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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 90

 

ist.

 

Womit ich - apropos Handlung und Konsequenzen - beim Punkt 5 bin, bei der Mitgliederanzahl und bei der leidigen, ewig diskutierten Frage, wie viele Mitglieder im UVS Wien notwendig sind, um den Arbeitsanfall adäquat erledigen zu können.

 

Nun haben wir mit Freuden zur Kenntnis genommen, dass bereits 6 neue Mitglieder aufgenommen worden sind und dass es in den nächsten Monaten noch zusätzliche 4 sein werden, wodurch sich die Mitgliederanzahl theoretisch um 10 erhöhen wird. Theoretisch deswegen, weil ja nach wie vor einige Mitglieder auf Karenz sind und wir nicht damit rechnen können, dass in diesem Jahr sämtliche Karenzen abgebaut werden. Selbst wenn sämtliche Karenzen in diesem Jahr zu Ende gehen würden und wir dann mit der erfreulichen Anzahl von 60 Mitgliedern konfrontiert werden, würden immer noch 10 Mitglieder fehlen, um jener magistratsinternen Schätzung zu entsprechen, die es schon seit Jahren gibt - ich glaube, meines Wissens nach seit zwei Jahren - und die besagt, dass vor allem jetzt im Zuge der Verwaltungsreform 70 Mitglieder notwendig wären, um den Arbeitsanfall zu bewältigen.

 

Nun hat es heute das Argument gegeben, wir sind ja nicht im Schlaraffenland, denn bei diesen 70 Mitgliedern würde das ein Judizium von 220 bis 230 Verfahren pro Mitglied bedeuten und das sei quasi so etwas wie ein halber Urlaub. So in etwa ist das bei mir angekommen. Das ist es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, keinesfalls ist es das! Denn wenn man sich das Judizium der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Bundesländern anschaut, so kommt man darauf, dass das pro Jahr im Durchschnitt 170 Erledigungen sind, das heißt selbst bei dieser Schätzung des Magistrats von 70 Mitgliedern kämen wir mit 220 bis 230 Verfahren pro Mitglied immer noch auf einen weitaus höheren Schnitt, als es derjenige ist, der momentan bei den anderen Bundesländern gilt und Sache ist.

 

Wie sieht übrigens in der jetzigen Situation der tatsächliche Arbeitsanfall pro Mitglied aus? - Das kann ich Ihnen sagen: Laut Bericht sind es 528 Verfahren pro Jahr und Mitglied, 528 Verfahren derzeit! Davon können 279 erledigt werden. Das heißt, die durchschnittliche Anzahl der erledigten Verfahren ist um mehr als 100 Verfahren bitte höher, als in den anderen Bundesländern! Das wäre doch eigentlich ein Grund, um zu loben und sich für den tollen Einsatz zu bedanken, den hier die Mitglieder liefern (Abg Godwin Schuster: Wenn es stimmt?) und um das anzuerkennen und um zu sagen, es geht nicht, dass Menschen auf Selbstausbeutung arbeiten, noch dazu, um was zu tun? - Um bitte die Rechte des Bürgers zu wahren! Man muss sie jetzt unterstützen und man muss doch endlich auf diese 70 erforderlichen Mitglieder aufstocken, zumal man weiß, dass bei einem derart großen - erlauben Sie mir den Ausdruck - Betrieb selbstverständlich immer wieder Karenzen da sein werden und somit sowieso nie die erforderliche Anzahl der 70 anwesend sein wird.

 

Davon ist nach wie vor noch keine Rede, im Gegenteil, ich nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass es offenbar neuerdings eine neue Taktik gibt und zwar zu versuchen, die Mitglieder gegeneinander mehr oder weniger auszuspielen, indem man hierher kommt, uns Leistungsbilanzen vorlegt und einfach sagt, dass die Erledigungsrückstände mehr oder weniger allein auf zwei oder drei Mitglieder zurückzuführen sind, et cetera, et cetera, ohne uns zu sagen, wer diese Mitglieder sind im Sinne von welche Geschäftsbereiche diese Mitglieder zu erledigen haben und inwieweit der Arbeitsanfall in diesen Geschäftsbereichen unter Umständen ein weitaus größerer ist, als der für diejenigen, die andere, weniger aufwendige Bereiche haben.

 

Insofern denke ich mir: Nein, das ist es nicht, das ist nicht die Art und Weise, wie wir dem in diesem Haus begegnen sollten. Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass hier der Unabhängige Verwaltungssenat gute Arbeitet leistet, engagierte Arbeit leistet und längst und zwar seit Jahren, ja geradezu seit seiner Gründung weit über den Rahmen seiner Kapazitäten arbeitet und endlich, endlich, endlich Entlastung erfahren sollte.

 

Ein Letztes noch, Punkt 6: Der neue Gesetzesentwurf. Auf den möchte ich nicht im Detail eingehen. Ich gehe davon aus, dass die Kollegin Korosec von der ÖVP es tun wird. Dem Vernehmen nach soll es einen neuen Gesetzesentwurf geben, der zwar noch in der Schublade ist, aber so sehr in der Schublade kann er nicht sein, er ist ja halb aus der Schublade, denn immerhin konnte man schon in den Medien darüber lesen. Demnach sollen ja die Mitglieder des UVS in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten dem Magistrat der Stadt Wien unterstellt werden.

 

Wenn das stimmt, dann ist das ein Skandal, denn dann bitte ich darum, dass wir der Fairness und der Korrektheit halber vom "Abhängigen Verwaltungssenat" sprechen und das Wort "unabhängig" streichen, denn das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit dieses Verwaltungssenats und das wird von uns auch entschieden abgelehnt! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Somit schließe ich meine Ausführungen mit ein paar Fragen insbesondere an Sie, Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie, die ja in den letzten Jahren im Wesentlichen mit ihrer Haltung und mit ihren Entscheidungen diesen Zustand aufrecht erhalten haben:

 

Ich verstehe nicht, was dahinter steckt, dass dem Unabhängigen Verwaltungssenat die Arbeit erschwert wird. Ich verstehe auch nicht, wieso man diesem wertvollen und auch den Interessen der Bürger dienenden Gremium ständig - und so kommt es bei mir an, ich bedaure, aber genauso kommt es bei mir an und genauso kommt es übrigens auch bei vielen, vielen Mitgliedern an - Prügel vor die Beine wirft.

 

Ich frage Sie: Wann wird es endlich Ihrerseits effektive, ausreichende Schritte geben, um diese Missstände zu beseitigen?

 

Mit diesen Fragen schließe ich meine Ausführungen ab und warte gespannt auf den Bericht 2002. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bevor ich Frau Abg

 

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