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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 90

 

vorsehen müssen. Ich hielte eine solche Regelung für nicht geeignet, das, was wir inhaltlich wollen auch tatsächlich umzusetzen.

 

Das zweite Beachtliche in der Diskussion habe ich gefunden, dass von Ihnen auf die Personalvertretung und ihre Meinung plötzlich so großer Wert gelegt wird, weil ich andere Diskussionen hier im Hause im Ohr habe, wo diese Wertschätzung aus meiner Sicht wünschenswert gewesen wäre, diese Form der Kooperation mit Interessenvertretungen und vor allem ArbeitnehmerInnenvertretungen sozusagen.

 

Ich begrüße, dass das jetzt sozusagen eine offensichtlich neue Zielsetzung der ÖVP ist, hier in eine gute Kooperation einzusteigen. Bei uns laufen Sie offene Türen ein, denn das ist ein Grundprinzip unserer Politik, mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu kooperieren, mit ihnen Dinge zu entwickeln und zu besprechen und daher wird das auch in diesem Fall so sein.

 

Ich bedanke mich noch einmal für die Diskussion und ersuche noch einmal alle um Zustimmung. Denn, Frau Kollegin Landauer, es ist ja im Grunde genommen Ihre Entscheidung, nur sozusagen das Anhängen an diesen Paragraphen, selbst bei einer getrennten Abstimmung hätte sich am Prinzip nichts verändert. Das heißt, hätten wir getrennt abgestimmt und Sie wären gegen den § 8 gewesen, bliebe alles andere trotzdem gleich.

 

Also, entweder es ist zustimmbar oder nicht. Ich verstehe, wenn Sie es nicht tun, aber die inhaltliche Logik sozusagen ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Die anderen inhaltlichen Dinge wären mir nachvollziehbar gewesen, die sind aber nach Ihrer Definition weg. Dass es Differenzen bei den GRÜNEN gibt, ist sonnenklar, denn die Gruppengrößen, die Sie hier ins Gesetz hineinreklamieren wollten und über die wir bei der Verordnung die Diskussion genauso wieder haben werden, das ist etwas, was uns inhaltlich de facto und real trennt, auch pädagogisch, vom pädagogischen Konzept her, und daher nehme ich das zur Kenntnis und stufe es als unüberbrückbare Differenz ein.

 

Ich danke aber trotzdem für die Diskussion im Interesse der Kinderbetreuung in Wien. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich lasse zuerst über den Abänderungsantrag der GRÜNEN abstimmen. Hier geht es um Änderungen im § 2a, § 8 und § 8a.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist nur von den GRÜNEN unterstützt und daher abgelehnt.

 

Der zweite Abänderungsantrag, eingebracht von Frau Abg Mag Wehsely, betrifft im Wesentlichen § 1 und § 2.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, dieser Abänderungsantrag ist einstimmig angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage unter Berücksichtigung des bereits angenommenen Abänderungsantrags.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das ist in erster Lesung mit Stimmen der ÖVP und der SPÖ angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Postnummer 2 (02385/2002-MDALTG) der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau LhptmStin Laska. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Werte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, auch dieser Gesetzesvorlage Ihre Zustimmung zu geben.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben. - Nein, das ist nicht der Fall.

 

Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Pilz. Ich erteile es ihr.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Danke, Herr Vorsitzender!

 

Wir werden dem Entwurf zur Änderung des Pflegegeldgesetzes nicht zustimmen und zwar deshalb nicht, weil wir es nicht goutieren können, dass das Parteiengehör hierbei entfallen soll. Denn wir meinen, dass die Menschen, die hier vom Bezug des Pflegegeldes betroffen sind, nicht Objekte hoheitlichen Handelns sein sollten, sondern dass sie tatsächlich die Möglichkeit haben sollten, sich in ihrem eigenen Interesse, in ihren eigenen Angelegenheiten einzubringen und eben doch gehört zu werden.

 

Wir können auch nicht das Argument teilen, dass es hier um eine Beschleunigung des Verfahrens gehen kann, denn so viel Zeit gewinnt man nicht, dass es gerechtfertigt wäre, hier eine so wichtige rechtsstaatliche Garantie wie das Parteiengehör zu streichen.

 

Einem Pflegegeldwerber, einer Pflegegeldwerberin, die sich hier benachteiligt fühlt, bleibt dann genau zwei Möglichkeiten: Entweder den Bescheid zu akzeptieren, auch wenn er oder sie damit nicht zufrieden ist, oder den Klagsweg einzuschlagen. Da fragt sich dann für eine geschwächte Person:

 

1. ist das realistisch, dass diese Menschen klagen,

 

2. wird sich bei manchen die Frage stellen, was wird länger dauern, das eigene Leben oder der Klagsweg?

 

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