Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 90
will Ihnen deutlich machen, wenn Sie heiße
44 000 EUR ausgeben wollen, um das neue Wiener Pflegeheimgesetz zu
finanzieren, dann überlegen Sie sich, wie viel Sie eigentlich ausgeben müssten,
um hier Verhältnisse herzustellen, die menschenwürdig sind. Machen Sie also
kein Pflegeheimgesetz, für das sich die Stadt schämen muss, Frau Stadträtin!
Und damit diese Beratungen in der Geriatriekommission
auch stattfinden können, lege ich jetzt einen Beschluss- und Resolutionsantrag
vor, den ich ersuche, dem Gesundheits- und Spitalswesenausschuss zuzuweisen:
"Der Landtag wolle beschließen, dass die im
Wiener Landtag vertretenen Parteien in die inhaltliche Ausarbeitung des Wiener
Pflegeheimgesetzes einbezogen werden, insbesondere bieten sich die Sitzungen
der Geriatriekommission an."
Und ich ersuche um Abstimmung und Zuweisung dieses
Antrags.
Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer: Als nächste
Rednerin ist Frau Abg Korosec zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Ingrid
Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Im
Vorblatt des zu novellierenden Gesetzes ist zu lesen: "Die Verfahren nach dem
Wiener Pflegegeldgesetz dauern zu lange und entsprechen nicht den Grundsätzen
der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis."
Wie wahr,
da sind wir uns durchaus einig. Auch die Volksanwaltschaft hat in dem Bericht
2001 festgestellt, dass es bis zu einem Jahr dauern kann, also bis zu einem
Jahr, bis eine Entscheidung über einen eingebrachten Antrag erfolgt.
Und das
beim Pflegegeldgesetz, bei Menschen, die in der Regel alt sind, pflegebedürftig
und unserer Hilfe bedürfen. Ich sehe das als einen Skandal an.
Und daher
hat auch die Volksanwaltschaft - und das ist ein Mittel, was sehr selten
angewendet wird - ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Und wie löst nun
die sozialdemokratische Mehrheit dieses Hauses dieses Problem? - Eben, dass heute
hier diese Novelle vorliegt und eben den gänzlichen Entfall des Parteiengehörs
vorsieht.
Meine
Damen und Herren! Abgesehen davon, dass der geplante Ausschluss des § 45
Abs. 3 AVG im Hinblick auf Artikel 11 Abs. 2 B-VG natürlich
verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist, werden die betroffenen Menschen -
und das hat schon meine Kollegin gesagt - wirklich zu bloßen Objekten
hoheitlichen Handelns degradiert. Ich finde das schon wirklich unglaublich. Und
da muss man schon sagen, so gehen Sie in aller Demut mit den Bürgern um, so
gehen Sie in aller Demut mit den Bürgern um! (Abg Erika Stubenvoll: Dafür
sind Sie verantwortlich!)
Abgesehen
davon, eine Verfahrensbeschleunigung, wie Sie sie ja offensichtlich erwarten,
wird nicht kommen. Warum? - Die betroffenen Menschen haben ja größtes Interesse
daran, dass eine rasche Erledigung erfolgt und haben überhaupt nichts im Sinn,
dass diese Verfahren verzögert werden. Und eine Verwaltungsvereinfachung durch
Streichung von elementaren rechtsstaatlichen Garantien muss man, meine Damen
und Herren, schärfstens ablehnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Und wie
auch schon Frau Kollegin Dr Pilz gesagt hat ... (Abg Erika Stubenvoll: Das
ist im Grunde genommen eine Beschleunigung!) Schauen Sie, wenn man das
Parteiengehör abschafft, ich meine, was soll denn der Bürger machen, bitte. Bescheide
bekommt er in der Regel nicht einmal schriftlich, die bekommt er sehr oft nur
mündlich. Und er kann den Klagsweg beschreiten. Wir alle wissen, was es heißt,
den Klagsweg zu beschreiten, gerade in so einem Bereich. Natürlich, ich bin
auch dafür, natürlich ist es notwendig, die Verfahren zu beschleunigen. Aber da
müssen Sie eben Re-Organisationen machen. Ich meine zum Beispiel die
medizinischen Gutachten. Es gibt dafür sehr wenige Sachverständige und man
könnte das durchaus ausweiten, weil vor allem dort liegen ja dann die Probleme,
dass die Verfahren sich so verzögern. Aber das alles rechtfertigt eben nicht,
fundamentale rechtsstaatliche Errungenschaften, wie es eben das Parteiengehör
ist, in Frage zu stellen.
Und das
ist natürlich ein Grund für uns, dass wir diesem Entwurf und diesem Gesetz
nicht unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident
Johann Römer: Als nächste Rednerin ist Frau Präsidentin
Stubenvoll zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Erika Stubenvoll
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr
Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Die ÖVP hätte ja die Möglichkeit gehabt, das auch
beim Bundespflegegesetz, wo ja auch das Parteiengehör nicht mehr eingeräumt
wird, zu ändern. Wir vollziehen ja eigentlich auch hiermit die Bundesvorgabe
nach und versuchen eine Vereinheitlichung zu finden, wie das auch schon in
anderen Bundesländern erfolgt ist. (Abg Gerhard Pfeiffer: Macht es halt
nicht so wie beim Bau!)
Es sind nur mehr die Bundesländer Tirol und Vorarlberg,
wo es anders geregelt ist, und unser Bestreben ist auch immer wieder, dass wir
hier eine bundeseinheitliche Vorgangsweise haben und ich bin nicht der Meinung,
dass hier das Verwaltungsverfahren zielführend ist, denn wenn dieses
Parteiengehör gegeben ist, dauert das Verfahren doppelt so lang, weil natürlich
dann noch einmal eine Untersuchung erfolgen und noch einmal eine Stellungnahme
der MA 15 eingeholt werden muss.
Und wenn Sie vielleicht auch in der Stellungnahme des
Magistrats der Stadt Wien zum Bericht der Volksanwaltschaft nachgeschaut
hätten, dann hätten Sie dort gesehen, dass gerade, was die Verfahrensdauer in
dem die MA 15 betreffenden Verfahrensteil anbelangt, sehr lang ist, so hat
die MA 15 schon vor einigen Monaten veranlasst, raschere Terminvorgaben
für die Begutachtung von Erwachsenen und Rücksendung der Gutachten an die
MA 12 vorzunehmen, was bereits zu einer rascheren Erledigung geführt hat
und es wurde bereits eine
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