Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 90
ist.
Womit ich - apropos Handlung und Konsequenzen - beim
Punkt 5 bin, bei der Mitgliederanzahl und bei der leidigen, ewig
diskutierten Frage, wie viele Mitglieder im UVS Wien notwendig sind, um den
Arbeitsanfall adäquat erledigen zu können.
Nun haben wir mit Freuden zur Kenntnis genommen, dass
bereits 6 neue Mitglieder aufgenommen worden sind und dass es in den nächsten
Monaten noch zusätzliche 4 sein werden, wodurch sich die Mitgliederanzahl
theoretisch um 10 erhöhen wird. Theoretisch deswegen, weil ja nach wie vor
einige Mitglieder auf Karenz sind und wir nicht damit rechnen können, dass in
diesem Jahr sämtliche Karenzen abgebaut werden. Selbst wenn sämtliche Karenzen
in diesem Jahr zu Ende gehen würden und wir dann mit der erfreulichen Anzahl
von 60 Mitgliedern konfrontiert werden, würden immer noch 10 Mitglieder fehlen,
um jener magistratsinternen Schätzung zu entsprechen, die es schon seit Jahren
gibt - ich glaube, meines Wissens nach seit zwei Jahren - und die besagt, dass
vor allem jetzt im Zuge der Verwaltungsreform 70 Mitglieder notwendig wären, um
den Arbeitsanfall zu bewältigen.
Nun hat es heute das Argument gegeben, wir sind ja
nicht im Schlaraffenland, denn bei diesen 70 Mitgliedern würde das ein Judizium
von 220 bis 230 Verfahren pro Mitglied bedeuten und das sei quasi so etwas wie
ein halber Urlaub. So in etwa ist das bei mir angekommen. Das ist es nicht,
liebe Kolleginnen und Kollegen, keinesfalls ist es das! Denn wenn man sich das
Judizium der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Bundesländern anschaut, so
kommt man darauf, dass das pro Jahr im Durchschnitt 170 Erledigungen sind, das
heißt selbst bei dieser Schätzung des Magistrats von 70 Mitgliedern kämen wir
mit 220 bis 230 Verfahren pro Mitglied immer noch auf einen weitaus höheren
Schnitt, als es derjenige ist, der momentan bei den anderen Bundesländern gilt
und Sache ist.
Wie sieht übrigens in der jetzigen Situation der tatsächliche
Arbeitsanfall pro Mitglied aus? - Das kann ich Ihnen sagen: Laut Bericht sind
es 528 Verfahren pro Jahr und Mitglied, 528 Verfahren derzeit! Davon können 279
erledigt werden. Das heißt, die durchschnittliche Anzahl der erledigten
Verfahren ist um mehr als 100 Verfahren bitte höher, als in den anderen
Bundesländern! Das wäre doch eigentlich ein Grund, um zu loben und sich für den
tollen Einsatz zu bedanken, den hier die Mitglieder liefern (Abg Godwin
Schuster: Wenn es stimmt?) und um das anzuerkennen und um zu sagen, es geht
nicht, dass Menschen auf Selbstausbeutung arbeiten, noch dazu, um was zu tun? -
Um bitte die Rechte des Bürgers zu wahren! Man muss sie jetzt unterstützen und
man muss doch endlich auf diese 70 erforderlichen Mitglieder aufstocken, zumal
man weiß, dass bei einem derart großen - erlauben Sie mir den Ausdruck -
Betrieb selbstverständlich immer wieder Karenzen da sein werden und somit
sowieso nie die erforderliche Anzahl der 70 anwesend sein wird.
Davon ist nach wie vor noch keine Rede, im Gegenteil,
ich nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass es offenbar neuerdings eine neue
Taktik gibt und zwar zu versuchen, die Mitglieder gegeneinander mehr oder
weniger auszuspielen, indem man hierher kommt, uns Leistungsbilanzen vorlegt
und einfach sagt, dass die Erledigungsrückstände mehr oder weniger allein auf
zwei oder drei Mitglieder zurückzuführen sind, et cetera, et cetera, ohne uns
zu sagen, wer diese Mitglieder sind im Sinne von welche Geschäftsbereiche diese
Mitglieder zu erledigen haben und inwieweit der Arbeitsanfall in diesen
Geschäftsbereichen unter Umständen ein weitaus größerer ist, als der für
diejenigen, die andere, weniger aufwendige Bereiche haben.
Insofern denke ich mir: Nein, das ist es nicht, das
ist nicht die Art und Weise, wie wir dem in diesem Haus begegnen sollten. Wir
sollten zur Kenntnis nehmen, dass hier der Unabhängige Verwaltungssenat gute
Arbeitet leistet, engagierte Arbeit leistet und längst und zwar seit Jahren, ja
geradezu seit seiner Gründung weit über den Rahmen seiner Kapazitäten arbeitet
und endlich, endlich, endlich Entlastung erfahren sollte.
Ein Letztes noch, Punkt 6: Der neue Gesetzesentwurf.
Auf den möchte ich nicht im Detail eingehen. Ich gehe davon aus, dass die
Kollegin Korosec von der ÖVP es tun wird. Dem Vernehmen nach soll es einen
neuen Gesetzesentwurf geben, der zwar noch in der Schublade ist, aber so sehr
in der Schublade kann er nicht sein, er ist ja halb aus der Schublade, denn
immerhin konnte man schon in den Medien darüber lesen. Demnach sollen ja die
Mitglieder des UVS in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten dem Magistrat der
Stadt Wien unterstellt werden.
Wenn das stimmt, dann ist das ein Skandal, denn dann
bitte ich darum, dass wir der Fairness und der Korrektheit halber vom
"Abhängigen Verwaltungssenat" sprechen und das Wort
"unabhängig" streichen, denn das ist ein Angriff auf die
Unabhängigkeit dieses Verwaltungssenats und das wird von uns auch entschieden
abgelehnt! (Beifall bei den GRÜNEN.)
Somit schließe ich meine Ausführungen mit ein paar
Fragen insbesondere an Sie, Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie, die
ja in den letzten Jahren im Wesentlichen mit ihrer Haltung und mit ihren
Entscheidungen diesen Zustand aufrecht erhalten haben:
Ich verstehe nicht, was dahinter steckt, dass dem
Unabhängigen Verwaltungssenat die Arbeit erschwert wird. Ich verstehe auch
nicht, wieso man diesem wertvollen und auch den Interessen der Bürger dienenden
Gremium ständig - und so kommt es bei mir an, ich bedaure, aber genauso kommt
es bei mir an und genauso kommt es übrigens auch bei vielen, vielen Mitgliedern
an - Prügel vor die Beine wirft.
Ich frage Sie: Wann wird es endlich Ihrerseits effektive,
ausreichende Schritte geben, um diese Missstände zu beseitigen?
Mit diesen Fragen schließe ich meine Ausführungen ab
und warte gespannt auf den Bericht 2002. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bevor ich Frau
Abg
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