Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 90
geschehen wird.
Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben,
obwohl auch wir einige Kritikpunkte haben und wir uns manches anders
vorgestellt haben. Vom grundsätzlichen her unterstützen wir es und sagen, das
ist der erste Schritt in eine richtige Richtung.
Wo sind die Kritikpunkte? - Wie meine Vorrednerin
meinen auch wir, dass ein Elternabend sehr wenig ist. Wir haben heute im Gesetz
drei Elternabende. Im neuen Gesetz sagt man zwar, ein Viertel der
Erziehungsberechtigten kann einen Elterabend einberufen, aber wir wissen, wie
sich das im täglichen Leben der berufstätigen Eltern abspielt. Hier kommt es
sicherlich sehr auf die Kommunikationsfreudigkeit und auf die
Kommunikationsfähigkeit einerseits der Eltern, aber andererseits auch der
Tagesheimleiterinnen an. Die Praxis wird weisen, ob sich das mit einem
Elterabend ausgeht.
Ein Kritikpunkt betrifft den § 8. Auch wir
meinen, es wäre richtiger, die Qualitätsmaßstäbe im Gesetz und nicht in einer
Verordnung festzulegen. Jetzt kommt das Ganze in einer Verordnung. Aber auch
das soll uns recht sein, weil natürlich positiv zu vermerken ist, dass die
qualitative Verbesserung in der Kinderbetreuung durch die Senkung der
Kinderzahlen, die Erhöhung der Mindestanzahl an Betreuungspersonen und die
Erhöhung der Mindestraumkapazität sehr zu begrüßen ist.
Allerdings kostet diese Qualitätssteigerung auch mehr
Geld. Wir erwarten uns von Ihnen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, dass
mit der Verordnung auch sofort klargestellt wird, dass es zur Anpassung der
Förderungen kommen muss. Keinesfalls dürfen die Mehrkosten zu Lasten der
Familien gehen, denn die Kinderbetreuung in Wien ist zwar bei den unteren
Einkommensstufen gar nicht oder nur sehr gering, was zu begrüßen ist, aber beim
so genannten Mittelstand entschieden zu teuer. Sie wissen, Sie liegen im
Österreich-Durchschnitt sehr hoch oben.
Aus zeitökonomischen Gründen möchte ich jetzt nicht
wieder Fälle aufzählen. Wir haben das schon einige Male gemacht. Ich ersuche
Sie wirklich, in diesem Bereich nachzudenken. Es ist mir nämlich
unverständlich, dass Sie unsere Einwände überhaupt nicht beachten, wenn wir
sagen, die Bemessungsgrundlage sollte höher angesetzt werden oder es sollte
breitere Einschleifregelungen geben.
Ich sage noch einmal, positiv ist, dass bis zu einem
Familieneinkommen von 1 000 EUR überhaupt nichts zu bezahlen ist. Das
begrüßen wir. Aber auf der anderen Seite meinen wir, dass Sie beim so genannten
Mittelstand einfach abkassieren, was wir nicht unterstützen können.
Ich komme zum Schluss. Es gibt jetzt diese
Verordnung, die noch nicht offiziell ist, aber bereits in der Begutachtung ist.
Dabei ist sehr interessant, dass die Personalvertretung der städtischen
Betriebe überhaupt nicht eingebunden wurde. Es ist auch bezeichnend, dass es
einen Beschluss gibt, von allen Fraktionen, die diese Verordnung ablehnen. Ich
hoffe sehr, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, dass Sie gerade diese
Kritikpunkte der Personalvertretung - das muss Ihnen doch ein Anliegen sein -
ernst nehmen und noch die notwendigen Änderungen in der Verordnung vornehmen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer: Als Nächste ist
Frau StRin Landauer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
StRin Karin Landauer: Herr Präsident! Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren!
Wir begrüßen, dass das Kindertagesheimgesetz aus dem
Jahr 1967 verändert wird und dass eine längst überfällige Novellierung des
Gesetzes, das die Betreuung und Bildung der jüngsten Menschen in unserer Stadt
regelt, heute stattfindet.
Es gibt einige Kritikpunkte, die uns aufgefallen
sind:
Gleich beim § 1 ist uns aufgefallen, dass das
Wort "religiös" oder "konfessionell" fehlt. In den meisten
Bundesländern kommt dieser Begriff vor. Man könnte sagen, dass das keine
Wichtigkeit für uns hätte. Daher glaube ich einfach, dass es wichtig gewesen
wäre, wenn wenigstens das Wort "konfessionell" erwähnt würde. Ich
hatte ein Gespräch mit Ihnen, Frau LhptmStin Laska, für das ich mich sehr
herzlich bedanke.
Den Abänderungsantrag, der von Frau Abg Mag Wehsely
eingebracht werden wird, begrüßen wir sehr, weil wir einfach glauben, dass es
sinnvoll ist, dass die sprachliche Gleichbehandlung vorne steht, bevor man das
Gesetz durchgelesen hat, auch die Ergänzung, die Sie in § 1 mit der
Unabhängigkeit von geschlechtsabhängigen Rollenfixierungen durchgeführt haben.
Diesem Antrag werden wir zustimmen.
Bei den Erläuterungen zum § 2 ist die bestimmte
Stundenanzahl zwischen 0 und 24 Uhr für uns unverständlich. Das sollte in
der Verordnung näher definiert werden, weil wir der Ansicht sind, dass die
Nachtbetreuung natürlich möglich sein sollte, vor allem für Alleinerzieher oder
Alleinerzieherinnen, die keine Möglichkeit haben, das Kind unterzubringen, aber
was uns wesentlich erscheint oder wo man sehr genau aufpassen muss, ist, dass
das Kind nicht die ganze Nacht und dann den darauf folgenden Tag ebenfalls im
Kindertagesheim ist. Da erscheint mir eine Regelung noch sehr wichtig.
Der Grund, warum wir dieses Gesetz trotzdem nicht
mittragen werden, ist ganz einfach, weil es keine getrennte Abstimmung gibt.
Wir würden dem § 8 nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass die
Verordnung ins Gesetz gehört hätte. Der von den Grünen eingebrachte Antrag erscheint uns in der Gruppengröße
zu groß, also zu niedrig, zu schmal gefasst. Da denke ich mir, dass sich
dadurch die Personalzahl exorbitant erhöhen würde. Ich denke mir, es wäre sehr
sinnvoll, wenn man auf den Vorschlag der Personalvertretung, die Gruppengrößen,
einen Personalschlüssel und so weiter ausgearbeitet hat, eingehen würde, wenn
man bei der Verordnung auf die Personalvertretung achten würde, weil wir den
Eindruck haben, dass das vor allem so bedacht ist, dass es zum Wohle der Kinder
gereicht.
Die Verordnung werden wir noch einmal in der Landesregierung
besprechen können. Vielleicht gibt es dort eine Möglichkeit, dass Sie auf die
Vorschläge der
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