Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 90
Korosec das Wort gebe, möchte ich noch ganz herzlich in
unserer Mitte die Präsidentin des UVS, Frau DDr Schönberger, begrüßen. (Allgemeiner
Beifall.)
Frau Abg Korosec, bitte.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Frau Präsidentin
des UVS! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Nachdem Frau StRin Vassilakou für die, die im Saal
waren - es sind ja nicht allzu viele - die Kritikpunkte der Vollversammlung
exzellent dargebracht hat, kann ich mir aus zeitökonomischen Gründen ersparen,
das zu wiederholen. Ich kann nur sagen, dass wir uns vollinhaltlich dieser
Kritik anschließen. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Stadträtin! Es ist schon ein Armutszeugnis für
Sie als dafür zuständige Stadträtin, dass seit Jahren die Missstände aufgezeigt
werden und seit Jahren dagegen eigentlich nichts oder viel zu wenig unternommen
wird.
Man muss sich fragen und das ist ja immer das, was
unsere Frage sein soll: Was bedeutet das für den Bürger? - Das bedeutet
Rechtsunsicherheit. Das bedeutet Verjährung. Das bedeutet eigentlich schlicht
und einfach: Der Bürger wird von Ihnen nicht ernst genommen.
Wenn 700 Verjährungen im Jahr 2001 vorliegen und wir
im Herbst bereits mit 450 Verjährungen, die uns bekannt gegeben wurden, zu
rechnen haben, dann sollte Sie das, Frau Stadträtin, nicht kalt lassen. So
sieht nämlich in Wien der Rechtsschutz für den Bürger aus, obwohl es ein
Grundrecht ist, ein faires Verfahren für den Bürger zu haben! Sie, Frau
Stadträtin, wissen, dass damit Grundrechte verletzt werden, ohne dass Sie dagegen
etwas unternehmen! (Beifall bei der ÖVP.)
Soviel zu dem Punkt 1.
Nun zu Punkt 2: Im Zuge der Begutachtung des Verwaltungsreformgesetzes
2001, wo ja bereits mit 1.8.2002 Fälle für den UVS schlagend wurden, hat es
natürlich ein Begutachtungsverfahren gegeben. In diesem Begutachtungsverfahren
hat das Amt der Wiener Landesregierung bekannt gegeben, dass in etwa mit 3 000
Fällen jährlich zu rechnen sein wird und man hat gesagt, dazu braucht man 21
Mitglieder, dazu braucht man noch 28 Personen für die Verwaltung. So weit, so
gut.
Wir sagen uns, nachdem die Landesregierung ja die
Erfahrung hat, weil bisher die Fälle ja bei der Landesregierung bearbeitet
wurden, wird das wohl stimmen.
Siehe da, nachdem nichts passiert ist und wir schon
geglaubt haben, es werden so viele Mitglieder eingestellt und das sehr
zögerlich begonnen hat, haben wir einmal nachgefragt. Wir haben beim Herrn
Landeshauptmann nachgefragt, Herr Klubobmann Tschirf und ich und haben gesagt:
Bitte wann endlich kommen die Bestellungen? Da wird uns mitgeteilt, dass an
Stelle von 3 000 Administrativakten nur mit ungefähr 700 jährlich zu rechnen
sei und als Grund wurde angegeben, es hat so eine kurze Begutachtungsfrist
gegeben. (Abg Godwin Schuster: Ja, das stimmt! Das stimmt!) Herr Kollege
Schuster, die Begutachtungsfrist war sechs Wochen! Mehr möchte ich dazu
überhaupt nicht sagen.
Und der Herr Landeshauptmann hat uns auch mitgeteilt,
dass ja diese Verfahren in Zukunft nicht verjähren können. Das ist richtig.
Aber genau das ist unglaublich. Was heißt denn das? Sie können zwar nicht
verjähren, aber Amtshaftungsklagen können eingebracht werden! Das ist ja noch
viel ärger und das kostet jeden einzelnen Bürger in Wien bitte Geld! (Beifall
bei der ÖVP.)
Ich möchte jetzt gar nicht auf den
Wirtschaftsstandort Wien eingehen - das wird eine eigene Debatte - und wie
wichtig es gerade in Zukunft sein wird, dass Verfahren rasch abgewickelt
werden, wenn Firmen nach Wien kommen, um hier Geschäfte machen zu können. Ich
denke da jetzt ans Gewerberecht oder an Betriebsansiedlungen und ich weiß ganz
genau, dass bereits in den neuen Ländern, die jetzt in die EU kommen, sehr
viele Veranlassungen vorgenommen werden, um eben dann sehr rasch und
wirkungsvoll da zu sein. Da wird es, muss ich sagen, bei Beschwerden beim UVS
große Probleme geben und das wird den Wirtschaftsstandort Wien, der gefördert
werden soll, sicherlich schaden! (Beifall bei der ÖVP.)
Und nun zum Punkt 3, zur richterlichen Unabhängigkeit.
Die richterliche Unabhängigkeit ist - das ist uns allen bekannt - eine der
wichtigsten Säulen für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates.
Aus diesem Grund ist für Justizrichter ebenso wie für Verwaltungsrichter in der
Bundesverfassung gleichermaßen verankert, dass eine disziplinäre Verfolgung
beziehungsweise Amtsenthebung nur über ein Gericht erfolgen darf und beim UVS
eben über die Vollversammlung.
Nun gibt es einen Entwurf - ich habe zwar in der APA
gelesen, es gibt keinen Entwurf, aber es gibt bereits einen internen Entwurf (Abg
Godwin Schuster: Ach so?) -, der in der internen Begutachtung ist. Herr
Kollege Schuster, es hat bereits Sitzungen gegeben, es gibt bereits Stellungnahmen.
(Abg Godwin Schuster: Sie haben gesagt, er ist in Begutachtung!) Bitte
wir haben ihn auch bereits, ganz offiziell, nicht inoffiziell, er liegt auf.
Und dieser Entwurf - Sie kennen ihn, Herr Kollege Schuster, von der
Sozialdemokratischen Fraktion ist er ja - sieht vor, den Magistrat in Form des
Disziplinarsenats als zweite Instanz in Disziplinarverfahren einzusetzen. (Abg
Godwin Schuster: Haben Sie den Entwurf gelesen?) Ich habe ihn gelesen. Sie
sind ja gemeldet, Sie können uns dann erklären, dass das alles nicht so ist und
ich hoffe das sehr, weil wenn es so sein sollte, dann muss ich sagen, dann
würden Sie die Mitglieder des UVS an die kurze Leine nehmen, dann würde der Magistrat
seine eigene Kontrollinstanz kontrollieren und das wäre ungeheuerlich! (Beifall
bei der ÖVP und bei StRin Mag Maria Vassilakou.)
Und die Wiener ÖVP - sollte es so sein - wird mit allen
Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, diesen skandalösen Gesetzesentwurf
bekämpfen! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es aber
nicht versäumen, im Namen meiner Fraktion allen Mitgliedern, aber auch allen
Personen, die in anderer Weise hier im UVS im Verwaltungsbereich tätig sind,
Dank und Anerkennung auszusprechen. Sie leisten
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