicht einfach so aus den
Fingern gesogen, sondern Sie haben es auch in der Begründung drinnen, dass wir
uns eigentlich in allen Punkten den Anregungen der Volksanwaltschaft
anschließen und ein vom Inhalt her gutes System, das zwar dann in der Umsetzung
große Schwierigkeiten gemacht hat, weil das halt am Anfang, würde ich sagen,
auch vom Bund her dilettantisch war oder auch absichtlich so gemacht, das weiß
ich nicht, aber von der Intention her sehr gut war, nämlich hinausgehen bei
klirrender Kälte, um all jenen zu helfen, die so an der Armutsgrenze sind, dass
sie froh sind, wenn sie eine zusätzliche Unterstützung bekommen, um ihre
Wohnung zu heizen.
Ich denke mir, dass jeder von uns, der in einer warmen
und behaglichen Unterkunft wohnen kann und sich zu Hause ein schönes Nest
gemacht hat, einfach aus einem sozialen Gewissen heraus, all jene unterstützen
muss, bei denen es durch die Fensterritzen zieht und die sich vielleicht
wirklich bei jedem Liter Öl überlegen müssen, ob sie es kaufen können oder
nicht. Und seien Sie sicher, wir stehen so weit auf dem Boden der Realität,
dass wir genau diesen schwächsten Menschen helfen wollen und laden auch dazu
alle ein, bei dieser Hilfe über alle Parteigrenzen und Parteikalküle hinweg,
auf diese Menschen Rücksicht zu nehmen, mit uns zu gehen und ihnen dabei zu
helfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Und Sie wissen genau, dass die Zahl der Sozialhilfeempfänger
und der Ausgleichszulagenbezieher in den letzten Jahren, in den letzten drei
Jahren, stark zugenommen hat und Sie wissen auch genau, warum. Und Sie wissen
genau, dass Kürzungen beim Arbeitslosengeld dazu geführt haben, dass Wien immer
mehr Ausgleichszulagenempfänger unterstützen muss und wir das auch immer im
Budget berücksichtigt haben. Wir vergessen diese Menschen nicht, wir helfen
ihnen und wir laden alle dazu ein, ein Stück des Weges in dieser vorweihnachtlichen
Zeit mit uns zu gehen.
Und aus diesem Grund bringen wir den Beschluss- und
Resolutionsantrag ein, welcher lautet:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im
Hinblick auf den bevorstehenden Winter 2002/2003 in Absprache mit den Ländern
umgehend eine österreichweite einheitliche Vorgangsweise zur Gewährung eines
einmaligen außerordentlichen Heizkostenzuschusses vorzubereiten."
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt.
Und wenn Sie sich jetzt zusammenreißen und nicht nur
Ihre eigene blaue Farbe vor Ihrem Auge haben, sondern die Menschen, die Hilfe
nötig haben, vor sich sehen, in der Vorweihnachtszeit und bei den Temperaturen,
bei der klirrenden Kälte, dann springen Sie bitte über Ihren blauen Schatten
und stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall bei der SPÖ. - Abg Johann Römer:
Der Bund soll zahlen!)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile
der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zwei Anmerkungen zu dieser Diskussion:
Gleich zu dem Antrag und zum Heizkostenzuschuss: Ich
meine, es ist schon klar, wie die Diskussion gelaufen ist und ich verstehe Ihre
Argumentation, nur muss man wissen, worum es geht.
Für jene Damen und Herren, für jenen Personenkreis,
der von der Landessozialhilfegesetzgebung erfasst ist, gibt es die Heizbeihilfe
im Winter, und zwar unabhängig, wie kalt es ist oder ob es ein warmer Winter
ist. Wir haben in unserer Sozialgesetzgebung diesen Teil drinnen. Das haben
nicht alle Bundesländer, es gibt hier die unterschiedlichsten Regelungen. Wir
reden aber hier in diesem Antrag und anschließend an das, was in der
seinerzeitigen Regelung und auch mit der Kritik der Volksanwaltschaft behaftet
ist, von einer Ausschüttung jener Steuermehreinnahmen, die durch eine Veränderung
bei der Mineralölsteuer erzielt wurden, und das ist auf Bundesebene passiert.
Und deswegen war es sehr gut und richtig, dass seinerzeit
diese Ausschüttung erfolgt ist in einem Ausmaß, wie es von der Abwicklung - das
brauchen wir nicht noch einmal diskutieren - nicht dazu geführt hat, dass alle,
die in den Kreis der Betroffenen zu zählen gewesen wären, tatsächlich auch das
Geld bekommen haben. Diese Mehreinnahmen bestehen nach wie vor und daher lautet
der Antrag darauf, sozusagen den BezieherInnenkreis zu erweitern und dazu
einheitlich für Österreich jene Gelder heranzuziehen, die aus diesen
Steuermehreinnahmen zu lukrieren sind.
Und das, lieber Herr Kollege Römer, ist nicht etwas,
was die Stadt Wien lukriert, sondern das ist Geld, das aus Steuereinnahmen auf
Bundesebene lukriert wird und wenn der Bund das auf die Bundesländer aufteilt,
dann würden sich ja auch, wie auch seinerzeit bei der Regelung, die Länder mit
ihrem Anteil beteiligen.
Eine logischere Geschichte gibt es nicht, noch dazu, wenn
man gleichzeitig, so wie Sie das auch tun und auch Frau Kollegin Korosec tut,
einer bundeseinheitlichen Sozialgesetzgebung das Wort redet und dafür ist.
Daher
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