Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 90
individueller Betreuung der Wünsche der Eltern. Ich glaube,
dass das so gut und richtig ist.
Was die Frage, Frau Kollegin Sommer-Smolik, mit dem
Jahresplan betrifft, so habe ich diesen nicht gefunden, denn was im § 9
vorgesehen ist, ist ein pädagogisches Konzept. Da glaube ich, dass das gut und
richtig ist, dass das so eingefordert wird.
Frau Korosec, wenn Sie meinen, obwohl das heute nicht
zur Beschlussfassung vorliegt, weil die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin
hat schon bei der Anfragebeantwortung gesagt, dass es einen Entwurf einer
Verordnung gibt, die jetzt diskutiert wird, sozusagen also keine vorliegt,
bezüglich der Anpassung der Förderungen wird man sich das anschauen müssen,
möchte ich schon darauf hinweisen - ich habe das eingangs gesagt -, dass es
sich primär um eine Anpassung des Gesetzes und damit auch der Verordnung an den
Status quo handelt. Das heißt, man braucht jetzt nicht davon auszugehen, dass
wir uns auch in der Qualität im Jahr 1967 befinden und den großen Sprung in den
1. März 2003 machen, weil das der Tag ist, wo dieses Gesetz in Kraft
tritt, sondern wir sind im November 2002, de facto dort, wo dieses Gesetz jetzt
ist und wo auch die Verordnung sein wird. Daher bitte ich darum, das zu
berücksichtigen, wenn man gleich fordert, dass die Förderungen angehoben werden
müssen.
Wenn Sie sagen, dass die Kosten für die Kindertagesheime
zu hoch sind, so kann man immer sagen, die Dinge sind zu teuer. Ich möchte aber
schon darum bitten, dass man dabei berücksichtigt, dass der Deckungsgrad in den
städtischen Kindertagesheimen bei ungefähr 16 Prozent liegt. Wenn Sie
sagen - das haben Sie wortwörtlich gesagt -, dass die Stadt Wien beim
Mittelstand abkassiert, dann weiß ich nicht, wo Sie das hernehmen, wenn
16 Prozent dessen, was die Betreuung der Kinder kostet, durch
Elternbeiträge gedeckt ist und der Rest von der Stadt Wien dazubezahlt wird.
Wenn Sie auch sagen, dass das in anderen
Bundesländern anders ist, dann glaube ich, gibt es kaum ein Thema, wo es
unzulässiger ist, mit anderen Bundesländern Vergleiche herzustellen, weil es
kein Bundesland in Österreich gibt, das eine auch nur ansatzweise ähnliche
Betreuungsdichte und Betreuungsqualität im Kleinkinderbereich hat. (Beifall
bei der SPÖ.)
Daher ist die Frage, ist das, was in der Verordnung
geregelt wird, im Gesetz, und ist das in anderen Bundesländern so oder anders,
meiner Meinung nach irrelevant, weil wir in Wien eine vollkommen andere
Situation haben. Dazu vielleicht nur zwei Zahlen: Wir haben in Wien für fast
94 Prozent aller 3- bis 6-jährigen Kinder einen Betreuungsplatz, wir haben
48,9 Prozent Deckung bei den 0 bis 3-Jährigen, und drei Viertel aller
Krippenplätze Österreichs sind in Wien. Daher kann man nicht vergleichen, wie
es in Niederösterreich, Vorarlberg, Oberösterreich oder sonst irgendwo ist. Das
ist eine einmalige Situation, auf die wir stolz sein können und wo wir jetzt
einen nächsten wichtigen Schritt gesetzt haben, indem wir die Gesetze an das
anpassen, was die tägliche Praxis ist. Daher glaube ich, dass das gut so ist
und dass wir auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Was die Verordnung betrifft, ist heute schon gesagt
worden, dass man sich natürlich die verschiedenen Stellungnahmen genau
anschauen wird, sich die Abteilung genau anschauen wird und eine
dementsprechende Verordnung dann auch der Landesregierung vorlegen wird. Wenn
Sie sagen - ich selbst kenne diese Stellungnahme nicht -, dass die
PersonalvertreterInnen die Verordnung ablehnen, muss man sich das auch
anschauen. Ich finde es nur vom ersten Hören ein bisschen komisch, wieso Dinge,
die verbessernd sind, abgelehnt werden. Aber auch das wird man genau prüfen.
Ich freue mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute zur
Vorlage haben. Ich möchte mich noch ganz besonders herzlich bei Frau Mag
Krejcir von der MA 11 bedanken, die sehr viel Sachverstand, sowohl
juristischen aber auch fachlichen, bezüglich der Kinder, der Mütter und der
Väter an den Tag gelegt hat. Freuen wir uns, dass wir das heute beschließen
werden! - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bedanke mich sehr herzlich für die sachliche
Diskussion und möchte mich dem Dank der Frau Abg Wehsely anschließen, ihn aber
insofern erweitern, als ich ihr auch persönlich ganz herzlich für ihr
Engagement im Zusammenhang mit der Entwicklung dieses Gesetzes und der
koordinativen Tätigkeiten, die sie ausgeübt hat, danken möchte. Auch das soll
gesagt sein.
Ein paar Anmerkungen zu Kritikpunkten: Das meiste ist
schon argumentiert worden, aber zwei Dinge möchte ich noch anfügen:
Das eine ist die Elternarbeit. Wer immer in diesem Haus -
das können viele schon seit vielen Jahren - meine persönliche berufliche
Entwicklung als Lehrerin und Pädagogin auch durch meine Wortmeldungen
mitverfolgt hat, kann nicht annehmen, dass ich hier ein Gesetz vorlegen würde,
das Elternarbeit reduziert. Ich weiß haargenau aus eigener Erfahrung, dass es
nicht möglich ist, dass man von vorgesetzter Stelle Elternarbeit untersagt
bekommt, wenn man sie machen will. Ich und viele andere, die im pädagogischen
Bereich tätig sind, wissen, dass es unmöglich ist, Elternarbeit per Gesetz zu
verordnen. Jahrzehntelange Erfahrung im Wiener Schulwesen hat uns gelehrt, dass
mit noch so vielen Vorschriften über die Zusammenarbeit zwischen Eltern,
Schülern und Lehrern, dies nicht zu regeln ist, wenn es inhaltlich nicht
gewollt wird. Daher ist die Formulierung, so wie sie hier ist, die wesentlich
weiter gehendere, als man vom pädagogischen Zielparagraphen über die
Durchführungsbestimmungen festlegt, wie die Kooperation passieren soll, und
nicht verordnet, wie die Elternarbeit zeitmäßig ablaufen soll. Denn hätte man das
tun wollen, dann hätte man die tägliche Kooperation und Kommunikation festlegen
und zumindest einmal pro Monat einen Elternabend
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