Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 90
vorgezogen wird: Darin wird erwähnt, dass der sprachlichen
Gleichbehandlung von Frauen und Männern entsprochen wird, wenn die weibliche
Form verwendet wird. Unserer Meinung nach ist das in diesem Fall - das ist
heute Vormittag, in meiner Anfrage, schon zur Sprache gekommen - nicht
sinnvoll, denn indem man die weibliche Form in Bezug auf Kindergartenpädagogik
und Kinderbetreuung in Kindertagesheimen verwendet, verstärkt man unserer
Meinung nach die stereotypische Herangehensweise an die Arbeitsfelder, die in
diesem Fall wieder Frauen zugewiesen werden. Ich möchte schon sagen, dass man
in Bezug auf männliche Pädagogen noch einiges in dieser Stadt machen könnte und
dass es, wie wir heute Vormittag in der Fragestunde besprochen haben, Möglichkeiten
gäbe, von Seiten der Stadt Wien mit Bezug auf die Berufsfelddiskussion, die
vielleicht kommen wird, Akzente zu setzen, dass mehr Männer in diesen Beruf
gehen und nicht wieder ein typisch zugewiesenes weibliches
Betreuungsbetätigungsfeld Arbeitsfeld ist.
Zu unserem Antrag: So sehr wir begrüßen, dass es ein
neues Gesetz gibt, so können wir diesem wegen der nicht vorhandenen
Gruppengrößen und Betreuungsschlüsseln im Gesetz nicht zustimmen.
Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:
"Der Wiener Landtag wolle beschließen, der
vorliegende Entwurf eines Wiener Kindertagesheimgesetzes wird wie folgt
geändert:
1. Nach § 2 wird folgender § 2a samt
Überschrift eingefügt:
'Arbeitszeitaufteilung für
KindergartenpädagogInnen:
Die Gesamtarbeitszeit im
Ausmaß von 40 Wochenstunden ist folgendermaßen aufzuteilen:
26 Stunden Kinderdienst, 10 Stunden Organisationszeit für
Vorbereitung, Supervision und Weiterbildung, 2 Stunden Teamsitzung und
2 Stunden Elternarbeit.
Bei einer Anstellung in
einem geringeren Stundenausmaß ist auch die Arbeitsaufteilung verhältnismäßig
zu verändern.'
2. Im § 8 Abs. 2
entfallen die Ziffern 5 und 6. Die Ziffer 7 erhält die Bezeichnung 5.
3. Nach § 8 wird
folgender § 8a samt Überschrift eingefügt:
'Betreuungsschlüssel und
zulässige Höchstzahlen:
(1) Das Verhältnis von
betreuten Kindern und Betreuungspersonen hat wie folgt zu betragen:
1. in der Kleinkinderkrippe
zwei KindergartenpädagogInnen und eine Helferin,
2. in der Kindergartengruppe
zwei KindergartenpädagogInnen und eine Helferin,
3. der Hort: eine
Hortpädagogin und eine Helferin,
4. Familiengruppe für Kinder
bis zum Beginn der Schulpflicht: zwei KindergartenpädagogInnen und eine
Helferin.
5. alterserweiterte Gruppen
für 3- bis 10-jährige Kinder: eine Kindergartenpädagogin, eine Hortpädagogin,
eine Helferin,
6. Integrationsgruppe:
a) die Kleinkinderkrippe:
eine Sonderkindergartenpädagogin, eine Kindergartenpädagogin, zwei Helferinnen,
b) in der
Kindergartengruppe: eine Sonderkindergartenpädagogin, eine
Kindergartenpädagogin und zwei Helferinnen,
c) die Hortgruppe: eine Sonderhortpädagogin, eine
Hortpädagogin, zwei Helferinnen.
7. in heilpädagogischen Gruppen:
a) in der Kindergartengruppe zwei
SonderkindergartenpädagogInnen und zwei Helferinnen,
b) im Hort zwei SonderhortpädagogInnen und zwei
Helferinnen.
(2) In einer Gruppe dürften höchsten gleichzeitig
betreut werden:
1. in der Kleinkinderkrippe 8 Kinder,
2. in der Kindergartengruppe 15 Kinder,
3. im Hort 15 Kinder,
4. Familiengruppe für Kinder bis zum Beginn der
Schulpflicht: 15 Kinder,
5. alterserweiterte Gruppen: 15 Kinder,
6. Integrationsgruppen:
a) in der Kleinkinderkrippe 8 Kinder, davon 2
behinderte Kinder,
b) in der Kindergartengruppe 15 Kinder, davon 2 behinderte
Kinder,
c) im Hort 15 Kinder, davon 2 behinderte Kinder,
7. in der heilpädagogischen Gruppe:
a) in der Kindergartengruppe 6 Kinder,
b) im Hort 6 Kinder.'"
Auch wenn man unsere Zahlen nicht teilt, weil man
darüber diskutieren kann, ob es jetzt 6, 8, 15 oder 17 Kinder sind, so
sind wir doch der Meinung, dass genau diese Zahlen, nämlich die
Gruppenhöchstzahl und ein Betreuungsschlüssel, sehr wohl im Gesetz ihre
Verankerung hätten finden können. Wir hätten uns gewünscht, dass das im Gesetz
stehen würde, aber vielleicht gibt es wieder einmal einen Entwurf für ein neues
Kindertagesheimgesetz in Wien. Ich hoffe nicht, dass wir wieder einige
Jahrzehnte darauf warten müssen. Aber vielleicht wird unserem Antrag auch
zugestimmt. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer: Als Nächste ist
Frau Abg Korosec zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Entwurf des Kindertagesheimgesetzes liegt vor. Er
soll ein Gesetz aus dem Jahr 1967 ablösen. Das ist richtig und auch notwendig,
denn in weiten Bereichen entspricht das Gesetz nicht mehr den heutigen
Erfordernissen, Kenntnissen und Methoden der Pädagogik.
Ich will auch erwähnen, dass die gesellschaftliche Bedeutung
der Kindertagesheime eine sehr wichtige familienergänzende Maßnahme ist, aber
dass diese Einrichtung auch notwendig ist, um den Eltern die Berufstätigkeit zu
ermöglichen. Das heißt, dass natürlich hinsichtlich der Öffnungszeiten einer
Flexibilisierung breiter Raum gegeben werden muss. Hierzu gibt es eine Reihe
von Pilotprojekten, die alle zu begrüßen sind. Ich bin davon überzeugt, dass es
auf diesem Weg noch weitergeht und dass in diesem Bereich noch einiges
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