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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 90

 

deutliche Verbesserung für die Parteien erzielt.

 

Und es ist ja nicht so, dass eine Verpflichtung der Behörde, das Parteiengehör keinesfalls einzuräumen, besteht, das soll nicht mit dieser Novelle normiert werden.

 

Der Behörde wird es also weiterhin unbenommen bleiben, unter Berücksichtigung der Ziele des Wiener Pflegegeldgesetzes eben auch - wenn es notwendig ist -, der Partei Gehör einzuräumen.

 

Aber wichtig ist, dass es eben rasch und einfach geht und dass das natürlich auch mit einer gewissen Kostenersparnis verbunden ist. Sie alle haben ja auch zugestimmt, dass es eine Verwaltungsreform geben soll.

 

Und in diesem Sinne, glaube ich, können wir durchaus auch diesem Gesetz die Zustimmung geben.

 

Was ich noch zu Frau Dr Pilz sagen wollte, ist: Erstens einmal hat das Ganze heute ja auch gar nicht zu diesem Thema hier gepasst und soviel ich mich umgehört habe, ist es sowieso geplant gewesen, diese Gesetzesvorlage zum Pflegeheimgesetz in der Geriatriekommission zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Ich erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich danke für die Diskussion und bitte um Zustimmung.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Es liegt ein Beschlussantrag der GRÜNEN vor. Hier geht es um die inhaltliche Ausarbeitung eines Wiener Pflegeheimgesetzes. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an die amtsführende Stadträtin für Gesundheits- und Spitalswesen verlangt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Beschlussantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, der Antrag ist einstimmig zugewiesen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Postnummer 11 (04640/2002-MDALTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG geändert wird.

 

Berichterstatterin hierzu ist Frau LhptmStin Laska. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Danke, Herr Präsident, das mache ich gerne.

 

Ich bitte hier um Ihre Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde also fortfahren.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Korosec. Ich erteile es ihr.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die ÖVP wird dem Wiener Sozialhilfegesetz zustimmen, da es sich hier nur um die Regelung der Auskunftspflicht im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 handelt.

 

Allerdings einige Bemerkungen zur Sozialhilfe im Allgemeinen: Frau Vizebürgermeisterin, ich bin durchaus Ihrer Meinung, wenn Sie erwähnen - und das sehr häufig auch bei Fragebeantwortungen -, dass wir ein bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz brauchen und eine gleiche Existenzsicherung von Vorarlberg bis Wien notwendig ist. Hier gibt es eine Reihe von Vorarbeiten und ich bin auch überzeugt, dass die nächste Bundesregierung so ein Gesetz mit 15a-Verträgen rasch abschließen wird.

 

Das enthebt allerdings Wien nicht der Verantwortung, rasch, unbürokratisch, bedarfsgerecht und bürgernah den Menschen, die es notwendig haben, zu helfen.

 

Und auch hier sind wir wieder bei der Länge von Verfahren. Es dauert, bitte, vier bis sechs Wochen, um überhaupt einen Termin bei der MA 12 zu bekommen, den ersten Termin! Und bei der Schuldnerberatung dauert es Monate.

 

Dabei handelt es sich ja um Menschen, die rasch Hilfe brauchen, die nicht einfach verwaltet werden dürfen und deren Probleme man auch nicht auf die lange Bank schieben darf. Denn es ist nun einmal so, wer rasch hilft, hilft doppelt.

 

Und dabei geht es bei der Sozialhilfe nicht nur um die Geldleistungen, sondern ich glaube, man müsste viel mehr sich auch um die aktivierende Sozialhilfe kümmern. Eine aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahme müsste man setzen, damit eben diese Menschen wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Das wird aber derzeit, bitte, überhaupt nicht gemacht.

 

Denn Sozialhilfe darf ja nicht bedeuten, meine Damen und Herren, dass man auf ein Abstellgleis kommt, dass man von den Menschen nichts mehr erwartet, sondern Sozialhilfe heißt hier, wirklich aktiv, ja aktiv den Menschen zu helfen.

 

Und ich weiß auch noch aus meiner Tätigkeit als Volksanwältin - und übrigens ist es im Bericht 2001 auch wieder vermerkt, dass es hier gravierende Mängel bei der MA 12 gibt. Es gibt Verfahrensmängel, es sind Rechtschutzdefizite, die immer wieder, jedes Jahr beanstandet werden und die sich aber auch wieder jedes Jahr finden.

 

Und weil Herr Kollege Schuster heute gerade die Volksanwaltschaft angeführt hat, muss ich auch sagen, dass auch hier offensichtlich die Mängel, die aufgezeigt werden, nicht so ernst genommen werden, dass man sie

 

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